Neue Küche - Fehlplanung

Kaennchen

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Guten Tag,
wir haben bei einem kleinen Anbieter eine offene Küche (L mit Halbinselfür 14000Euro gekauft. Diese wurde genau geplant, die Wünsche eingebracht. Der Verkäufer hat die Küche vor Ort ausgemessen. Die Pläne für die Steckdosen wurde auch von diesem geliefert.
Nachdem wir unsere alte Küche entfernt hatten, ist mir aufgefallen, dass die Planung um 10cm zu lang in den Raum reicht. Dies habe ich auch gleich mitgeteilt. Auf meinen Wunsch kam die Dame dann nochmal vorbei. Sie meinte dann das man das mit dem Monteur klärt.
Die Küche wurde geliefert. - Das Waschbecken hatte die Falsche Farbe. Besteckeinsätze fehlten. Es wurde festgestellt, dass die Seitenlängen vertauscht waren - > eine Seite zu lang geplant, die andere zu Kurz. Nach Anruf, ist die Dame dann vorbei gekommen. Auf zwei Seiten muss jeweils ein Oberschrank und Unterschrank neu bestellt werden, ebenso die Arbeitsplatte . Der Allesschneider passt nicht in die vorgesehene Schublade. Der Kühlschrank lässt sich mit dem Mittelgriff schwer öffnen. Die Elektrogeräte (Backofen, Herd, Abluft) sind nicht die ausgesuchten (haben wir erst einen Tag nach dem Einbau festgestellt). Die Nachbestellung soll in einem Monat geliefert werden. Funktionstüchtig ist die Küche, aber weiterhin eine Baustelle. Zudem lagern wir noch alle unverbauten Teile. Richtiges einräumen ist natürlich auch nicht möglich. Mit den richtigen Maßen hätten wir die Küche etwas anders planen können und keinen Platz verloren. Zudem wurde uns nichts gesagt, dass wir einen Lüfterschalter benötigen (wir haben einen Ofen), allerdings gab es sowas auch nicht zuvor in der alten Küche. Hätte hier ein Hinweis sein müssen? Was ist hier ein angemessener Schadenersatz?
 

Kaennchen

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Ein Lüfterschalter ist eine gesetzliche Verordnung, wenn ein Ablüfter betrieben wird und ein Holzofen im Raum betrieben wird, damit durch die Abluft nicht zuviel Sauerstoff entfernt wird.
 

Wolfgang 01

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Was ist hier ein angemessener Schadenersatz?

Bemessen kann man einen "Schadensersatz" nicht wirklich. Wie das Wort schon sagt, euch muß ein Schaden entstanden sein und der muß nachgewiesen werden. Von euch.

Beispiel: Teile werden in der Garage gelagert, diese kann dann fürs Auto nicht benutzt werden. Da könnte man Schadensersatz anwenden.

Viel wichtiger für euch wäre die Bezahlung. Grundsätzlich muß erst bezahlt werden, wenn es so geliefert worden ist, wie bestellt. Ist Montage mit vereinbart, muß die Küche erst bezahlt werden wenn sie steht. Und zwar so, wie vertraglich vereinbart. Müssen Teile nachgeliefert, oder Mängel beseitigt werden, hat der Verkäufer kein Recht auf Bezahlung. Auch nicht auf einen Teil.

In der Regel wird aber immer mit Anzahlungen gearbeitet. Ihr solltet, wenn noch Betraäge offen sind, diese komplett einbehalten, bis der Verkäufer seinen Vertragsverpflichtungen nachgekommen ist.
Erst danach seid ihr zur Zahlung verpflichtet.
 

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