Meterpreisküche - wir brauchen Hilfe

WirBauenEinHaus

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Hallo liebe Foren-Mitglieder,

wir waren gestern im Möbelhaus mit dem großen H. und wollten uns ein paar Küchen anschauen. Wir haben bisher nur ein Grundstück und eine grobe Idee eines Grundrisses für ein Haus. Das Haus selbst ist aber nicht gekauft / geplant bisher.

Wir wurden dann von einem externen Verkäufer angesprochen und 4 Stunden lang bearbeitet. Am Ende haben wir leider einen Kaufvertrag auf der Hausmesse über eine 7,7m lange Nobilia Küche unterzeichnet. Die vertraglich festgelegte Mindestmenge, die wir kaufen müssen, beträgt 3 laufende Meter. Das gesamte Angebot wurde aber natürlich auf die 7,7m berechnet.

Auszug aus den AGB:
"4. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oderverweigert der Käufer die Erfüllung entgültig, ist der Verköufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängi gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10€ des Kaufpreises.
5. In allen Fällen der Ziffer 4 bleibt das Recht des Verkäufers, einen höheren, konkret nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, sowie das Recht des Käufers nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schadenentstanden ist, unberührt"

Unsere Fragen:

Gehen wir recht in der Annahme, dass wir, wenn wir aus dem Vertrag rauswollen, "nur" die 10% bezahlen müssen? Eine Anzahlung haben wir noch nicht geleistet, die Küche ist nicht geplant und nicht in Auftrag gegeben. Somit sollten die Anforderungen für die 25% noch nicht gegeben sein.

Wenn ja worauf beziehen sich die 10%, auf die gesamte aufgeführte Küche (13.000,-€), auf die Mindestabnahme der 3 Meter (zum aufgeführten Meterpreis oder auch für den günstigsten Meterpreis eines anderen Herstellers?), mit oder ohne der Elektrogeräte und Aufbau?

Beziehungsweise haben wir die Chance ganz aus der Nummer rauszukommen, da dem Verkäufer ja kein wirklicher Schaen bisher entstanden ist, sow ie im Auszug der AGB Nr. 5 beschrieben?
Ist überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustanden gekommen?

Wir haben uns einfach so lange bequatschen lassen und nicht auf unser Bauchgefühl gehört den Vertrag erst einmal mitzunehmen und in Ruhe zu prüfen. Insgesamt kam uns der entgültige Preis von 13.000,-€ inkl. der genannten Geräte ganz okay vor. Aber es ist ja nichts konkretes festgehalten worden was die Türen (Falt-Lifttüren?), Schubladen (Soft-Close-Schubladen?), innenliegenden Scharniere etc betrifft.

Da haben wir Angst dass da am Ende doch noch einiges an Summe dazukommt als die nun genannten 13.000,-€. Auch haben wir bisher gar keine Vergleichsangebote.

Wie ist eure Erfahrung dazu? Was den Preis angeht oder das Herauskommen aus diesem Vertrag? Am liebsten wollen wir vom Vertrag ganz zurücktreten, da wir einfach keine Küche mit solchen Bauchschmerzen kaufen wollen und noch einmal ganz neu und frei in die Planung gehen wollen (was ja gestern eigentlich auch unsere Intention beim Betreten des Geschäfts war).

Wir freuen uns auf eure Meinungen / Erfahrungen.
 

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Michael

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Ich lese das wie du. 10% Vertragsstrafe wenn die Ware noch nicht bestellt oder am Lager ist.
Da noch keine konkrete Planung erfolgte sollte sich der Vertrag auf die Mindestabnahmemenge beziehen.

Soweit mein Rechtsempfinden, das allerdings schon oftmals enttäuscht wurde. Wenn ihr also zurücktreten möchtet dann am besten mit anwaltlicher Hilfe. Sicher ist sicher.

Zusatz:

Nachzuweisen, dass dem Händler gar kein Schaden entstanden ist dürfte schwierig sein. Wenn die behaupten der Verkäufer würde 10% Provision kassieren kannst du schlecht das Gegenteil nachweisen.
 

Snow

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Wenn der Vertrag zur Prüfung mitgenommen wurde und beidseits nicht unterschrieben ist, ist dann überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen?
 

mozart

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Hi,
mit der Mindest-Abnahmemenge bin ich nicht sicher. Vereinbarter Umfang sind 7,7m / 13.000€. Das ist demnach die von beiden Seiten als Berechnungsgrundlage festgelegte Menge-darauf würde man nach meinem Empfinden dann auch die Rücktrittskosten beziehen.
In beiden Fällen hat Ihr noch mal Glück gehabt-es gibt schlimmere AGBs.
Bis zu den wirklich folgenreichen Entscheidungen (Finanzierung, Grundriss, Bauantrag, etc.) solltet Ihr euch weiterbilden, um solche Fehler nicht zu wiederholen.
Unabhängig davon, was man von solchen Verkaufsstrategien halten mag-Ihr seid erwachsen, Ihr habt einen Vertrag unterschrieben, Ihr macht anderen jetzt nicht unerheblich Arbeit. Der Verkäufer bekommt voraussichtlich nur einen Teil seiner Provision und hätte die vertane Zeit sicher besser nutzen können.
VG,
Jens
 

KerstinB

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Ich sehe auch 10% des Kaufpreises ... jetzt müsste man halt noch den Teil sehen, der sich auf Preis etc. bezieht.

Ich würde Rücktritt vom Vertrag mit Bezug auf diesen Absatz vornehmen und dabei 10% von 3 lfm. ankündigen. Seelisch würde ich mich jedoch auf 10% von 13000 einstellen. Kommt halt auch darauf an, was zu Gerätepaket usw. vereinbart ist.
Und diese Kündigung bzw. "Nichtwille zur Vertragserfüllung" würde ich umgehend nachweisbar zustellen, auch ohne Anwalt, weil man dann auch noch Bezug auf Absatz 5 sehen kann. Denn Schaden wird hier bei unverzüglicher Kündigung wohl eher "nur" ein Provisionsrecht des Verkäufers sein.

Alles ohne Gewähr ;-).

EDIT: Wäre nett, wenn du hier dann auch schreibst mit welcher Methode und Ablösung das Herauskommen aus dem Vertrag gelungen ist.
 

Michael

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Alles richtig, aber wenn die Verkaufsstrategie darauf abziehlt schnell und unkompliziert eine Unterschrift vom Kunden zu erlangen, ohne ihm die notwendige Bedenkzeit zu geben, sind solche nachträglichen Konsequenzen für das Unternehmen absehbar und kalkulierbar.

Zudem hoffe ich mal, dass die Geräte inbegriffen sind. Knapp 1700,- pro Meter Nobilia Küche wären jedenfalls alles andere als ein Schnäppchen.
 

martin

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Ich folge dem Rechtsempfinden meiner Vorschreiber. Es ist allerdings alles nur ein Empfinden. Eine Rechtsberatung dürfen wir hier ja nicht geben. Das ist Rechtsanwälten und (eingeschränkt) den Verbraucherzentralen vorbehalten.
 

WirBauenEinHaus

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Schonmal vielen Dank für eure Antworten.
Ja die Geräte (Kochfeld mit integriertem Abzug, Backofen, Geschirrspüler und Spüle, Unterbauleuchten, Theke) sind in dem Preis mit knapp 5.700€ drin. Der reine Küchenpreis liegt bei knapp 9.000€ plus 1140€ Lieferung und Montage. Meterpreis bei 1141€ für Nobilia Preisgruppe 4 (matt lackiert). Insgesamt wären wir am Ende bei 15718€ gelandet, haben dann das Angebot für 13.000€ plus 500€ Warengutschein bekommen. Der Meterpreis wurde von Preisgruppe 2 kalkuliert und wir sollen dafür Preisgruppe 4 bekommen. Aber die Ausgangspreise sehe ich sowieso als fiktiv, so dass wir im besten Falle am Ende einen normalen fairen Preis erhaten. Aber das ungute Bauchgefühl durch die Art und Weise ist nun einfach da.
Wir wollten am kommenden Samstag (vorher schaffen wir es mit Kindern und Arbeit nicht) nochmal zum Händler selbst und nett miteinander sprechen. Insgesamt haben wir 2 Wochen Zeit die Anzahlung i.H. von den 10% zu leisten.

Wollte mir die Woche noch ein Vergleichsangebot woanders einholen, da ich die 13.000€ so gar nicht einschätzen kann.

Natürlich sind wir erwachsen und selbst schuld dass wir am Ende unterzeichnet haben. Wir haben fast 4 Stunden verhandelt und versucht nicht zu unterschreiben, haben gesagt wir würden gerne ne Nacht drüber schlafen und er verhandelte immer weiter, machte immer neue Angebote und irgendwann hatte er uns einfach so weit. Da ärgern wir selbst uns am meisten drüber. Das wir, wie Mozart schreibt, den anderen jetzt nicht unerheblich Mehrarbeit machen sehe ich ehrlich gesagt nicht so. Noch ist nichts geplant, noch hat nur das reine Verkaufsgespräch stattgefunden und dafür am Ende 1300€ zu kassieren ist schon ein guter Stundenlohn für die Zeit. Das gehört ja zum normalen Geschäft dazu dass man Kunden berät, die dann nicht immer was kaufen.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten ob und wie wir da rausgekommen sind.

Auf jeden Fall schon einmal lieben Dank für eure Rückmeldungen.
 

mozart

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...also noch jemanden einspannen, der dir unentgeltlich eine Küche rechnet, nur damit Du nachher entscheiden kannst, ob der Rücktritt teurer wird, als die Küche selbst.
Sagst Du ihm das wenigstens vorher?
Er hätte dann immerhin die Möglichkeit, dankend abzulehnen.

"....die dann nicht immer was kaufen."
Ich dachte, Ihr hättet gekauft?

Damit nicht nur das begründete Genöle übrig bleibt-in letzter Zeit posten hier verstärkt Leute, die so gekauft haben. Abwicklung und auch der Preis erwiesen sich als völlig normal.
 

WirBauenEinHaus

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"....die dann nicht immer was kaufen."
Ich dachte, Ihr hättet gekauft?

Da habe ich ja auch nicht von uns gesprochen, sondern dass es allgemein ja so ist dass nicht bei jedem Verkaufsgespräch auch ein Vertragsabschluss bei rum kommt. Weder beim Küchenkauf, noch beim Hauskauf, noch beim Modekauf,... . Normalerweise lässt man sich ja von verschiedenen Anbietern Angebote für eine Küche machen. Natürlich ist das jedes Mal Arbeit für denjenigen, aber ja auch gängige Praxis.
 
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Rechtlich wurde schon das meiste gesagt.
Ich persönlich finde diese Meterpreisgeschichten gar nicht so schlecht, sie bieten eine gewisse Sicherheit für beide Seiten.
Der Preis erscheint mir nicht überzogen und wenn Ihr hier plant, können wir das beste für Euch rausholen. Was nutzt es Euch, wenn Ihr woanders 1.000,- weniger bezahlt, aber hier 1.300 Rücktritt, evtl + Anwalt bezahlen müsst.
Viel Glück beim Küchenkauf wünscht
Samy
 

WirBauenEinHaus

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Mit Geräten ist das jedenfalls nicht überteuert.
Schau dir mal diese Rubrik mit Beispielküchen an:

Was kostet eine Küche? Küchenpreise im Vergleich
Vielen Dank für den Tipp. Da schaue ich gerne mal. Wenn man den Preis von 13.000€ nimmt und die Montage, Geräte etc rausnimmt bleibt ein Laufmeterpreis von 787€ übrig. Da denke ich auch, dass das nicht überteuert ist. Das hatte uns ja am Ende auch zum Kauf bewogen. Nur ist eben nichts weiter festgehalten in dem Vertrag (was ist mit toten Ecken, werden fehlende Oberschränke rausgerechnet, geht mehr als 1 Hochschrank pro Wand, wie zählt die Halbinsel mit Theke,sind die Soft-Close Schubalden wirklich dabei wie gesagt, genauso wie die Falt-Lift-Türen, oder kostet das am Ende doch extra...) Da haben wir nachgefragt, uns mit netten Aussagen abwimmeln lassen, aber eben nichts schriftlich fixiert. Auch eine Meterküche kann natürlcih ein normal gutes Angebot sein und eine gute Küche am Ende ergeben. Es ist nur die Art und Weise die uns im Nachhinein ein ungutes Gefühl gemacht hat. Wir werden einfach nochmal in das Möbelgeschäft fahren und ins Gespräch kommen.
 

WirBauenEinHaus

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Rechtlich wurde schon das meiste gesagt.
Ich persönlich finde diese Meterpreisgeschichten gar nicht so schlecht, sie bieten eine gewisse Sicherheit für beide Seiten.
Der Preis erscheint mir nicht überzogen und wenn Ihr hier plant, können wir das beste für Euch rausholen. Was nutzt es Euch, wenn Ihr woanders 1.000,- weniger bezahlt, aber hier 1.300 Rücktritt, evtl + Anwalt bezahlen müsst.
Viel Glück beim Küchenkauf wünscht
Samy
Vielen Dank!
 

Michael

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also noch jemanden einspannen, der dir unentgeltlich eine Küche rechnet

Bis jetzt hat ja noch niemand unentgeltlich gerechnet. :so-what:

Wenn ein Preis für mich nicht nachvollziehbar ist habe ich zwei Möglichkeiten: Ich versuche mir Hilfe zu holen um das Versäumte nachzuholen (das passiert gerade hier) oder ich hole mir ein Vergleichsangebot.
Jens, wenn dir die zweite Option nicht Recht ist hilf doch hier bei der Ersten. ;-)

Es hat auch nichts mit erwachsen sein zu tun. Ich hab mal auf ner Messe für 400,- (DM) Wein gekauft obwohl ich gar keinen trinke. :drinks:
Der Typ hat mich einfach besoffen gemacht und ich musste zudem noch mit dem Taxi nach Hause. Erwachsen war ich da auch schon - so what?
 

mozart

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Hi,
tue ich ja bereits-mit der Erfahrung, daß die Küchenstudios, die solche Aktionen fahren idR. ganz normale Anbieter sind. Die Messe-Verkäufer sind externe, abgewickelt wird später mit einem "normalen" Küchenplaner. Das hat hier bei mehreren Leuten gut geklappt.
Gut ist hier schon mal, daß mit PG4 hier eine richtige Lackfront ausgesucht wurde, keine Folie oder folientypisch verarbeitetes Lacklaminat-das spricht dafür, daß auf Anbieterseite das Interesse an einem guten Ergebnis besteht.
soft close ist bei Nobilia grundsätzlich verbaut, bei Schublade und Türen.
Achte auf die passende Korpushöhe beim Unterbau.
Nobilia hat 3 im Sortiment: 72,3cm, 79,2cm, 86,4cm.
VG,
Jens
 

ivenh0

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Vllt. werden mir jetzt einige widersprechen, aber ich hatte den selben Fehler gemacht und mich rechtlich beraten lassen.
Solange keine Planung existiert ist der Vertrag nichtig auf Grund von fehlendem konkreten Inhalt.
Wir sind damals rausgekommen, allerdings wirst du dazu einen Anwalt benötigen. Hoffentlich hast du eine Rechtsschutzversicherung...
Viel Erfolg
 

Michael

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Widersprechen nicht, aber lies mal hier den letzten Absatz:

Küchenkauf auf Verkaufsmessen nach Meterpreis

Die Rechtswirksamkeit von Meterpreis -Verträgen ist laut HGB § 375 gegeben. Es handelt sich bei solchen Verträgen um den sogenannten Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Beim Vertragsabschluss werden nur Art und Menge der Ware vereinbart. Eine Frist wird vereinbart, nach der der Käufer die Ware näher bestimmen muss. Wenn er dies nicht tut, kann der Verkäufer die Bestimmung vornehmen oder die anderen in § 375 HGB genannten Rechte ausüben.

Nun ist dieser Beitrag bereits 10 Jahre alt und es mag Neues geben. Evtl. kannst du kurz anführen auf welcher Grundlage der Vertrag gekippt wurde.
 

WirBauenEinHaus

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Gut ist hier schon mal, daß mit PG4 hier eine richtige Lackfront ausgesucht wurde, keine Folie oder folientypisch verarbeitetes Lacklaminat-das spricht dafür, daß auf Anbieterseite das Interesse an einem guten Ergebnis besteht.
soft close ist bei Nobilia grundsätzlich verbaut, bei Schublade und Türen.

Naja, Der Anbieter wollte uns eigentlich ungesehen die PG2 verkaufen, wir haben uns diese aber nach mehrfacher Nachfrage zeigen lassen und klar gesagt, dass diese definitiv nicht für uns in Frage kommt . Das war also unser Interesse, nicht das des Anbieters ;-) So ganz blind haben wir dem ja auch nicht gegenüber gesessen.
Und dass Nobilia grundsätzlich soft close verbaut lese/höre ich tastsächlich zum ersten Mal. Ich meine es auch schon anders gesehen zu haben und dann mit Aufpreis für soft close ausgeschildert gesehen zu haben (wir waren ja nicht zum ersten Mal Küchen angucken, nur eben das erste Verkaufsgespräch).
Aber danke für den Hinweis, da werde ich mich nochmal schlau machen, auch wegen der Korpushöhe, das haben wir auch schon auf dem Zettel und an dem Tag gefragt, weil bei Korpushöhe Standart angekreuzt wurde und auf Nachfrage meinte der Verkäufer "Naja, da können sie alles frei wählen, einen wirklichen Standart gibt es da heute nicht mehr".... Naja, soweit die Aussage, wie es nachher in der Planung aussieht...

Ich weiß aber auch nicht, ob es nicht noch nachträglich die Möglichkeit gibt die ganzen Punkte (die der externe Verkäufer uns gesagt hat) nach Absprache vor Ort mit dem Händler noch schriftlich festzuhalten. Also dass die uns genannte Falt-Lift-Tür etc wirklich mit drin ist. Dann ist das Angebot denke ich tatsächlich ganz real. Wenn das nur heiße Luft war, aber eben nicht. Da hilft natürlich nur ein klärendes Gespräch oder eben doch der Rücktritt mit Storno.
 

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