Montagefehler? Garantiefall?

steffi41

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Hallo Forum,
ich habe euch vorhin erst durch Zufall gefunden und gleich mal eine Frage:

Vor fast 5 Jahren haben wir bei einem örtlichen Händler eine Wellmann-Küche inkl. Geräten gekauft.
Die Küche wurde durch einen Subunternehmer eingebaut, den der Händler beauftragt hatte.
Nun ist der Bauknecht -Kühlschrank kaputt und wir hatten gestern einen Kundendiensttechniker einen anderen Firma im Haus.
Der hat festgestellt, dass in die Abdeckung des Highbordschrankes kein Lüftungsgitter eingebaut wurde und das Gerät daher nun kaputtgegangen ist.
Ich habe daraufhin den Verkäufer der Küche angerufen, weil ich von ihm das neue Gerät ersetzt bekommen möchte, aber der will sich davon nichts annehmen.
Wie ist die Rechtslage?
Ist der Händler verpflichtet, mir den neuen Kühlschrank zu bezahlen, da es ja doch eindeutig ein Montagefehler war?
Wie lange ist die Garantiezeit für solche Dinge?
Vielen Dank für eure Hilfe
Steffi
 

Küchen Klaus

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AW: Montagefehler? Garantiefall?

Guten Tag Steffi,

meines Erachtens hat der Händler recht.
Der Fehler ist bei der Montage gemacht worden
und somit wäre der Subunternehmer in der Pflicht.

Ob nun nach dem Zeitraum noch etwas zu machen
ist entzieht sich meiner Kenntnis.
 

steffi41

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AW: Montagefehler? Garantiefall?

Hallo,
diesen Subunternehmer gibt es aber offenbar nicht mehr und daher kann der nicht in die Pflicht genommen werden. :'(
Muss dann der Händler für dessen Fehler aufkommen?
Gruss Steffi

Guten Tag Steffi,

meines Erachtens hat der Händler recht.
Der Fehler ist bei der Montage gemacht worden
und somit wäre der Subunternehmer in der Pflicht.

Ob nun nach dem Zeitraum noch etwas zu machen
ist entzieht sich meiner Kenntnis.
 

slahrmann

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AW: Montagefehler? Garantiefall?

Hallo steffi41, wie ist denn die Küche verkauft worden, mit 5 oder 2 Jahren Gewährleistung und handelt es sich hierbei um eine Küche die auf den Küchenraum passend geplant und eingebaut wurde. Die Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich, für manche ist das Kaufvertragsrecht, für andere Werkvertragsrecht. Wenn eine 5 jährige Gewährleistung besteht und die noch nicht abgelaufen ist muss dieser Anspruch sofort schriftlich angezeigt werden beim damaligen Vertragspartner. Wenn ein extra Vertrag mit dem Montageunternehmen gemacht wurde dann bei dem, sonst bei Händler. Wenn noch was möglich ist, sofort Beweisverfahren übers Gericht einleiten.
Dies ist keine rechtliche Beratung bzw. ersetzt diese auch nicht.
Ansonsten muss leider der Schaden selbst bezahlt werden, da auf Kulanz zu hoffen, ist so glaube ich leider vergeblich.
Über den Montagefehler brauche ich mich wohl nicht äußeren, wenn das Entlüftungsgitter fehlt. Ist denn eine Belüftung vorhanden? In der Regel wird diese über den Sockel oder einen doppelten Belüftungsboden im Korpus zugeleitet und ist genauso wichtig.
 

steffi41

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AW: Montagefehler? Garantiefall?

Danke für die schnellen Antworten.
Wir haben nur einen relativ formlosen Kaufvertrag mit Typenauflistung usw. bekommen.
Da steht bzgl. Gewährleistung nichts drin und dann muss wohl das BGB-Recht gültig sein, oder?
Sind denn 5 oder 2 Jahre üblich bei solchen Einbauküchen?
Die Küche wurde schon passend für unseren Raum gefertigt.
Der Subunternehmer ist inzwischen wohl pleite und eine Versicherung hat der angeblich für solche Fälle auch nicht gehabt.
Ein Lüftungsgitter wurde nur in den nebenstehenden Highbordschrank mit dem Backofen eingebaut.
Steffi

Hallo steffi41, wie ist denn die Küche verkauft worden, mit 5 oder 2 Jahren Gewährleistung und handelt es sich hierbei um eine Küche die auf den Küchenraum passend geplant und eingebaut wurde. Die Gerichte urteilen da sehr unterschiedlich, für manche ist das Kaufvertragsrecht, für andere Werkvertragsrecht. Wenn eine 5 jährige Gewährleistung besteht und die noch nicht abgelaufen ist muss dieser Anspruch sofort schriftlich angezeigt werden beim damaligen Vertragspartner. Wenn ein extra Vertrag mit dem Montageunternehmen gemacht wurde dann bei dem, sonst bei Händler. Wenn noch was möglich ist, sofort Beweisverfahren übers Gericht einleiten.
Dies ist keine rechtliche Beratung bzw. ersetzt diese auch nicht.
Ansonsten muss leider der Schaden selbst bezahlt werden, da auf Kulanz zu hoffen, ist so glaube ich leider vergeblich.
Über den Montagefehler brauche ich mich wohl nicht äußeren, wenn das Entlüftungsgitter fehlt. Ist denn eine Belüftung vorhanden? In der Regel wird diese über den Sockel oder einen doppelten Belüftungsboden im Korpus zugeleitet und ist genauso wichtig.
 

slahrmann

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AW: Montagefehler? Garantiefall?

Hallo, ich würde es erstmal versuchen und wenn der Monteur nicht Vertragspartner ist, dann auf jeden Fall der Händler. Ob nun 2 oder 5-jährige Gewährleistung gilt ist abhängig von der anwneulichen Begründung bei einem Beweisverfahren. Das BGH hat irgendwann schon mal entschieden, dass Küchen dem Werkvertragsrecht unterliegen und somit einer 5-jährigen Gewährleistung. Dies wird aber auch unterschiedlich ausgelegt von den Gerichten.
Dies ist keine rechtliche Beratung bzw. ersetzt diese.
 
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