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Gibt es dafür eine Quelle? Ich meine die Monteure hatten mir auch etwas von Hersteller-Toleranzen erzählt, von denen Alno dann allerdings nichts wusste ... So gesehen ist ein Verweis auf angebliche Normen ohne Quellangabe völlig wertlos, da nicht nachprüfbar.Um es nochmals zu betonen : Das ist keine berechtigte Reklamation (Mangel).
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Deine Vermutung liegt nahe. Nur, was du als Murks bezeichnest ist nunmal der derzeitige gültige und TÜV geprüfte Standard.
Worin genau besteht denn der Mangel? Ist die Funktionalität beeinträchtigt oder sind Langzeitschäden anzunehmen?
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Das ist zwar eine durchaus verbraucherfreundliche Auslegung, aber so läuft das nicht. Schon mal gar nicht vor Gericht. Die definieren "Mangel" ganz anders.Der Mangel besteht darin, dass es einfach dem was ich eine saubere handwerkliche Arbeit nenne zuwieder läuft.
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Wenn mir z.B. mein BMW Händler nach einem Unfall eine tadellos lakierte grüne Tür einbaut, liegt nach Deiner Argumentation kein Mangel vor... Allerdings wirst auch Du zweifelsohne erkennen, das eine grüne Tür in einem schwarzen Auto nicht hingenommen werden muss und genau so verhällt es sich bei der Wackelarmatur.
Du willst es nicht verstehen? Ich schrieb von einer Reperatur (Werkvertrag, denn ein Küchenkauf ist defakto auch ein Werkvertrag), in dem Werkvertrag mit der Autowerkstatt steht in der Regel nur "lakieren" , genauso wie bei der Küche nur "montieren" steht. Es darf aber doch wohl vom Kunden erwartet werden, dass eine fachgerechte Arbeit abgeliefert wird. Wenn dieser Wackelmurks neuerdings fachgerecht sein soll, dann gute Nacht Deutschland.In deinem Kaufvertrag stand auch glaub ich was von der Farbe, oder?
VG
Christian
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Ich schrieb von einer Reperatur (Werkvertrag, denn ein Küchenkauf ist defakto auch ein Werkvertrag), in dem Werkvertrag mit der Autowerkstatt steht in der Regel nur "lakieren" , genauso wie bei der Küche nur "montieren" steht.
Aber wie man an meinen Monteuren oder am Hinweis von Küchen Klaus gesehen hat kramen die Küchen-Leute wohl gern irgendwelche angeblichen Normen aus dem Hut, deren Existenz nicht belegbar ist.
Also bei uns steht Kaufvertrag drüber
du ja auch mit deinem Werkvertrag :-X
Auch wenn Kaufvertrag drüber steht, ist der Kauf einer EINBAUKÜCHE ein Werkvertrag. Ich habe nicht Schränke und Elektrogeräte gekauft, sondern eine komplett montierte Küche. §§631 BGB
Ich meine die Monteure hatten mir auch etwas von Hersteller-Toleranzen erzählt, von denen Alno dann allerdings nichts wusste
Warum soll der "Winkel" (wo ist der winkelig?) nicht funktionieren? Wenn die Bohrung exakt unter der Bohrung im Spülbecken platziert wird und das Blech plan anliegt sollte es doch keine Probleme geben
Eben, es ist klar ein Werkvertrag. Der Händler beschafft zwar die Sache, aber nur weil er sie benötigt um das Werk herzustellen.das stimmt, aber nicht beim Produzenten, sondern beim Einzelhändler.
Beim Kaufvertrag ist nicht die Herstellung, sondern die Beschaffung der Sache Vertragsinhalt, im Gegensatz zum Werkvertrag
Eben, es ist klar ein Werkvertrag. Der Händler beschafft zwar die Sache, aber nur weil er sie benötigt um das Werk herzustellen.