Mündlicher Küchenvertrag

atlasnature

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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Wir haben bei Segmüller in Weiterstadt von einem Küchenberater ein Angebot für eine Küche bekommen.
Als wir mit der Planung fertig waren, haben wir noch über den Preis gehandelt.
Der Berater meinte, dass an dem Preis 6600Euro für eine Küche von impuls mit Siemens Geräten nicht mehr zu verhandeln sei. Nach langem Handeln konnten wir den Preis doch noch bis 6000 Euro runter handeln.

Da es kurz vor Ladenschluss war, meinte der Berater ,dass er den Vertrag fertigmacht und uns es zuschicken wird. Super dachten wir und gingen nach Hause. Am nächsten Morgen rief uns der Küchenverkäufer an, und meinete er hätte sich verrechnet und dieses Angebot kostet 1000 Euro mehr. Er hätte am Computer etwas falsch ausgerechntet.
Meine Fragen an Euch :
Was können wir jetzt machen.
Welche Tippskönnt ihr mir vorschlagen, um trotzdem den erst genannten Preis zu erhalten. War ja nicht unser Fehler. Für zahlreiche Antworten danke ich euch vielmals!!!
 

Nice-nofret

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AW: Mündlicher Küchevetrag

.. da sehe ich wenig Möglichkeiten ... der Vertrag ist ja noch nicht unterschrieben. Lasst euch halt noch ein Gegenangebot machen von einem anderen Küchenstudio .

Wenn ihr wollt, schauen wir hier im Forum über eure Planung - evt. finden wir ja Preistreiber, die man rauswerfen kann und bekommt somit eine günstigere Planung für euch zustande ;-)
 

Frankenbu

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AW: Mündlicher Küchenvetrag ??

Nee ihr habt nichts unterschrieben, und wenn dann ist der KFB doch der der euch die Küche für 6000 geben muß da ja wenn ein Vertrag bestehen sollte dieser Preis gültig ist ;-)
 

Michael

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Wer sich bei einfachen Additionsaufgaben um fast 15% verrechnet, wäre erstmal nicht mein Partner.
Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge rechtsverbindlich. Nur scheitert es leider fast immer an der Beweisbarkeit.
Wenn du ihm also nachweisen kannst, dass es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, dann mach es.
Andererseits geh woanders hin und frag vorher, ob sie rechnen können. ;-)
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Erstmal vielen Dank für die zahlreiche Antworten.

Ich habe eigentlich nicht die ganze Geschichte von meinem Küchenkauf erzählt.
Wir waren bereits im Dezember 2010 in diesem Möbelhaus und hatten mit einer Küchenberaterin einen Vertrag von einer Impulsküche abgeschlossen, (kannte leider dieses Forum noch nicht:(). Wir hatten ihr unser Preislimit und unsere Wünsche geäüssert. Alles schön und gut und nehmen den Vertrag nach Hause mit. Dann mussten wir feststellen,dass in dem Vertrag nicht alle Elektrogeräte aufgelistet waren. Wir wieder zurück und haben gleich einen neuen Vertrag mit allen Geräten bekommen. Wieder nach Hause und wieder ist uns was aufgefallen. Statt Schichtstoff wurde Folienfront vereinbart. Wir sind wieder dort gewesen, aber wir wollten jetzt einen anderen Küchenberater. Er war sehr freundlich und musste aber eine neue Planung mit Schichtfront planen. Nach drei Stunden Planung waren wir fertig. Da es kurz vor Ladenschluss war , wie bereits berichtet, wollte er uns die Unterlagen zuschicken. Also was können wir rechtlich machen. Wir haben noch den Vertrag mit der ersten Planung. Rücktritt ausgeschlossen??

Wir waren bereits bei anderen Küchenstudios und dieses Angebot war für uns preislich das Beste. Was ich noch nicht erwähnt hatte war, dass der Chef gleich nebendran war und ebenfalls mit dem vereinbarten Preis sein ok. gegeben hatte.
Also muss es doch ein mündlicher Vertrag sein .
Wir fahren gleich Montag nach Segmüller und klären das vor Ort.

Hoffe auf hilfreiche Vorschläge und vielen schon mal für eure Mühe

LG
Monika
 

Michael

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Hmmm...
Das macht die Sache nicht einfacher. Ihr habt quasi einen Vertrag unterschrieben und es geht nur noch um einen Änderungsvertrag.
In diesem Fall seid ihr auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ein Rücktritt ohne finanzielle Einbussen wird nicht möglich sein.
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ist es möglich dass wir das letzte Angebot bekommen?Obwohl der Küchenberater sich verrechnet hatte.
Wir hatten den Küchenberater heute nochmal angerufen und ihm erklärt, dass es ja nicht unsere Schuld seit und dass wir auch nicht immer die Zeit haben Änderungen mit ihnen durchzuführen , weil er ja den Fehler gemacht hatte.
Aber der Berater sagte mir auch , dass der Chef nicht damit einverstanden sei, die Küche mit diesem Preis zu verkaufen. Soll ich dem Küchenberater trauen oder lieber persönlich mit dem Chef sprechen?

Lg
Monika
 

martin

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Ich würde mich bei der örtlichen Verbrauerzentrale vorab erst mal beraten lassen. Das erweckt ja fast schon den Anschein, dass da System dahinter stecken könnte. Oder ist es wirklich nur Unfähigkeit oder Nachlässigkeit der Berater?
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchevetrag

hallo nochmal,
was meinst Du mit System ??
Habe es leider nicht verstanden.

Viele Grüße
Monika
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchevetrag

ich denke mal das die Küchenberater bei Segmüller, einfach nicht kompentent genug sind. Sonst würde der zweite Berater auch keine Fehler machen.


Viele Grüße
Monika
 

Michael

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Das ist ja keine Seltenheit Monika.
Die Leute informieren sich hier im KF, um die Fehler der Verkäufer zu erkennen bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Das ist bei euch nicht der Fall.

Bitte verstehe das nicht als Vorwurf, aber die Tatsache, dass ihr bereits einen Vertrag unterschrieben habt, macht die Ausgangslage für euch sehr schlecht.
Ihr möchtet eine widerrufene mündliche Preiszusage gegen den Willen des Chefs durchsetzen, habt aber bereits einen anderen, wenn auch fehlerhaften, Vertrag unterschrieben.

Somit machen die jetzt mir euch was sie wollen und wenn ihr nicht einlenkt berufen sie sich auf den ursprünglichen Vertrag. Was ein Rücktritt kostet steht im Kleingedruckten der AGB.

Und natürlich wie immer der Hinweis, dass es sich hierbei um keine Rechtsberatung sondern ausschliesslich um meine Sicht der Dinge handelt. ;-)
 

Nice-nofret

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AW: Mündlicher Küchevetrag

... Du hast vom Küchenberater einen offensichtlichen falschen Preis genannt bekommen; das wurde korrigiert. Selbst wenn dieses Angebot unterschrieben wäre, hättest Du wenig Chancen einen offensichtlich zu geringen Preis durchzusetzten. Zumindest in der Schweiz - ich glaube nicht, dass das in D sehrviel anders ist. Keiner wird den Händler zwingen draufzuzahlen.

Geht nochmal zu ihm und versucht euch zu einigen. Wenn 6' eure Limite ist, dann müsst ihr evt. an eurer Küche Abstriche machen, und der Händler wird euch wohl soweit er kann entgegenkommen.
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Vielen Dank für eure Antworten.

Da haben wir wohl Pech gehabt. Ich werde wohl noch mal mit dem CHEF reden, da ich ehrlich gesagt , diesem Küchenberater nicht mehr trauen kann.

Viele Grüße

Monika
 

Michael

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Halt uns bitte auf dem Laufenden und teile uns mit wie es ausgegangen ist.

Viel Glück.
 

Patzi

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Wieviel macht denn die Summe aus die auf den ursprünglich unterschriebenen Vertrag steht?
 

ulla

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AW: Mündlicher Küchevetrag

Hallo, ich denke, dem Küchenberater sind in der Tat die Hände gebunden. Er kann die Weisung seines Chefs, die Küche nicht zu diesem Preis zu verkaufen, nicht übergehen.

Ich würde deshalb nur mit dem Chef sprechen und fragen, wie er sich eine Lösung vorstellt. Ihr seid das 2. Mal enttäuscht worden, das würde ich offen sagen. Auch betonen, dass Ihr das Haus so nicht weiterempfehlen könnt. Als Chef einer Küchenabteilung würde ich persönlich das nicht stehen lassen wollen und versuchen, dem Kunden zumindest ein wenig entgegenzukommen.

Mein subjektiver Eindruck ist, das dies in diesen Möbelhäusern oft schwierig ist, da die Mitarbeiter sich dort nicht so stark mit ihrem Arbeitgeber identifizieren und ihnen der Ruf beim Kunden oft egal ist. Denn die Betten und Möbel verkaufen sich trotzdem, auch wenn die Küchenabteilung keinen guten Ruf hat. Ich kaufe deshalb lieber beim Fachhandel. Die scheinen mir generell bemühter.
 
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AW: Mündlicher Küchenvertrag

Also... so ganz habe ich den Ablauf noch nicht verinnerlicht.*crazy*

Es sieht so aus, dass es 2 unterschriebene Verträge gibt und eine mündliche Preiszusage für den 3. Vertrag, in dem dieser Preis nicht mehr angeboten wird.

Anscheinend scheint der letzte (3. ?? ) Vertrag ja vom Kunden noch nicht gegengezeichnet zu sein und stellt somit "nur" ein Angebot des Möbelhauses dar.
Dadurch erklärt sich das Möbelhaus m.M. bereit, die vorherigen (2 ??) Verträge als nichtig zu sehen.

Ganz davon abgesehen, daß ich das Ganze als Reinfall auf die eigene Rabattsucht betrachte, würde ich persönlich den Rechtsstreit riskierenn, erst recht falls es eine Rechtschutzversicherung gibt.
Dass meine Äusserungen nur meine private Meinung darstellen ist ja wohl klar.

*winke*
Samy *röchelt noch immer*

Nachtrag: Meine Telefonate mit "online-Anwalt" kosten im Grunde meist so um die 10,- bis 20,- Euro und sind immer von guter Aufklärung/Hilfe.
 
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atlasnature

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AW: Mündlicher Küchenvertrag

Hallo, wow so viele Antworten. Vielen Dank an euch.

Also der Preisunterschied zwischen dem ersten Vertrag und dem Angebot liegen bei 1500 Euro.
Wir werden erstmal persönlich mit dem Chef sprechen, da ich nicht wirklich weiss, ob der Küchenberater uns die Wahrheit sagt.
Drückt mir die Daumen und hoffe auf eine gute Einigung.

Viele Grüße

Monika
 

atlasnature

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AW: Mündlicher Küchenvertrag

Könnt ihr mir vielleicht Vorschläge geben, wie man den Chef am Besten überzeugen kann??

LG
Monika
 
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