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Hallo zusammen
unsere Küche wurde Ende letzten Jahres eingebaut.
Es gab ein paar kleine Mängel, aber auch zwei grössere Fehler.
1.
Die Spüle wurde kurzfristig einen Tag vor dem Montagetermin geändert. Als Grund wurden Materialprobleme bei Silgranit mit Tiefkühlwaren genannt. Wir stimmten den Änderung zu, da es nur jetzt eine Keramikspüle zum gleichen Preis sei.
Die Monteure montierten die APL als meine Frau nicht im Haus war und verklebten die APL an den Übergängen und der Rückwand.
Als meine Frau nach Hause kam, hat Sie festgestellt
a: das Waschbecken ist breiter als das von uns ausgewählte
b: das Waschbecken ist zu weit rechts plaziert und kann daher schlechter genutzt werden.
2.
Die Frontfarbe an den Hochschränken war zweifarbig geplant und wurde genau umgekehrt geliefert.
Laut Küchenhändler war dies sein Fehler bei der Bestellung.
Nun die Frage:
Um die Küche wie geplant zu ändern, müssten 11 Fronten der Hochschränke ersetzt werden.
Die APL müsste teilweise ersetzt werden.
( Da die Küche eine G Form hat, geht der Austausch eines Teiles normalerweise ohne später sichtbar Übergänge ? )
Wir haben noch 10 % vom Kaufpreis offen, da diese Rechnung noch nicht kam.
Wenn wir diese Mängel akzeptieren würden, welchen Betrag könnte man als Preisnachlass einbehalten ?
Gruss
Jo
unsere Küche wurde Ende letzten Jahres eingebaut.
Es gab ein paar kleine Mängel, aber auch zwei grössere Fehler.
1.
Die Spüle wurde kurzfristig einen Tag vor dem Montagetermin geändert. Als Grund wurden Materialprobleme bei Silgranit mit Tiefkühlwaren genannt. Wir stimmten den Änderung zu, da es nur jetzt eine Keramikspüle zum gleichen Preis sei.
Die Monteure montierten die APL als meine Frau nicht im Haus war und verklebten die APL an den Übergängen und der Rückwand.
Als meine Frau nach Hause kam, hat Sie festgestellt
a: das Waschbecken ist breiter als das von uns ausgewählte
b: das Waschbecken ist zu weit rechts plaziert und kann daher schlechter genutzt werden.
2.
Die Frontfarbe an den Hochschränken war zweifarbig geplant und wurde genau umgekehrt geliefert.
Laut Küchenhändler war dies sein Fehler bei der Bestellung.
Nun die Frage:
Um die Küche wie geplant zu ändern, müssten 11 Fronten der Hochschränke ersetzt werden.
Die APL müsste teilweise ersetzt werden.
( Da die Küche eine G Form hat, geht der Austausch eines Teiles normalerweise ohne später sichtbar Übergänge ? )
Wir haben noch 10 % vom Kaufpreis offen, da diese Rechnung noch nicht kam.
Wenn wir diese Mängel akzeptieren würden, welchen Betrag könnte man als Preisnachlass einbehalten ?
Gruss
Jo