Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

tofü

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Hallo,

bin neu hier, habe mal nach Schlagwörter gesucht, die zu meiner Frage passen und nichts gefunden. Falls es einen ähnlichen Beitrag schon gibt, sorry von meiner Seite.

Folgendes "Problem" habe ich.
Ich habe im November 2012 eine Küche in Auftrag gegeben. Aufgrund von Bauverzug des Hauses konnte diese nicht wie geplant im Frühjahr kommen, sondern erst dieses Jahr im Dezember. Habe allerdings die Zeit genutzt mir nochmals Gedanken zu machen und habe ein wenig umgeplant.

Demnach flog die 0815-Arbeitsplatte raus und ich orderte eine Steinplatte. Das war am 01.10.2013. Diesbezüglich unterschrieb ich einen Änderungsvertrag.

Gestern erhielt ich eine Email mit der Information, dass "leider die Kantenbearbeitung der Platte nicht mitkalkuliert wurde und nun 490€ zusätzliche Kosten auf mich zukommen" Man bat mich, diesen "kleinen" Fehler zu entschuldigen und informierte mich dann über den neuen endgültigen Preis.

Auf die Frage hin, ob man sich nicht entgegenkommend zeigen könnte habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.

Eigentlich bin ich zähneknirschend bereit einen Teil der Kosten zu übernehmen, frage mich allerdings, ob hier hierzu überhaupt verpflichtet bin. Die Bearbeitung der Kanten sei jedoch ein "Muss" lies mich die Verkäuferin wissen (und ich möchte ja auch, dass es gut aussieht).

Vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps geben. Im Vorfeld auf jeden Fall schonmal Danke!
 

Wolfgang 01

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AW: Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

Warum solltest du nicht verpflichtet sein den Mehrpreis zu zahlen.
Fehler passieren und wenn die früh genug bemerkt wurden umso besser.
Alternativ muß halt die Platte ohne Kantenbearbeitung montiert werden. Sieht natürlich bescheiden aus.

Aber warte ersteinmal ab, vielleicht kommen sie dir ja entgegen. Ein Recht darauf hast du wohl nicht. Glaube ich zumindest.
 

racer

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AW: Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

Moment... der Änderungsvertrag war bereits unterschrieben... und Platte ohne Kante geht nun mal nicht... ich unterzeichne ja auch keinen Vertrag für ein Auto und zwei Tage später sagt der Händler, "Er hätte leider die Reifen vergessen zu berechnen.., die kosten extra.."

Fair ist es, den Fehler anzuerkennen und darauf zu vertrauen, dass der Händler in redlicher Absicht handelt und die Wahrheit sagt. Nach leisten der Unterschrift glaube ich aber nicht, dass der Händler noch einen Anspruch auf die 490,00 € hat, außer:

alle Positionen der Plattenänderung wurden im Änderungsvertrag explizit aufgeführt und die Kante steht nicht mit drin. Aber selbst dann muss der geneigte Endkunde eigentlich davon ausgehen, dass die Kantenbearbeitung eine Selbstverständlichkeit ist...

Ich würde mich mit dem Verkäufer auf 50% einigen. Der Verkäufer sollte froh sein, wenn er einen so entgegenkommenden Entkunden hat....

Wenn der Verkäufer extra einen Änderungsvertrag aufsetzen lässt, weil er seinem Kunden nicht traut, sollte er sich darüber im Klaren sein, dass dieser Vertrag bindend ist, und zwar für beide Seiten...

mfg

Racer
 

Cooki

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AW: Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

Fehler passieren, und ich halte die 50/50 Lösung auch für eine faire Lösung, wobei ich mir im Verkaufshandbuch zeigen lassen würde, dass die Vorderkante nicht automatisch im Preis der Platte enthalten ist.

Sonst ... :knuppel: :cool:
 

Michael

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AW: Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

Ohne gleich als Pessimist dastehen zu wollen, aber große Teile der Branche sind ja "durchdacht".
Da stellt sich die Frage was ist hier eigentlich fair? Wenn es eine Masche ist und Angebote erstellt werden, die nach Auftragserteilung um hunderte von Euro wegen angeblicher Kalkulationsfehler erhöht werden, erscheint mir die 50/50 Lösung weniger fair.
Wenn es sich tatsächlich um einen Fehler handelte, ist es ok. Aber wie bekommt man das raus?

Letztlich bin ich für die Fehler meiner Mitarbeiter verantwortlich und habe die Konsequenzen zu tragen. Das kann nicht auf dem Rücken des Kunden passieren. Evtl. hätte der zu dem korrekten Gesamtpreis auch keinen Auftrag erteilt. Kann ja durchaus sein.

Ich halte hier die Handlungsbereitschaft des Händlers für wichtig. Evtl. kann er ja belegen, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelte, womit wir bei Cookis Vorschlag wären. ;-)

@cooki und OT
Über die Qualität des Tripple-Espresso heute komme ich immer noch nicht weg. :top:
 

Cooki

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AW: Nachträgliche Preiserhöhung bei Fehlkalkulation

Die Weine sind genauso gut, ... kannst Du mich nun verstehen!? :cool:

Ansonsten ... gerne wieder. :kfb:
 
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