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Wir haben uns (leider) für eine Metermaßküche entschieden.
In der Vertragsklausel steht "Aufmaß von Wandecke zu Wandecke, basierend auf der Rückseite der Unterschränke".
Die Unterschränke selber haben eine Gesamtbreite von 200cm, von Wandecke bis Wandecke sind es aber 240cm. Abgerechnet werden vom Küchenstudio 240cm.
Unsere Küche hat jetzt eine U-Form, die beiden Ecken dieses U's können aber nicht genutzt werden und nur auf einer Seite mit Schränken unterbaut. Verrechnet werden aber die Längen aller Seiten des U's. (s.Attachment). Ist das Rechtens so, oder kann ich verlangen, dass nur die 70 cm der Unterseite des U's und die jeweils 200 cm der Schenkel verechnet werden?
In der Vertragsklausel steht "Aufmaß von Wandecke zu Wandecke, basierend auf der Rückseite der Unterschränke".
Die Unterschränke selber haben eine Gesamtbreite von 200cm, von Wandecke bis Wandecke sind es aber 240cm. Abgerechnet werden vom Küchenstudio 240cm.
Unsere Küche hat jetzt eine U-Form, die beiden Ecken dieses U's können aber nicht genutzt werden und nur auf einer Seite mit Schränken unterbaut. Verrechnet werden aber die Längen aller Seiten des U's. (s.Attachment). Ist das Rechtens so, oder kann ich verlangen, dass nur die 70 cm der Unterseite des U's und die jeweils 200 cm der Schenkel verechnet werden?
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