Montagefehler und andere Fragen...

peerless

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

ich fänds toll, wenn mal alle ihren Puls wieder runterfahren. :-\
 

martin

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:top:

nach genau so einer Formulierung hab ich gesucht
 

Donald

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

grüsst euch :-)

als ehemaliger "brugman problemlöser" kann ich nur den tip an alle verkäufer geben, nur spülarmaturen mit festanschlüsse, sprich kupferrohr, zu verplanen.

die kombination aus druckverteiler (mitgeliefert oder zubehör) und festanschluss zu den eckventilen macht auch die schwerste spülarmatur
standfest ;D

diese vermaledeiten flexschläuche sind eh der wahnsinn, ein hochriskantes risiko sie zu verbauen.

dürfen die monteure heutzutage gaskochfelder anschließen? zu meiner zeit sind immer firmen damit beauftragt worden.
 

martin

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Beide, Kupferrohr und Flexschläuche, haben Vorteile. Kupferrohr gibt mehr Stabilität, Flexschläuche verhindern (laute) Rückschläge im Leitungsnetz beim schnellen Schließen der Armatur.
 

Turaluraluralu

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Man wird vor Gericht nicht unbedingt gut dastehen, wenn man nur sagt, daß man früher eine superstramme Armatur hatte und jetzt nicht, also ist das ein Mangel!

Worin genau besteht denn der Mangel? Ist die Funktionalität beeinträchtigt oder sind Langzeitschäden anzunehmen?

Ansonsten kann eine gewisse Flexibilität der Armatur in der Spüle auch durchaus ein Feature sein. Man biegt sie ein bißchen und das Fenster geht doch auf. Oder ein zufälliges "Dagegenstossen" tut nicht mehr so weh wie bei einer Starren Armatur. Oder man kann sich die Brausefunktion sparen, weil die Biegung der Armatur schon ausreicht.;D

Ich glaub', ich hätte gerne so eine Gummiarmatur!

VG
Christian
 
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FriFra

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Um es nochmals zu betonen : Das ist keine berechtigte Reklamation (Mangel).

...

Deine Vermutung liegt nahe. Nur, was du als Murks bezeichnest ist nunmal der derzeitige gültige und TÜV geprüfte Standard.
Gibt es dafür eine Quelle? Ich meine die Monteure hatten mir auch etwas von Hersteller-Toleranzen erzählt, von denen Alno dann allerdings nichts wusste ;-) ... So gesehen ist ein Verweis auf angebliche Normen ohne Quellangabe völlig wertlos, da nicht nachprüfbar.

Und selbst wenn der TÜV sagt, dass das so ok wäre, ist das noch lange nicht auf meinen Fall anwendbar. Ich habe bei meinem Verkäufer Anspruch auf Mängelfreiheit und das ist für mich ein Mangel. Es kann fachlich nicht korrekt sein eine Armatur ohne jede Verstärkung in ein 1mm Blech zu frickeln.

Und eine Gnädige Frau bin ich ganz sicher nicht:knuppel:


@Turaluraluralu: Der Mangel besteht darin, dass es einfach dem was ich eine saubere handwerkliche Arbeit nenne zuwieder läuft. Ich habe eine neue Küche gekauft und da hat nichts zu wackeln PUNKT, ausser der Verkäufer hätte mich vorgewarnt.

@Donald: Die Monteure haben das Feld nicht selbst angeschlossen, dafür war der Installateur vor Ort, die Monteure hätten es aber fixieren müssen. Der Installateur hat lediglich den Schlauch ans Feld geschraubt und den Stecker in die Dose gesteckt.

@martin: Warum soll der "Winkel" (wo ist der winkelig?) nicht funktionieren? Wenn die Bohrung exakt unter der Bohrung im Spülbecken platziert wird und das Blech plan anliegt sollte es doch keine Probleme geben.
 

FriFra

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Worin genau besteht denn der Mangel? Ist die Funktionalität beeinträchtigt oder sind Langzeitschäden anzunehmen?

Das die Funktionalität nicht beeinträchtigt ist ist kein Indiz für Mängelfreiheit! Wenn mir z.B. mein BMW Händler nach einem Unfall eine tadellos lakierte grüne Tür einbaut, liegt nach Deiner Argumentation kein Mangel vor... Allerdings wirst auch Du zweifelsohne erkennen, das eine grüne Tür in einem schwarzen Auto nicht hingenommen werden muss und genau so verhällt es sich bei der Wackelarmatur.
 

Turaluraluralu

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Hi FriFra,

Der Mangel besteht darin, dass es einfach dem was ich eine saubere handwerkliche Arbeit nenne zuwieder läuft.
Das ist zwar eine durchaus verbraucherfreundliche Auslegung, aber so läuft das nicht. Schon mal gar nicht vor Gericht. Die definieren "Mangel" ganz anders.

Du müßtest schon funktionale Einschränkungen oder anzunehmende Langzeitschäden begreiflich machen können.

Wenn jetzt die Armatur so wackelt, daß ein gezieltes Befüllen eines Glases in der Spüle unmöglich ist, dann ist das ein Mangel, weil Wasser und Zeit verschwendet wird.

Oder wenn anzunehmen ist, daß das Blech sich durch die Biegerei verfärbt oder reisste, dann ist das ein Mangel.

Aber das können die Spülen meist unbeschadet etliche Jahre mitmachen.

Ich würde an Deiner Stelle, die offensichtlichen Macken und auch den Höhenunterschied bei der APL reklamieren und die Armatur selber fixieren.


VG
Christian
 

Turaluraluralu

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Wenn mir z.B. mein BMW Händler nach einem Unfall eine tadellos lakierte grüne Tür einbaut, liegt nach Deiner Argumentation kein Mangel vor... Allerdings wirst auch Du zweifelsohne erkennen, das eine grüne Tür in einem schwarzen Auto nicht hingenommen werden muss und genau so verhällt es sich bei der Wackelarmatur.


In deinem Kaufvertrag stand auch glaub ich was von der Farbe, oder?


VG
Christian
 

FriFra

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

In deinem Kaufvertrag stand auch glaub ich was von der Farbe, oder?


VG
Christian
Du willst es nicht verstehen? Ich schrieb von einer Reperatur (Werkvertrag, denn ein Küchenkauf ist defakto auch ein Werkvertrag), in dem Werkvertrag mit der Autowerkstatt steht in der Regel nur "lakieren" ;-) , genauso wie bei der Küche nur "montieren" steht. Es darf aber doch wohl vom Kunden erwartet werden, dass eine fachgerechte Arbeit abgeliefert wird. Wenn dieser Wackelmurks neuerdings fachgerecht sein soll, dann gute Nacht Deutschland.

Aber wie man an meinen Monteuren oder am Hinweis von Küchen Klaus gesehen hat kramen die Küchen-Leute wohl gern irgendwelche angeblichen Normen aus dem Hut, deren Existenz nicht belegbar ist. Sollte Küchen Klaus doch noch eine seriöse Quelle für seine Behauptung nennen können, entschuldige ich mich schonmal vorab ;-)
 

Ostingman

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Evtl. hab ichs nicht gesehn aber nenn doch mal den Spülenhersteller mit genauer Bezeichnung.
Wenn du schreibst das Deine Spüle ca. 1mm stark ist könnte man annehmen es handelt sich um eine Blockspüle. Dann wäre das Wackeln normal und nicht als Mangel zu betrachten.

Ostingman
 

Donald

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

man darf nicht vergessen wie küchen verkauft werden, durch kunden die zufrieden sind. durch mundpropaganda ;D

kunden die zufrieden sind schicken ihre nachbarn, freunde und verwandte ins geschäft. im besten fall, die ganze strasse ;-)

durch negative mundpropaganda verlierst du eine menge kundschaft, dabei ist es egal ob die küche aussieht wie gemalt.

wenn es erst zum rechtsstreit kommt hat das möbelhaus so oder so verloren.

der kritische augenblick ist der, wenn die lieben nachbarn zum begutachten kommen, womöglich noch mit der wasserwaage :p
 

Turaluraluralu

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Ja dann hoffe ich, daß du uns über die Fortschritte im Hinblick auf Verkäufer (oder - falls negativ - des Gerichts) auf dem Laufenden hälst!

VG
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Ostingman

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Oh sorry habs gerade doch gesehn , ist keine Blockspüle.

Kann es sein das die Armartur einfach nicht richtig angezogen ist?!

Ostingman.
 

Cooki

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Ich schrieb von einer Reperatur (Werkvertrag, denn ein Küchenkauf ist defakto auch ein Werkvertrag), in dem Werkvertrag mit der Autowerkstatt steht in der Regel nur "lakieren" ;-) , genauso wie bei der Küche nur "montieren" steht.

Also bei uns steht Kaufvertrag drüber ;-)

Aber wie man an meinen Monteuren oder am Hinweis von Küchen Klaus gesehen hat kramen die Küchen-Leute wohl gern irgendwelche angeblichen Normen aus dem Hut, deren Existenz nicht belegbar ist.

du ja auch mit deinem Werkvertrag :-X
 

FriFra

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Also bei uns steht Kaufvertrag drüber ;-)



du ja auch mit deinem Werkvertrag :-X


Auch wenn Kaufvertrag drüber steht, ist der Kauf einer EINBAUKÜCHE ein Werkvertrag. Ich habe nicht Schränke und Elektrogeräte gekauft, sondern eine komplett montierte Küche. §§631 BGB

Ein Kaufvertrag ist es nur bei einer Abholküche die in Eigenverantwortung montiert wird. §§433 BGB
 

Cooki

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AW: Montagefehler und andere Fragen...

Auch wenn Kaufvertrag drüber steht, ist der Kauf einer EINBAUKÜCHE ein Werkvertrag. Ich habe nicht Schränke und Elektrogeräte gekauft, sondern eine komplett montierte Küche. §§631 BGB

das stimmt, aber nicht beim Produzenten, sondern beim Einzelhändler.

Beim Kaufvertrag ist nicht die Herstellung, sondern die Beschaffung der Sache Vertragsinhalt, im Gegensatz zum Werkvertrag
 

martin

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Barsinghausen
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Ich meine die Monteure hatten mir auch etwas von Hersteller-Toleranzen erzählt, von denen Alno dann allerdings nichts wusste

Was hat denn, bitteschön, alno mit der Armatur bzw. dem Becken zu tun. alno ist der Hersteller der MÖBEL. Die "Fertigungstoleranzen bezogen sich (von Dir selbst geschrieben) auf die Arbeitsplatte . Bitte bleibe sachlich.

Warum soll der "Winkel" (wo ist der winkelig?) nicht funktionieren? Wenn die Bohrung exakt unter der Bohrung im Spülbecken platziert wird und das Blech plan anliegt sollte es doch keine Probleme geben

...weil der Winkel sich nur von unten an der Arbeitsplatte stabil befestigen lässt. Damit ist zwischen Deinem Winkel und der Hahnlochbank ein Luftraum von rd. 4cm Höhe. Eine mechanisch stabile und außerdem noch wasserdichte Befestigung der Armatur ist da nicht möglich.
 

FriFra

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das stimmt, aber nicht beim Produzenten, sondern beim Einzelhändler.

Beim Kaufvertrag ist nicht die Herstellung, sondern die Beschaffung der Sache Vertragsinhalt, im Gegensatz zum Werkvertrag
Eben, es ist klar ein Werkvertrag. Der Händler beschafft zwar die Sache, aber nur weil er sie benötigt um das Werk herzustellen.
 
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