Messeküche Mindestabnahme?

papadaus

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Hallo zusammen,
letztes Wochenende bin ich leider auf einer Messe einem sehr guten Verkäufer auf den Leim gegangen und habe für eine Messeküche den Vertrag unterschrieben, irgendwie hatte ich den Verstand an dem Tag wohl zu Hause vergessen.
Nun weiß ich, dass man Messeverträge nicht widerrufen kann und überlege, wie ich am besten aus der Sache rauskomme. Der Verkäufer hat mir nämlich die tollsten Sachen versprochen wie Auszugsschränke soviel man möchte, Apothekerschränke, anderer Hersteller als der, der im Vertrag steht etc. und das natürlich alles zu dem festgelegten Preis von 950 Euro, bei fehlenden Oberschränken Abzug von 255 Euro. Im Küchenstudio will man von diesen Versprechungen nun nichts mehr wissen. Im Vertrag ist dazu auch nichts geregelt. Das bedeutet, jeder Auszug usw. kostet Aufpreis.
Nun habe ich für 7,5 Meter unterschrieben. Meine Überlegung ist nun, dass ich einfach nur 1-2 Meter bestelle (im Vertrag steht nichts davon, wieviel ich mindestens abnehmen muss, sondern nur, dass Minder- oder Mehrmengen abgezogen bzw. gutgeschrieben werden).
Meine Frage ist nun, ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Einfach sehr viel weniger bestellt?
Ich würde mich über Antworten freuen!
papadaus
 

Flyboy

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo,

du hast doch für 7,5 Meter Küche unterschrieben wenn ich richtig gelesen habe.Wie willst Du dann eine Mengenbegrenzung einbringen.
Das war natürlich ein Fehler ohne genaue Beschreibung der künftigen Ausstattung zu gehen.
Aus meiner Sicht wirst Du die Küche abnehmen müssen oder mit Druck auf das Möbelhaus ( Anzeige-Rechtsanwneu usw.) einen kulanten Abstandspreis auszuhandeln.


Gruß Fly

Wie schaffen diese Verkäufer es immer wieder !???
 

papadaus

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo Fly,
danke für die schnelle Antwort. Wenn mir vor zwei Wochen jemand erzählt hätte, dass er so einen Vertrag unterschrieben hat, dann hätte ich gesagt, dass mir das nie passiert. Ich weiß selbst nicht, warum ich diese Unterschrift getätigt habe, aber das Angebot war so super unterbreitet und der Verkäufer wirklich top geschult.
Mein Problem war, dass ich die Maße der Küche nicht wusste und der Verkäufer einfach eine Skizze von mir wollte mit meinen momentanen Schränken. Dabei habe ich ein paar Schränke zu groß eingeschätzt (auf der Skizze mit 60 cm gerechnet, in Wirklichkeit sind es nur 40 cm Schränke...) und der Verkäufer hat mir noch eine Ecke mit eingeredet, die ich auch noch füllen könnte. Momentan habe ich eine Küche, die insgesamt nur 5 laufende Meter benötigt.
Ich habe dem Verkäufer auch gesagt, dass ich die Maße nicht wirklich kenne und er meinte, kein Problem, da ja im Vertrag steht, dass Mindermengen gutgeschrieben werden und ich mich dann ja freuen könnte, wenn nachher ein geringerer Betrag rauskommt.
Ich denke, ich gehe jetzt einfach mal ins Küchenstudio und warte deren Reaktion ab.
 

Holzwürmchen

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Was steht den genau im Vertrag?? Einfach nur Schränke, oder Schränke mit Einlegeböden oder wie??
Mich würde ja auch mal interessieren wie so ein Messevertrag aussieht. Vielleicht kannst du deinen Vertrag -ohne Namen, etc.- mal einstellen (scannen oder Foto) oder mir mal per PN schicken. Mich interessiert das einfach mal.
 

tantchen

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hmm, das finde ich aber seltsam. Davon, dass Auszugschränke Aufpreis kosten, hab ich noch nie gehört. In meinem Vertrag stand damals alles drin, was Dir der Verkäufer erzählt hat. Also DA würde ich schon kämpfen... Außerdem stand bei mir auch eine Mindestmenge drin: 3lfm. Wenn das in Deinem Vertrag ebenfalls fehlt und dagegen was von Vergütung von Mindermengen steht (bezieht sich das auch wirklich auf die lfm oder nur Hängeschränke etc?) - DANN hättest evtl. noch eine Möglichkeit, etwas günstiger rauszukommen.

Warst Du alleine auf der Messe oder hast Du einen Zeugen, der das Gelaber vom Verkäufer bestätigen kann? Läuft die Messe vielleicht noch? Wenn ja, dann gleich nochmal hin, einen Zeugen sich "beraten" lassen und das alles protokollieren!
 

Flyboy

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo,

da die Vertragsgestaltung doch sehr ungenau zu sein scheint könnte es eine Lösung geben.
Es gab doch hier im Forum ein Urteil eingestellt, aus dem hervorging,wenn solche Verträge nicht genau den Inhalt der Küche beschreiben ungültig sind.

@Michael , kennst Du nicht dieses Urteil?


Gruß Fly
 

papadaus

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo,
im Vertrag steht "Unterschränke Standard und Hängeschränke".
Außerdem steht "Es wird die tatsächlich benötigte Menge an Küchenmöbeln berechnet, gemessen auf Grundlage der Schrankrückseiten, zentimetergenau von Wandecke zu Wandecke. Fehlende Möbelteile werden im gleichen Preisverhältnis als Mindermengen gutgeschrieben, zusätzlich benötigte Möbelteile werden berechnet". Von drei Metern oder ähnlichem steht zum Glück nichts drin.
 

Gatto1

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Mädels, Jungs und Betroffene....

ohne den genauen Vertragstext zu kennen, ist das hier ein reines Rätselraten und Wünschelrutenlauf.
Es könnte alles so - aber auch genau anders herum sein.
Es gibt nicht DEN Laufmetervertrag und daher muss "Butter bei de Fische" sonst wird das nichts..
 

tantchen

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Also "Standard" heißt im Normalfall einfach "Standardhöhe" und "Standardtiefe". Ein Auszugschrank ist heutzutage sehr wohl Standard, das wird auch - denke ich persönlich - ein Richter so sehen.

Hast Du eigentlich schon eine Anzahlung geleistet??? Falls nicht, würde ich persönlich das auch auf keinen Fall tun. DAS Geld ist futsch. Der Vertrag scheint ohnehin so viel Streitpotential zu enthalten, dass es sich lohnen könnte, da erstmal auf stur zu schalten und einen Anwalt hinzuzuziehen.

Ansonsten:
Ich hab mir damals auch eine Menge Möglichkeiten ausgedacht, wie man möglichst wenig Geld dort liegen lässt. Also z.B. einfach nur Schränke bestellen und keine Arbeitsplatte - und somit dem Laden auch KEINEN Grundriss zu geben. Sondern einfach in Eigenregie (Schreiner z.B.) aufbauen lassen. Damit umgeht man diese Frechheiten mit "Wandecke zu Wandecke" - obwohl man z.B. eine Tote Ecke oder einen an sich net so teuren Eckschrank drin hat.

Oder man pocht einfach auf den Vertrag, sagt man habe sich zu einer Miniküche entschlossen und kauft nur einen Unterschrank . Geht natürlich nur, wenn nicht drin steht, dass beim Kauf mindestens die Umbauschränke für Kühli, Herd und Spüle drin sein müssen...

Einfach versuchen, die "Fehler" im Vertrag, die zu Lasten des Verkäufers gehen könnten, für sich auszunutzen. Hört sich für mich so an, als wäre das ein selbstgestricktes Teil, keiner dieser Standard-Messeverträge.
 

papadaus

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Ich habe jetzt beim RA angerufen und lasse den Vertrag prüfen. Mal sehen, was rauskommt.
 

Conny

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Im Planungsboard gibt es noch einen Messeküchenkäufer. Habt ihr zufällig auf der selben Messe, beim selben Händler gekauft? Dann könntet ihr euch vielleicht zusammentun oder wenigstens Austauschen...;-)

LG Conny
 

papadaus

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Danke für den Tipp, habe sie/ihn gleich angeschrieben!
 

ulla

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

"Standard-Unterschrank " - das sagt eigentlich gar nichts aus. Ist Drehtür, Auszug, Lemans , 6-Raster, 5-Raster Standard.... oder ? ? ?

So ein seltsamer Vertrag, selbst für eine Messe-Küche ungewöhnlich! Ich wünsche Dir viel Glück!
 

frasabi

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo,
wir sind leider auch auf einen Messeküchen-Abschluss hereingefallen. Waren auch schon mehrmals im Geschäft zur Planung, was aber leider total in die Hose gegangen ist, da die Verkäuferin total unfähig war. Uns ist dann Zweifel an der ganzen Sache gekommen und wir würden auch zu gerne aus dem Vertrag kommen. Der Verkäufer auf der Messe war wirklich super: wir mussten mal eben so die Länge der Küchenzeile pi mal Daumen schätzen (wäre ja nur "so ungefähr" nötig, lt. Verkäufer). Da haben wir natürlich mal das Maximalmaß mit 8 Meter länge angegeben ( war ja für uns ganz unverbindlich - so dachten wir). - Jetzt nach Rücksprache mit dem Geschäft, werden wir aber auf den Preis für 8 m-Länge festgelegt (insg. 9.500€). Wenn wir weniger Meter kaufen, müssen wir halt eine hochwertigere Küche nehmen, als die während der Messe besprochene. Als Anzahlung mussten wir 700 € überweisen.
Gerne wüssten wir, was über den Rechtsanwneu bei euch möglich war. Wir haben selber auch schon einen Termin gemacht.
LG
 

menorca

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AW: Messeküche Mindestabnahme?

Hallo frasabi,

wie du schon gemerkt hast, seid ihr nicht die ersten (und leider bestimmt auch nicht die letzten), die einen Messevertrag unterschrieben haben.

Geht es darum, dass ihr euch 9500 nicht leisten könnt/wollt? Oder dass euch die Planung einfach nicht gefällt? Rauskommen aus dem Vertrag ist normalerweise schwierig bis unmöglich bzw teuer.
Man muss aber nicht unbedingt davon ausgehen, dass ein Meterpreis von knapp 1200€ generell überteuert ist und das Küchengeschaft nur Abzocke will.

Was wir machen können, ist eure Planung zu optimieren. Dazu eröffnest du bitte im Planungsboard einen neues Thema mir allen Angaben, die wir benötigen.

Es läuft gerade einen weiterer thread mit einer Meterküche. Vielleicht kannst du dich da schon mal einlesen.
 
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