Meterküche - kann man lfd. Meter reduzieren?

Kuechenchef99

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Hallo,

unfassbar, wie man in Zeiten des Internets und der Über-Information noch auf Meterpreise auf Messen reinfallen kann. Aber man kann - leider hat es uns diesmal erwischt, in welchem Zustand geistiger Umnachtung wir da auch unterwegs waren...

Wir überlegen gerade, welche Alternativen wir haben und wie wir Schadensbegrenzung betreiben können. Stornierung wird ja teuer. Wir hätten alternativ noch eine andere, kürzere, weniger hochwertige Küche zu planen. Da würde es tatsächlich eine einfache Küchenzeile ohne Ecken tun.

Im Vertrag ist keine Mindestabnahme festgeschrieben. Aber im Vertrag wurde festgehalten, wieviele Meter es werden sollen: "Messepreis per lfm. Möbel €.... x ....lfm = €.... nur Möbelteile ohne Geräte"

Allerdings steht im Vertrag auch
"Die genaue Länge der benötigten Küchenmöbel wird am Einbauort zentimetergenau durch Vermessung ermittelt. Sie basiert auf der geplanten Länge der Schrankrückseiten von Wandecke zu Wandecke. Bei Veränderungen der Raummaße kann sich ein Mehr- oder Minderpreis ergeben."

Wäre es demnach möglich, dass man statt der ursprünglich geschätzten 7 m nur noch 3,5 m oder gar 1,8 m plant und abnimmt? Ein Aufmaß erfolgte noch nicht.

Desweiteren steht da
"Modelländerungen innerhalb unseres Haussortiments sind zu den Bedingungen dieses Kaufvertrags möglich. Zur Verrechnung gilt die dann geplante Preisgruppe des jeweiligen Lieferanten der .... GmbH."

Wir hatten ursprünglich eine Küche im oberen Preissegment festgehalten. Bei der Planung der 3,5 m Küche reicht die günstigste Küche. Aber das dürfte ja unter Berücksichtigung dieses Passus unproblematisch sein. Fraglich ist nur, ob wir die unterste Preisgruppe des günstigsten Lieferanten einfach so genannt bekommen.

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann uns mit einer juristisch fundierten Aussage weiterhelfen.

Vielen Dank
Küchenchef
 

tantchen

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Juristisch fundiert is nich, da wir hier keine Rechtsberatung machen. Dafür musst entweder Deinen Anwalt fragen oder ganz einfach den Küchenhändler.

Natürlich kann sich eine ursprünglich gedachte Planung ändern. Vor allem, wenn man in der Zwischenzeit unerwartet umziehen musste etc. Die Abnahme bei solchen Verträgen muss ja i.d.R. innerhalb von zwei Jahren erfolgen. War zumindest bei mir so.
Ich hab mich damals quasi rausgekauft. Hatte nur für die Mindestmenge unterschrieben und dann nach zwei Jahren dem Händler klar gemacht, dass ich mir zur Zeit noch keine neue Küche leisten könne, die Renovierung hatte sich auch verzögert. Hab aber angeboten, einen Glasrolloschrank zum - natürlich völlig überteuerten Listenpreis - zu kaufen, da ich mir rel. sicher war, den irgendwo unterzubringen. Alternativ hätte ich nur das absolute Minimum an Schränken bestellt. Also nur Unterschränke ohne Hänger und Arbeitsplatte usw...
Der Rolloschrank steht heute bei mir in der Küche und ich bin froh, dass ich ihn hab. Der Händler hatte nen guten Gewinn und keinen Ärger. Den Rest verbuche ich unter Lehrgeld.
Vielleicht versucht Ihr es einfach auch so ähnlich. Oder Du machst hier einen Planungsthread auf und wir gucken mal, was man draus machen kann.
 

Kuechenchef99

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Ja, juristisch fundiert wäre auch etwas zu viel verlangt - aber ähnliche Erfahrungen helfen ja schon weiter ;-)

Eine Mindestmenge gibts ja laut unserem Vertrag nicht (ich habe jedenfalls nichts gefunden), aber eben die blöden 7m, die wir ursprünglich mal reingeschrieben haben. Die 2 Jahre stehen bei uns auch drin.

Geplant habe ich meine Küche schon ziemlich detailliert (unabhängig von irgendwelchen Meterpreisen) und auch schon mit einem seriösen Küchenstudio durchgesprochen (das soll den Zuschlag auch kriegen). Und die Planung gefällt mir so gut, dass ich daran gar nicht mehr viel ändern möchte, da gehts jetzt nur noch um Feinheiten...

Danke und viele Grüße
Küchenchefin
 
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