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Guten Tag,
wir haben bei einem kleinen Anbieter eine offene Küche (L mit Halbinselfür 14000Euro gekauft. Diese wurde genau geplant, die Wünsche eingebracht. Der Verkäufer hat die Küche vor Ort ausgemessen. Die Pläne für die Steckdosen wurde auch von diesem geliefert.
Nachdem wir unsere alte Küche entfernt hatten, ist mir aufgefallen, dass die Planung um 10cm zu lang in den Raum reicht. Dies habe ich auch gleich mitgeteilt. Auf meinen Wunsch kam die Dame dann nochmal vorbei. Sie meinte dann das man das mit dem Monteur klärt.
Die Küche wurde geliefert. - Das Waschbecken hatte die Falsche Farbe. Besteckeinsätze fehlten. Es wurde festgestellt, dass die Seitenlängen vertauscht waren - > eine Seite zu lang geplant, die andere zu Kurz. Nach Anruf, ist die Dame dann vorbei gekommen. Auf zwei Seiten muss jeweils ein Oberschrank und Unterschrank neu bestellt werden, ebenso die Arbeitsplatte . Der Allesschneider passt nicht in die vorgesehene Schublade. Der Kühlschrank lässt sich mit dem Mittelgriff schwer öffnen. Die Elektrogeräte (Backofen, Herd, Abluft) sind nicht die ausgesuchten (haben wir erst einen Tag nach dem Einbau festgestellt). Die Nachbestellung soll in einem Monat geliefert werden. Funktionstüchtig ist die Küche, aber weiterhin eine Baustelle. Zudem lagern wir noch alle unverbauten Teile. Richtiges einräumen ist natürlich auch nicht möglich. Mit den richtigen Maßen hätten wir die Küche etwas anders planen können und keinen Platz verloren. Zudem wurde uns nichts gesagt, dass wir einen Lüfterschalter benötigen (wir haben einen Ofen), allerdings gab es sowas auch nicht zuvor in der alten Küche. Hätte hier ein Hinweis sein müssen? Was ist hier ein angemessener Schadenersatz?
wir haben bei einem kleinen Anbieter eine offene Küche (L mit Halbinselfür 14000Euro gekauft. Diese wurde genau geplant, die Wünsche eingebracht. Der Verkäufer hat die Küche vor Ort ausgemessen. Die Pläne für die Steckdosen wurde auch von diesem geliefert.
Nachdem wir unsere alte Küche entfernt hatten, ist mir aufgefallen, dass die Planung um 10cm zu lang in den Raum reicht. Dies habe ich auch gleich mitgeteilt. Auf meinen Wunsch kam die Dame dann nochmal vorbei. Sie meinte dann das man das mit dem Monteur klärt.
Die Küche wurde geliefert. - Das Waschbecken hatte die Falsche Farbe. Besteckeinsätze fehlten. Es wurde festgestellt, dass die Seitenlängen vertauscht waren - > eine Seite zu lang geplant, die andere zu Kurz. Nach Anruf, ist die Dame dann vorbei gekommen. Auf zwei Seiten muss jeweils ein Oberschrank und Unterschrank neu bestellt werden, ebenso die Arbeitsplatte . Der Allesschneider passt nicht in die vorgesehene Schublade. Der Kühlschrank lässt sich mit dem Mittelgriff schwer öffnen. Die Elektrogeräte (Backofen, Herd, Abluft) sind nicht die ausgesuchten (haben wir erst einen Tag nach dem Einbau festgestellt). Die Nachbestellung soll in einem Monat geliefert werden. Funktionstüchtig ist die Küche, aber weiterhin eine Baustelle. Zudem lagern wir noch alle unverbauten Teile. Richtiges einräumen ist natürlich auch nicht möglich. Mit den richtigen Maßen hätten wir die Küche etwas anders planen können und keinen Platz verloren. Zudem wurde uns nichts gesagt, dass wir einen Lüfterschalter benötigen (wir haben einen Ofen), allerdings gab es sowas auch nicht zuvor in der alten Küche. Hätte hier ein Hinweis sein müssen? Was ist hier ein angemessener Schadenersatz?