Nobilia Hochschrank - Türen verbinden (verstiften vs. verlaschen)

Isa75

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Hallo liebes Küchen-Forum,

wir planen eine Erweiterung unserer bestehenden Nobilia -Küche (Speed) mit Hochschränken (Vorratsschränke / H3 / Breiten 30 cm, 45 cm und 50 cm).

Diese Schränke haben normalerweise 3 Türen. Wir wollen aber die unteren beiden Türen miteinander verbinden lassen. Leider haben wir hier von unterschiedlichen Seiten unterschiedliche Aussagen hierzu bekommen.

Vielleicht gibt es hier ja einen Wissenden, der uns "aufklären" kann und Klarheit bzgl. folgender Aussagen treffen kann:

1) Die unterne Türen lassen sich...
a) ...herstellerbedingt nicht verbinden.
b) ...ausschließlich verstiften
(verstiften: in die obere Kante der unteren Tür und in die untere Kante der oberen Tür
werden Löcher gebohrt, in diese werden Metallstifte eingesetzt und so sind die Türen
verbunden)
c) ...ausschließlich verlaschen.
(verlaschen: in die Innenseite der oberen Tür wird unten, in die Innenseite der untere Tür oben
ein Loch gebohrt, über die Löcher wird eine Metallschiene gelegt, die dann mit
Schrauben fixiert wird)
d) ...werden zusätzlich zu einer Verstiftung auch verlascht.

-das ist wirklich die Bandbreite, die wir als Aussagen bekommen haben (vom Küchenfachhändler bis zum Möbelhaus) -

2) Der Hersteller liefert nur verlaschte Türen,...
a)...weil diese Verbindung haltbarer ist. Eine Verstiftung reißt nach einiger Zeit aus.
b)...weil es produktionsbedingt nicht möglich ist Türen dieser Größe zu verstiften, weil diese beim
Wechsel von Produktionsschienen kaputt gehen würden. (Ich nix verstehen?!)

3) Eine Verbindung der unteren Türen...
a) kostet 30% Aufschlag (egal ob Stift oder Lasche).
b) kostet nur bei einer Verstiftung einen Aufschlag, eine Verlaschung ist kostenneutral.
c) kostet nix exta (egal ob Stift oder Lasche).


Nun bin ich gespannt, was ihr dazu schreibt.

Liebe Grüße
Isa75
 

Flyboy

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Hallo, stell doch mal ein Bild ein zu welchen Schränken die Erweiterung passen soll.


LG Fly
 

Michael

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Da die Türteilung immer über einen Konstruktionsboden im Korpus verläuft kommt es auf den Hersteller an wie er das löst. Beim Verlaschen muss der Konstruktionsboden ja etwas nach hinten gesetzt werden damit die Lasche nicht dagegen schlägt.
Beim Verstiften ist das nicht erforderlich und ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein Mehrpreis für anfällt.
Stabil genug sind beide Varianten.
 

Isa75

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Hallo Flyboy,

reicht auch die Planungsansicht und folgeden Info:

Hersteller: Nobilia
Programm: Speed
Front: Magnolia softmatt
Korpus / Arbeitsplatte : Eiche Virginia
Griffe: Metallgriff satiniert (Nr. 167)

Die neune Schränke sollen dort stehen, wo es auf dem Bild jetz noch weiß ist - dort sind 3,36m frei.

Idee (v. l. n .r.) : Passleiste 8cm (wir haben echt krumme Wände), 2x 50 cm Hochschrank -Rahmenteile, 1x 45cm cm Hochschrank, 1x 30 cm Hochschrank, 1x 45cm Hochschrank, 2x 50 cm Hochschrank, 1x 8cm Passleiste

Liebe Grüße
Isa
 

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KerstinB

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Ist das eine Nische? Wie tief?

Und warum 3 unterschiedliche Maße? Ich würde da 5x60er mit Innenauszügen und fertig. Dann kann man auch mal umrüsten auf Backofen oder Kühl-TK-Schrank usw. Und Geld sollte das auch sparen.
 

Isa75

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Hallo KerstinB,

eine Nische von 3,36 m Berie und 70 cm Tiefe...

Ich brauche Stauraum. Wenn ich nur 60iger Schränke stelle, dann würde ich viel Stauraum verschenken, denn ich benötige z.B. einen Besenschrank (nur Besen und Schrubber). Wenn ich den 60iger nehme um dort einen Besen aufzuhängen, dann habe ich viel Platz verschwendet...

Außerdem möchte ich dort such Klappkisten aufbewahren. Wenn ich diese in einen 60iger stelle, dann habe ich ebenfalls viel Platz verschwendet.

Aber was hat das denn nun mit meinen ursprünglichen Fragen zu tun?

Liebe Grüße
Isa
 

KerstinB

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Die Ursprungsfrage ist ja beantwortet.

Dann gehen doch trotzdem problemlos sogar 5x60er und 1x30er für Besen etc. plus 2x3 cm Blende.

Klappkisten sollte man zusammengeklappt senkrecht in einem oberen Schrankbereich stellen.

Und die Bestückung der Schränke mit Innenauszügen vornehmen.
 

Isa75

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Hallo KerstinB,

dann habe ich die Antwort wohl überlesen?! Ich sehe nur eine allgemeine Aussage zum Thema, aber nicht, ob Nobilia in der Lage ist meine Wunschtüren zu verstiften.
Wenn ich mit dieser Frage hier nicht richtig bin, dann bitte ich um einen Hinweis.

Die Klappkisten sind schon mit Inhalt gefüllt - zusammengeklappt würden sie mir leider nichts nützen. Irgendwie ist diese Zeile keine klassische Küchenplanun, sondern eher ein Kellerregal, dass den Weg in den Wohnbereich finden muss, weil's im Keller zu wenig Platz hat.

Bei deinem Vorschlag verbleiben mir nur 3x60cm breite Schränke als "Stauraum". Die ersten zwei sind ja "nur" Rahmenelemente, die ich an dieser Stelle benötige.

Mit meiner aktuellen Aufteilung habe ich aber 2x45 und 2x50cm - das sind 7 Kisten mehr...
@:-). 50iger Schränke gibt es bei Nobilia als Standart...habe ich "nur" zwei Breitenkürzungen drinn....


Liebe Grüße
-die unbelehrbare-
Isa
 

KerstinB

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Ähhh ... verstehe ich nicht. Die Nische ist doch 336 cm breit ... warum sollen da 2x60 als irgendwelche Rahmen sein. Und warum lagert man Sachen in Schränken in Klappkisten? Deine Schrankauswahl wird doch ein unruhiger kunterbunter Türenmix.

Und, wenn du mal Beitrag 3 liest, dann erkennst du, das alle Methoden möglich sind. Antworten deiner möglichen Anbieter hast du auch erhalten. Und scheinbar bietet Nobilia ja alle Varianten. Welche Varianten würdest du denn bevorzugen? Halt einfach so bestellen.
 

Isa75

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Guten Abend liebes Forum, mit den folgenden Zeilen möchte ich dieses Thema beenden:

Wir haben die Rahmenteile mit Verlaschung bestellt und die restlichen Schränke mit Verstiftung.

Wir haben bei einem Küchenfachhändler um's Eck bestellt, statt eines der grossen Möbelhäuser anzusteuern. Der berechnete uns für die Verlaschung einen Aufpreis von 500€.

Geliefert wurden ausschließlichn verlaschte Türen. Alle Böden sind gekürzt (reichen nicht bis an die Schranktür). Es gibt in den Schränken nur den festen Boden im oberen Bereich.

Da wir nicht bereit waren für eine Verlaschung der Schränke einen Aufpreis von 500€ zu zahlen, reklamierten wir beim Händler.

Eine Mängelbehebung (Lasche weg - Stifte her) wurde abgelehnt. Denn, wie sich auf Nachfrage bei Nobilia herausgestellt haben soll, bietet Nobilia keine Verstiftung bei Türen an (geht nur bei Schubladenblenden). Am Ende landeten wir beim Anwalt.
Der Händler hat uns 500€ gezahlt und auch den Anwalt....
Alles in allem - höchst unerfreulich..
Lieben Gruß
Isa
 

Isa75

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...sorry, ist mir durchgegangen...der Aufpreis von 500€ sollte natürlich für die Verstiftung sein, sonst hätte ich schon vor Vertragsunterzeichnung abgelehnt :-)

LG Isa
 

isabella

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Also verstehe ich es richtig: Ihr habt Verstiftung für 500 EUR Aufpreis bestellt, geliefert wurde Verlaschung und das Küchenstudio wollte trotzdem die 500 EUR behalten und hat es auf einer rechtlichen Auseinandersetzung ankommen lassen? Wenn der Laden immer so schlau agiert, wird es den nicht mehr lange geben... :rolleyes:
 

Michael

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Ok. Die Stifte kosten 50 Cent und die Maschine macht die Löcher in 10 Sekunden. :rofl:

Wenn mir jemand eine Auftragsbestätigung von Nobilia sendet aus denen ein Aufpreis von mehr als 10,- hervorgeht nehme ich alles zurück. Vorher nicht. :cool:
 

Isa75

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Ich habe "gehört", dass Nobilia für eine Verlaschung keinen Aufpreis nimmt...
Aber auch bei der Planung der gleichen Zeile bei einem grossen Möbelhaus hier ums Eck wurde ein zusätzlicher Posten aufgerufen (Die Planerin war ratlos, weil das System keinen Mehrpreis aufführte und ging zu ihrem Chef, der dann soetwas sagte: "Buch einfach einen XYZ dazu...ist ja schließlich Mehraufwand"...)

Von dem Geschäftsinhaber durfte ich mir Sachen anhören wie:

- Schauen sie mal in die AGBs, da steht drinn, dass es uns überlassen ist, wie die Türen verbunden werden
(na, wie gut, dass die Vereinbarungen die individual getrofen werden vor den AGBs gelten)

- gehen Sie ruhig zum Anwalt, ich bin seit 37 Jahren im Geschäft und war sogar Sachverständiger..SIE werden mit so einer Reklamaton nicht durchkommen
(schön, dass man auch nach 37 Jahren noch etwas lernen könnte)

- das ist kein Mangel...die Funktion des Schrankes ist durch die Verlaschung nicht eingeschränkt
(warum diskutiere ich eigentlich?!)

Außerdem wurde mir noch Hausverbot in den Geschäftsräumen erteilt (wie gut, sonst wäre ichh wohl noch einmal in Versuchung geraten dort etwas zu kaufen..:hand-woman:)

Eine Buunte Woche wünsche ich euch
Liebe Grüße
Isa
 
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