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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
wir waren gestern im Möbelhaus mit dem großen H. und wollten uns ein paar Küchen anschauen. Wir haben bisher nur ein Grundstück und eine grobe Idee eines Grundrisses für ein Haus. Das Haus selbst ist aber nicht gekauft / geplant bisher.
Wir wurden dann von einem externen Verkäufer angesprochen und 4 Stunden lang bearbeitet. Am Ende haben wir leider einen Kaufvertrag auf der Hausmesse über eine 7,7m lange Nobilia Küche unterzeichnet. Die vertraglich festgelegte Mindestmenge, die wir kaufen müssen, beträgt 3 laufende Meter. Das gesamte Angebot wurde aber natürlich auf die 7,7m berechnet.
Auszug aus den AGB:
"4. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oderverweigert der Käufer die Erfüllung entgültig, ist der Verköufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängi gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10€ des Kaufpreises.
5. In allen Fällen der Ziffer 4 bleibt das Recht des Verkäufers, einen höheren, konkret nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, sowie das Recht des Käufers nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schadenentstanden ist, unberührt"
Unsere Fragen:
Gehen wir recht in der Annahme, dass wir, wenn wir aus dem Vertrag rauswollen, "nur" die 10% bezahlen müssen? Eine Anzahlung haben wir noch nicht geleistet, die Küche ist nicht geplant und nicht in Auftrag gegeben. Somit sollten die Anforderungen für die 25% noch nicht gegeben sein.
Wenn ja worauf beziehen sich die 10%, auf die gesamte aufgeführte Küche (13.000,-€), auf die Mindestabnahme der 3 Meter (zum aufgeführten Meterpreis oder auch für den günstigsten Meterpreis eines anderen Herstellers?), mit oder ohne der Elektrogeräte und Aufbau?
Beziehungsweise haben wir die Chance ganz aus der Nummer rauszukommen, da dem Verkäufer ja kein wirklicher Schaen bisher entstanden ist, sow ie im Auszug der AGB Nr. 5 beschrieben?
Ist überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustanden gekommen?
Wir haben uns einfach so lange bequatschen lassen und nicht auf unser Bauchgefühl gehört den Vertrag erst einmal mitzunehmen und in Ruhe zu prüfen. Insgesamt kam uns der entgültige Preis von 13.000,-€ inkl. der genannten Geräte ganz okay vor. Aber es ist ja nichts konkretes festgehalten worden was die Türen (Falt-Lifttüren?), Schubladen (Soft-Close-Schubladen?), innenliegenden Scharniere etc betrifft.
Da haben wir Angst dass da am Ende doch noch einiges an Summe dazukommt als die nun genannten 13.000,-€. Auch haben wir bisher gar keine Vergleichsangebote.
Wie ist eure Erfahrung dazu? Was den Preis angeht oder das Herauskommen aus diesem Vertrag? Am liebsten wollen wir vom Vertrag ganz zurücktreten, da wir einfach keine Küche mit solchen Bauchschmerzen kaufen wollen und noch einmal ganz neu und frei in die Planung gehen wollen (was ja gestern eigentlich auch unsere Intention beim Betreten des Geschäfts war).
Wir freuen uns auf eure Meinungen / Erfahrungen.
wir waren gestern im Möbelhaus mit dem großen H. und wollten uns ein paar Küchen anschauen. Wir haben bisher nur ein Grundstück und eine grobe Idee eines Grundrisses für ein Haus. Das Haus selbst ist aber nicht gekauft / geplant bisher.
Wir wurden dann von einem externen Verkäufer angesprochen und 4 Stunden lang bearbeitet. Am Ende haben wir leider einen Kaufvertrag auf der Hausmesse über eine 7,7m lange Nobilia Küche unterzeichnet. Die vertraglich festgelegte Mindestmenge, die wir kaufen müssen, beträgt 3 laufende Meter. Das gesamte Angebot wurde aber natürlich auf die 7,7m berechnet.
Auszug aus den AGB:
"4. Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug und leistet auch dann nicht, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oderverweigert der Käufer die Erfüllung entgültig, ist der Verköufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits am Lager des Verkäufers befindet und/oder oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängi gemacht werden kann, in allen anderen Fällen in Höhe von 10€ des Kaufpreises.
5. In allen Fällen der Ziffer 4 bleibt das Recht des Verkäufers, einen höheren, konkret nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, sowie das Recht des Käufers nachzuweisen, dass überhaupt kein oder ein geringerer Schadenentstanden ist, unberührt"
Unsere Fragen:
Gehen wir recht in der Annahme, dass wir, wenn wir aus dem Vertrag rauswollen, "nur" die 10% bezahlen müssen? Eine Anzahlung haben wir noch nicht geleistet, die Küche ist nicht geplant und nicht in Auftrag gegeben. Somit sollten die Anforderungen für die 25% noch nicht gegeben sein.
Wenn ja worauf beziehen sich die 10%, auf die gesamte aufgeführte Küche (13.000,-€), auf die Mindestabnahme der 3 Meter (zum aufgeführten Meterpreis oder auch für den günstigsten Meterpreis eines anderen Herstellers?), mit oder ohne der Elektrogeräte und Aufbau?
Beziehungsweise haben wir die Chance ganz aus der Nummer rauszukommen, da dem Verkäufer ja kein wirklicher Schaen bisher entstanden ist, sow ie im Auszug der AGB Nr. 5 beschrieben?
Ist überhaupt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustanden gekommen?
Wir haben uns einfach so lange bequatschen lassen und nicht auf unser Bauchgefühl gehört den Vertrag erst einmal mitzunehmen und in Ruhe zu prüfen. Insgesamt kam uns der entgültige Preis von 13.000,-€ inkl. der genannten Geräte ganz okay vor. Aber es ist ja nichts konkretes festgehalten worden was die Türen (Falt-Lifttüren?), Schubladen (Soft-Close-Schubladen?), innenliegenden Scharniere etc betrifft.
Da haben wir Angst dass da am Ende doch noch einiges an Summe dazukommt als die nun genannten 13.000,-€. Auch haben wir bisher gar keine Vergleichsangebote.
Wie ist eure Erfahrung dazu? Was den Preis angeht oder das Herauskommen aus diesem Vertrag? Am liebsten wollen wir vom Vertrag ganz zurücktreten, da wir einfach keine Küche mit solchen Bauchschmerzen kaufen wollen und noch einmal ganz neu und frei in die Planung gehen wollen (was ja gestern eigentlich auch unsere Intention beim Betreten des Geschäfts war).
Wir freuen uns auf eure Meinungen / Erfahrungen.
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