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Liebe Forumsmitglieder,
ich bin ganz neu hier und hoffe daher, dass ich diesen Beitrag im richtigen Unterforum poste. Worum es eigentlich geht: Wir bekommen eine Küche von Nobilia (grifflos Line-N, U-förmig). Das Problem ist, dass unsere eigentliche Planerin mittlerweile in Pension gegangen ist. Beim Aufmaß hat sich herausgestellt, dass der Raum nun kleiner ist als am Grundriss angegeben, weshalb die Küche nun umgeplant werden muss. Mit der "neuen" Planerin kommen wir nun leider überhaupt nicht gut zurecht (sie wollte uns zB. nicht einmal die neue tatsächliche Breite des Raumes sagen). In der ursprünglichen Planung hat alles super gepasst. In der neuen Planung haben wir nun recht breite Blenden, um die Größendifferenz des Raumes auszugleichen. Das gefällt uns überhaupt nicht, aber sie will uns auch keine wirkliche Alternative anbieten. Ich hätte nun zwei Fragen:
1) Die Küche beginnt links im Eck mit einem Hochschrank für die Kühl-Gefrierkombination. Der Kühlschrank ist links angeschlagen (dh. er öffnet sich zur Wand hin). In der ursprünglichen Küchenplanung war dort eine 25mm Blende. In der ersten Änderungsplan der neuen Planerin wurde diese auf eine 16mm Wange geändert und danach wurde im zweiten Änderungsplan zusätzlich eine 25mm Blende zusätzlich hinzugefügt. Mit ist die erste Änderung von 25mm auf 16mm leider nicht aufgefallen. Als ich die 16+25mm nun bemängelt habe wurde mir erklärt, dass das anders nicht geht bzw. nicht sinnvoll wäre. Die Planerin meinte sie könne die 25mm Blende schon weglassen, dann müsste mir aber klar sein, dass ich nur mit der 16mm Wange den Kühlschrank nicht sinnvoll und nur maximal 90° öffnen könne. Würde sie das machen, dann wäre ihr jetzt schon klar, dass wir uns beschweren werden, sobald die Küche steht. Wie seht ihr das? Wie breit sollte eine Blende/Wange mindestens sein, damit der Kühlschrank "sinnvoll" geöffnet werden kann, wenn sich die Türe zur Wand öffnet?
2) Kann mir vielleicht jemand sagen, was das Mindestmaß für eine Eckblende bei Nobilia ist? Wir haben in der rechten Ecke der langen U-Seite Wandschrank mit Falt-Lifttüre, daran anschließend auf der kurzen U-Seite einen normalen Wandschrank – beide getrennt durch eine schmale Eckblende/Eckpasstück/Winkelpassstück (ich bin mir nicht sicher, welches der korrekte Begriff dafür ist?). In der neuen Planung ist diese Blende viel breiter (ca. 80mm). Laut neuer Küchenplanung wäre das Mindestmaß bzw. die Mindestbreite für eine solche Eckblende bei Nobilia 38 mm – schmäler wäre lt. ihrer Aussage nicht möglich. Stimmt das?
Entschuldigt meine vielleicht "blöden" Fragen, aber ich vertraue der neuen Planerin einfach überhaupt nicht und habe das Gefühl, sie will uns einfach möglichst schnell wieder loswerden ... Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Lieben Dank im Voraus!!
coco_white
ich bin ganz neu hier und hoffe daher, dass ich diesen Beitrag im richtigen Unterforum poste. Worum es eigentlich geht: Wir bekommen eine Küche von Nobilia (grifflos Line-N, U-förmig). Das Problem ist, dass unsere eigentliche Planerin mittlerweile in Pension gegangen ist. Beim Aufmaß hat sich herausgestellt, dass der Raum nun kleiner ist als am Grundriss angegeben, weshalb die Küche nun umgeplant werden muss. Mit der "neuen" Planerin kommen wir nun leider überhaupt nicht gut zurecht (sie wollte uns zB. nicht einmal die neue tatsächliche Breite des Raumes sagen). In der ursprünglichen Planung hat alles super gepasst. In der neuen Planung haben wir nun recht breite Blenden, um die Größendifferenz des Raumes auszugleichen. Das gefällt uns überhaupt nicht, aber sie will uns auch keine wirkliche Alternative anbieten. Ich hätte nun zwei Fragen:
1) Die Küche beginnt links im Eck mit einem Hochschrank für die Kühl-Gefrierkombination. Der Kühlschrank ist links angeschlagen (dh. er öffnet sich zur Wand hin). In der ursprünglichen Küchenplanung war dort eine 25mm Blende. In der ersten Änderungsplan der neuen Planerin wurde diese auf eine 16mm Wange geändert und danach wurde im zweiten Änderungsplan zusätzlich eine 25mm Blende zusätzlich hinzugefügt. Mit ist die erste Änderung von 25mm auf 16mm leider nicht aufgefallen. Als ich die 16+25mm nun bemängelt habe wurde mir erklärt, dass das anders nicht geht bzw. nicht sinnvoll wäre. Die Planerin meinte sie könne die 25mm Blende schon weglassen, dann müsste mir aber klar sein, dass ich nur mit der 16mm Wange den Kühlschrank nicht sinnvoll und nur maximal 90° öffnen könne. Würde sie das machen, dann wäre ihr jetzt schon klar, dass wir uns beschweren werden, sobald die Küche steht. Wie seht ihr das? Wie breit sollte eine Blende/Wange mindestens sein, damit der Kühlschrank "sinnvoll" geöffnet werden kann, wenn sich die Türe zur Wand öffnet?
2) Kann mir vielleicht jemand sagen, was das Mindestmaß für eine Eckblende bei Nobilia ist? Wir haben in der rechten Ecke der langen U-Seite Wandschrank mit Falt-Lifttüre, daran anschließend auf der kurzen U-Seite einen normalen Wandschrank – beide getrennt durch eine schmale Eckblende/Eckpasstück/Winkelpassstück (ich bin mir nicht sicher, welches der korrekte Begriff dafür ist?). In der neuen Planung ist diese Blende viel breiter (ca. 80mm). Laut neuer Küchenplanung wäre das Mindestmaß bzw. die Mindestbreite für eine solche Eckblende bei Nobilia 38 mm – schmäler wäre lt. ihrer Aussage nicht möglich. Stimmt das?
Entschuldigt meine vielleicht "blöden" Fragen, aber ich vertraue der neuen Planerin einfach überhaupt nicht und habe das Gefühl, sie will uns einfach möglichst schnell wieder loswerden ... Ich hoffe, ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Lieben Dank im Voraus!!
coco_white