Möglichkeiten an komplette Installations- und Teilepläne zu kommen

Shosho

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Hallo,

wir haben kurz vor Silvester eine Küche gekauft. Das Küchenstudio hatte seine Pforten erst eben diese Woche geöffnet und es wurden viele Verträge abgeschlossen. So richtig lief die Technik wohl auch noch nicht, so dass wir nach Abschluss der Verhandlungen einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und eine Finanzierung. Leider gab es dazu nur dieses 2-seitige Blatt, wo auch nur Auftragsbestätigung drauf stand. Die detaillierte Teileliste mit Typenbezeichnung und Installationsplänen sollte uns nach Anzahlung von 30% zur Verfügung gestellt werden.

Nun was soll ich sagen, wir haben noch nichts bekommen. Keien Installationspläne , nur Maßskizzen, aber was noch wichtiger ist, keine Teilelisten mit der Typenbezeichnungen. Wir haben soviele Dinge vereinbart, welche wir nun einfach nicht schriftlich fixiert für uns vorliegen haben. Auf ein Fax von uns haben sie nur reagiert, indem sie uns die Maßskizzen übermittelt haben, aber nicht die Teileliste.

Haben wir nicht ein Anspruch darauf und zwar sofort? Es hinterlässt einfach ein Geschmäckle, dass die im Nachhinein dort etwas für sich selber nachbessern wollen. Es ist das Küchenstudio von Porta, von denen ich sowas bisher noch nicht erlebt habe. Wir haben schonmal eine Küche von Porta gekauft und waren sehr zufrieden.

Was können wir tun? Was meint Ihr?
 

kingofbigos

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Nun was soll ich sagen...

Ihr habt keinen Anspruch darauf, dass das Küchenstudio einen Installationsplan zur Verfügung stellt.

Wenn vereinbart wurde, dass der Installationsplan nach Anzahlung von 30% (der Kaufsumme?) überreicht wird, dann frage ich, ob die Anzahlung bereits geleistet ist?

Habt Ihr denn das Gefühl, die wollen Euch keine schöne Küche machen?

Was Ihr noch tun könnt: In Erfahrung bringen, welche rechtlichen Folgen der Abschluss eines Kaufvertrages in Verbindung mit einem Kreditvertrag hat. Dabei kann das Küchenforum aber nicht weiterhelfen.

Grüße

Rüdiger
 

mozart

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Hi,
es ist gar nicht unüblich, daß Küchenstudios bei 14-tägigem Rücktrittsrecht (Finanzierung!) frühestens nach 14 Tagen weitere Arbeit in den Auftrag investieren.
Die sollten ja in 3 Tagen vorbei sein.
Wenn Ihr euch an die Zahlungsvereinbarung haltet, werden die schon aktiv, sonst nochmal nachhaken.
Große Anbieter haben zwischen den Jahren und Anfang Januar nur für eines Zeit-Umsatz.
VG,
Jens
 

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