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Hallo,
ich habe eine schöne Häckerküche "classic", die ordentlich Geld gekostet hat
mit ein paar unnötigen Fehlern.
Unser Küchenbauer sagt uns zwar terminlich zu, die Fehler zu beseitigen, teilweise
auf unsere Kosten, aber er kommt dann nicht. Das Spielchen geht x-mal seit einem halben Jahr. Jetzt ist meine Geduld am Ende und ich möchte ihm eine Frist bis Ende Mai setzen ansonsten vergebe ich die Mängelbeseitigung an eine Fremdfirma und belaste ihm die Kosten. Ist das empfehlenswert bzw. bitte um Hilfe bei Benennung meines Korrektur-Anspruches. Es wäre auch hilfreich, wenn ich bei der Benennung des Korrekturanspruches die DIN-Norm hierzu erfahren könnte.
Mängel:
1. Sockelleisten-Höhe: wurde zu kurz abgeschnitten 2,6 -3,0 cm (bei Hauptsichtachse),
obwohl der Bodenbelag korrekt verlegt wurde bzw. Estrich-Höhe i.O. war.
a) Problem: man sieht bei Hauptsichtachse unter die Schränke, wenn ich am Ende der Küche oder im Türstock stehe und optisch ist das störend, Sockelblendenfunktion ist nicht erfüllt.
b) Korrekturanspruch: nach meinem Verständnis habe ich Anspruch auf Korrekturanspruch bzw. neue Sockelleiste nicht kürzer als 1cm Abstand von Küchenmöbel
2. Sockelleiste wurde silikoniert
a) Problem: bei auslaufender L-Form von Küchenschrank, an Vorderseite mit Schubauszügen an Hinterseite mit Thekenaufsatz wurde die seitliche Sockelleiste
silikoniert anstatt maßgerecht zugeschnitten. Durch die Silikonfuge greift nun der Klips der anderen Sockelleiste nicht, welch in einem rechten Winkel hierzu seht
b) Habe ich hier einen Korrekturanspruch?
3. Geschirrspüler-Tür knarzt seit kurzem
a) Problem: irgendwie muß der Geschirrspüler aus der Form geraten sein, erstens knarzt er seit kurzem und zweitens schlägt die Geschirrspülertür seit dem auf den Nachbarschubladen, wenn dieser offen ist, dadurch ist eine hässliche Scharte an der Kunststoffoberfläche entstanden
b) Korrekturbedarf: habe ich hier einen Korrekturanspruch d.h. nachträgliche korrekte Verankerung der Geschirrspülmaschine und Aussbesserung der Scharte?
II.Mängel oder Planungsfehler?
1. Seitenwange ist ohne besondere Front, d.h. die herkömliche Schrankwand sollte als Abschluß dienen, obwohl wir daran immer vorbeigehen (Schrank dient als Theke bei auslaufender L-Form)
a) Problem: die herkömliche Seitenwand ist sehr empfindlich und wir haben eine sehr hässliche Scharte im Laufe der Zeit bekommen
b) Korrekturbedarf: habe ich hier einen Korrekturanspruch (wir würden auch den Preis für die robustere Seitenwange zahlen, aber nicht die Montage)?
Vielen Dank vorab.
ich habe eine schöne Häckerküche "classic", die ordentlich Geld gekostet hat
mit ein paar unnötigen Fehlern.
Unser Küchenbauer sagt uns zwar terminlich zu, die Fehler zu beseitigen, teilweise
auf unsere Kosten, aber er kommt dann nicht. Das Spielchen geht x-mal seit einem halben Jahr. Jetzt ist meine Geduld am Ende und ich möchte ihm eine Frist bis Ende Mai setzen ansonsten vergebe ich die Mängelbeseitigung an eine Fremdfirma und belaste ihm die Kosten. Ist das empfehlenswert bzw. bitte um Hilfe bei Benennung meines Korrektur-Anspruches. Es wäre auch hilfreich, wenn ich bei der Benennung des Korrekturanspruches die DIN-Norm hierzu erfahren könnte.
Mängel:
1. Sockelleisten-Höhe: wurde zu kurz abgeschnitten 2,6 -3,0 cm (bei Hauptsichtachse),
obwohl der Bodenbelag korrekt verlegt wurde bzw. Estrich-Höhe i.O. war.
a) Problem: man sieht bei Hauptsichtachse unter die Schränke, wenn ich am Ende der Küche oder im Türstock stehe und optisch ist das störend, Sockelblendenfunktion ist nicht erfüllt.
b) Korrekturanspruch: nach meinem Verständnis habe ich Anspruch auf Korrekturanspruch bzw. neue Sockelleiste nicht kürzer als 1cm Abstand von Küchenmöbel
2. Sockelleiste wurde silikoniert
a) Problem: bei auslaufender L-Form von Küchenschrank, an Vorderseite mit Schubauszügen an Hinterseite mit Thekenaufsatz wurde die seitliche Sockelleiste
silikoniert anstatt maßgerecht zugeschnitten. Durch die Silikonfuge greift nun der Klips der anderen Sockelleiste nicht, welch in einem rechten Winkel hierzu seht
b) Habe ich hier einen Korrekturanspruch?
3. Geschirrspüler-Tür knarzt seit kurzem
a) Problem: irgendwie muß der Geschirrspüler aus der Form geraten sein, erstens knarzt er seit kurzem und zweitens schlägt die Geschirrspülertür seit dem auf den Nachbarschubladen, wenn dieser offen ist, dadurch ist eine hässliche Scharte an der Kunststoffoberfläche entstanden
b) Korrekturbedarf: habe ich hier einen Korrekturanspruch d.h. nachträgliche korrekte Verankerung der Geschirrspülmaschine und Aussbesserung der Scharte?
II.Mängel oder Planungsfehler?
1. Seitenwange ist ohne besondere Front, d.h. die herkömliche Schrankwand sollte als Abschluß dienen, obwohl wir daran immer vorbeigehen (Schrank dient als Theke bei auslaufender L-Form)
a) Problem: die herkömliche Seitenwand ist sehr empfindlich und wir haben eine sehr hässliche Scharte im Laufe der Zeit bekommen
b) Korrekturbedarf: habe ich hier einen Korrekturanspruch (wir würden auch den Preis für die robustere Seitenwange zahlen, aber nicht die Montage)?
Vielen Dank vorab.
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