Meterküche bei Küchenstudio in München

stan25

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und bräuchte die Meinung von erfahrenen Küchenprofis.

Wir haben uns auch eine Meterküche auf einer Messe von einem KS aus München andrehen lassen und weiß auch nicht was da in uns gefahren ist.
Leider habe ich dieses Forum erst nach Vertragsabschluss gefunden und auch vorher noch nichts von Küchen nach Meterpreis gehört.
Jetzt ist aber das Kind in den Brunnen gefallen und da müssen wir wohl das Beste daraus machen.
Als uns die Sache klar geworden ist was wir gemacht hatten, haben wir den Vertrag widerrufen. Die Reaktion durch das KS folgte prompt und sie verlangen 30% der Vertragssumme als Stornogebühren.
Ich hab auch mal die Firma Schmidt wegen der Fotographie der Küche angeschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Werd da nochmal nachfragen müssen.
Wir haben uns überlegt ob man sich anderweitig einigen könnte oder ob wir uns eine 3 Meter- Küche in den zukünftigen Partykeller stellen sollen, damit das Geld der Stornierung nicht ganz verloren ist.
Der Berater war echt gut, das muss man ihm lassen und er hat uns um den Finger gewickelt und dieselben Versprechungen wie bei allen anderen gemacht.
Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass wir erst nächstes Jahr mit dem Hausbau beginnen und erst in die Planungsphase einsteigen. Vielleicht ist das ja auch ein Vorteil für uns.

Der Vertrag beinhaltet 8 Laufmetern Küche zu einem Laufmeterpreis von 1190.- plus 142.- für Lieferung und Montage exkl. E-Geräte.

Basis ist ein Modell von Schmidt PG 1 ohne Granitarbeitsplatte.
Weiter wurde uns vom Berater zugesagt, dass wir alle Schrankmodelle aus dem Schmidt-Programm beliebig nutzen können.

Wir wissen jetzt gar nicht mehr was wir machen sollen und hoffen auf eure Hilfe.
Falls ihr noch weitere Infos braucht stehe ich gerne zur Verfügung. Schon mal danke im Voraus.

Gruß

Stan
 

Michael

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AW: Meterküche bei Küchenstudio in München

Hallo Stan,

erst mal zur Beruhigung: Nicht alle Messeanbieter sind auch Abzocker. Für den unterschriebenen Preis wirst du zwar kaufen müssen, aber wenn die weitere Abwicklung zu eurer Zufriedenstellung ablaufen sollte, ist das immerhin kein Reinfall.

Falls noch nicht geschehen solltet ihr euch vorab diese Lektüre antun:
https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/kuechenkauf-auf-verkaufsmessen-nach-meterpreis.4547/

Damit sollten die meisten Fragen beantwortet sein und wir können uns an die Planung der Küche machen.

Zudem bitten wir bei jedem neuen Fall um die Zusendung des Kaufvertrages, den ihr unterschrieben habt. Einerseits analysieren wir und andererseits interessiert uns für die Zukunft, vor welchen Händlern wir explizit warnen sollten.

Das passiert alles intern und wir sichern ausdrückliche Diskretion zu. Bei Bedarf könnt ihr euren Namen und die Anschrift unkenntlich machen. Uns interessiert nur der Händler und der Vertrag mit Kleingedrucktem.
Die Mailadresse befindet sich im Impressum:
Impressum
 

stan25

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AW: Meterküche bei Küchenstudio in München

Hallo Michael,

danke für die schnelle Antwort.
Es ist halt ärgerlich wenn man auf eine solche Masche rein fällt.
Das habe ich vorher vergessen die Anzahlung haben wir noch nicht geleistet.

Wie ist es eigentlich qualitativ um die Schmidt-Küchen bestellt?
 

stan25

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AW: Meterküche bei Küchenstudio in München

Hallo Kerstin,

danke für den Tip, dass hab ich noch gar nicht gesehen werd ich aber gleich nach holen.
 

Michael

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AW: Meterküche bei Küchenstudio in München

Hallo Stan,

das Schreiben von Schmidt Küchen ist eine Standardfloskel-Nummer. Die stehen hinter dem Händler - schliesslich generiert er Umsatz.

Bei der Überprüfung der Rechtswirksamkeit dieser Verträge sind wir zu dem traurigen Schluss gekommen, daß sie gegeben ist.

Hier meine Ergänzung des Hauptthemas hier im Forum vom 10.11.2011:

Die Rechtswirksamkeit von Meterpreis -Verträgen ist laut HGB § 375 gegeben. Es handelt sich bei solchen Verträgen um den sogenannten Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Beim Vertragsabschluss werden nur Art und Menge der Ware vereinbart. Eine Frist wird vereinbart, nach der der Käufer die Ware näher bestimmen muss. Wenn er dies nicht tut, kann der Verkäufer die Bestimmung vornehmen oder die anderen in § 375 HGB genannten Rechte ausüben.

Rechtliche Schritte machen da wenig Sinn. Leider...
 

stan25

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AW: Meterküche bei Küchenstudio in München

Danke Michael für deine Antwort, aber wir haben uns damit abgefunden und wollen einfach nur noch die win-win Situation erreichen.
Das hat man davon wenn man so naive durchs Leben läuft.
 
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