Meine neue Küche: ein einziger Montage- und Planungsfehler

tantchen

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Dachte mir beim Lesen auch grad: das sollte man direkt in den Tote Ecken Thread verlinken ;-)
 

jemo_kuechen

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Und trotzdem wollen viele Kunden so ein Ding haben. Obwohl man ihnen die Problematik erklärt....
 

Uta

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Vom Stauraum her finde ich die Teile auch gut, hatte so etwas auch in der alten Küche in der Mietwohnung. War auch kein Problem, da von Anfang an sauber und höchstens mal ein wenig Staub zu entfernen war. Den kann man ja noch raus saugen. Aber doch nicht massive Verschmutzung die bei der Montage dort eingebracht wurde. Da hat man das Bedürfnis zu wischen und das wird dann nicht ganz leicht. Es ist ja auch ein Unterschied etwas nur leicht feucht auszuwischen oder richtig zu "schrubben". Bei dem Dreck ist mir ehrlich gesagt mehr nach "schrubben" zumute.

Für tote Ecken bin ich nämlich auch nicht zu haben. Meine erste Küche war von 1992 und ich habe sie beim Auszug 2006 in der Mietwohnung zurückgelassen. Die sah aber wesentlich besser aus als meine neue. Da gab es keine Kratzer an den Schränken oder stumpfe Stellen auf der APL. Und auch keine scharfen Schrauben.

Daß diese übrigens nicht nur einen Schönheitsfehler darstellen durfte ich letztes Wochenende erfahren als ich in einer Schublade etwas beiseite schieben wollte und mir dabei an einer der scharfkantigen Griffschrauben den Daumen aufgeschnitten habe. Ich habe die Schraube jetzt mit Heftpflaster überklebt.


Vielleicht sollte ich mal einen Neu-Plan-Thread aufmachen um mir Anregungen zu holen. Le-Mans kommt mir auch nicht in die Ecke, alleine die Tür die meistens gegen die daneben stehende Schrankfront schlägt ist schon ein KO-Kriterium. Da finde ich Karussels praktischer.

Wir gucken jedenfalls an den Wochenenden schon mal ein wenig rum. Gibt ja genug Küchenstudios in Hamburg und Umgebung. Und man muß ja gewappnet sein, daß man gleich zuschlagen kann, wenn die alte Küche raus kommt. Ich gehe nämlich bei dem Händler davon aus, daß er dann, sollten wir das Gerichtsverfahren gewinnen, schon aus Bosheit die Küche so schnell wie möglich abbauen lassen wird.

Einen Küchenhändler habe ich schon gestrichen, da er weder Häcker -Küchen noch Lechner-APL führt. Er hat zwar Nolte , aber die Alternative wäre statt Akazie hell mit Lechner-APL dann Magnolie (cremeweiß) mit Holz-Butcherblock (Kirsche oder Nußbaum, o.ä.) zu nehmen. Nur gibt es diese klassischen APL ja nur noch im Baumarkt. Küchenstudios führen ja derzeit am liebsten Shabby-Chic-APL. Und ich stehe so überhaupt nicht auf eingerissenes Holz mit Riesen-Astlöchern und Wurmloch-Imitat. *grusel* Auch das Alte-Teekisten-Design ist nicht meins, ebensowenig wie der Treibholz-Look oder das zerkratzte-Dielen-Ambiente.

Ich hoffe, die lassen sich mit der Klage nicht noch Monate lang Zeit, dann müssen wir wohl auf Rücknahme klagen. Ich bin es langsam leid. Die Spargelsaison beginnt und ich kann ohne Herd ja kaum Spargel essen. Ich werde wohl nicht drum herum kommen, die Einzelplatte (Induktion ) die ich vor Jahren mal im Discounter gekauft habe vom Dachboden zu holen (wo hab ich die nur hin getan?), sonst gibt es dieses Jahr Spargel nur teuer im Restaurant.
 

Breezy

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Soll Dich das Forum bei der Planung unterstützen? In dem Fall wäre ein neuer Thread mit allen Daten sinnvoll.

Ich drücke Dir die Daumen, dass die Geschichte in Deinem Sinne ausgeht.
 

jemo_kuechen

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Die Küche wird wohl noch länger stehen bis das ein Gerichtsurteil gefällt worden ist.
 

Uta

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Du gehst also davon aus, daß ich diese Schrottküche behalten muß?

Das würde mich wirklich wundern, sofern der Richter nicht bestochen wurde. Hoffen wir mal, daß man ihn nicht mit einer Küche besticht.
:kfb:


Um zu verdeutlichen worum es hier geht, vergleichen wir mal den Küchenkauf mit dem Kauf eines Autos. Und ich spreche hier nicht von einem gebrauchten 10 Jahre alten Golf I der schon 3 Vorbesitzer hatte sondern von einem Neuwagen der gehobenen Mittelklasse mit Ledersitzen und diversen Extras.

Was würdest Du als Käufer dieses Wagens erwarten und würdest Du Dich mit folgendem Zustand zufrieden geben?

- Auto zu hoch gelegt
- Lenkrad zu hoch montiert
- unterschiedliche Spaltmaße bei Türen, Motorhaube und
Kofferraumdeckel
- fehlender Auspuff
- fehlender linker Scheinwerfer
- fehlendes Handschuhfach
- scharfkantige Schrauben an den Türgriffen
- scharfkantige Schrauben an vielen Teilen
- zu fest verschraubte und gerissene Innenverkleidung an einer Stelle
- fehlende Standheizung
- Hitzeschutzblech für Katalysator falsch herum montiert (Brandgefahr)
- Kühlwasserleitung undicht

Nun bietet Dir der Händler Nachbesserung an und übergibt Dir das Auto in folgendem Zustand:

- Auto wurde tiefer gelegt
- Lenkrad ist immer noch zu hoch montiert
- immer noch unterschiedliche Spaltmaße bei Türen, Motorhaube und Kofferraumdeckel
- gebrochener Auspuff mit Klebeband geflickt
- schief montierter rechter Scheinwerfer
- zerkratzte Handschuhfachklappe
- immer noch die gleichen scharfkantigen Schrauben an den Türgriffen
- scharfkantige Schrauben an noch mehr Teilen
- überall zu fest verschraubte und daher gerissene Innenverkleidung
- Benzinleitung zur Standheizung nicht angeschlossen
- Hitzeschutzblech für Katalysator wieder falsch herum montiert, damit es nicht auffällt, das Ganze mit Holz verkleidet und silbernem Klebeband kaschiert (Brandgefahr)
- Kühlwasserleitung so merkwürdig verlegt, daß das Kühlwasser nicht richtig zirkulieren kann

Zusätzlich noch:
- zerkratzter Unterboden
- verbeulter Kotflügel
- zerkratztes Armaturenbrett
- vertrocknete Blätter in der Lüftung
- Krümel auf den Sitzen, im kompletten Innenraum, sowie Koffer- und Motorraum.
- stumpfer Lack rund um den Kofferraumdeckel
- Blumenreste im Kofferraum
- Schlamm überall am Auto
- und ein Loch im Dachhimmel (hatte ich vergessen, sie haben ja auch die neue Deckentapete beschädigt).

Würdest Du das Auto abnehmen und Dich auf einen Preisnachlaß einlassen, auch wenn Du genug Geld hast um Dir ein ordentliches Auto leisten zu können? Wenn ja, wie hoch muß der Preisnachlaß sein? Würdest Du dem Händler noch eine Nachbesserung zugestehen und dabei riskieren, daß Du hinterher ein Auto bekommst bei dem zusätzlich noch die Scheiben zerkratzt, die Scheibenwischer verbogen sind und sämtliche anderen Schäden so bleiben wie gehabt?
Oder würdest Du auf Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen und Dir einen anderen Autohändler suchen?

Diese Frage meine ich ernst, es interessiert mich wirklich.
 
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jemo_kuechen

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Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei Paar Schuhe.
Desweiteren muss ein vereidigter Sachverständiger vom Gericht bestellt werden.
Und das dauert.....
Erkundige dich mal, wie lange ein durchschnittlicher Rechtsstreit (statistisch) dauert.
Und zwar nicht deinen Anwalt.
 

Wolfgang 01

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...und zudem ist es völlig egal wer von den Streitenden "Recht" bekommt. Dem Gericht, sowie alle anhängenden Begleitern (Gutachter, Rechtsanwälte etc.) ist das völlig egal, denn sie bekommen immer ihr Geld.
 

mozart

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Hi,
die gängige Lösung für solche Fälle ist nun mal Nachbesserung, evtl. kombiniert mit Preisnachlaß-auch vor Gericht.
Ich denke nicht, daß am Ende des Verfahrens ein Rücktritt mit kompletter Rückabwicklung steht.
Autos sind keine Küchen.
VG,
Jens
 

bibbi

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Zeitlich kann man für so ein Verfahren sicherlich mehr als ein Jahr einplanen.
 

Kücheplanlos

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Ich stimme dem anderen zu, die Küche ist nicht unbenutzbar und auch wenn ihr gewinnt wird es sicher nur Preisnachlass nicht Rückabwicklung werden. Dafür sind die Mängel nicht gravierend genug.
 

Uta

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Das Auto was ich oben beschrieben habe ist auch nicht unbenutzbar, aber wohl kaum als neuwertiges Auto zu bezeichnen und sein Geld nicht wert. Auch wenn eine Küche kein Auto ist, so muß sie doch ordentlich sein und darf nicht Kratzer, Defekte und Montagefehler aufweisen, schon gar nicht welche, die neben Brandgefahr zusätzlich noch die Gefahr bergen, daß die Geräte bei Benutzung kaputt gehen (wie z.B. das Kochfeld mit fehlerhaft montiertem Hitzeschutzblech).

Auch zerkratzte Schränke und scharfkantige Schrauben (offensichtliche Verletzungsgefahr), nicht ausgerichtete Türen, nicht in Waage befindliche Hängeschränke, stumpfe Stellen an der APL rund um die Verbindungsstellen, eine nicht funktionierende Dunstabzugshaube mit Kratzer und Delle, schief montierte Nischenrückwände, komplett verdreckte Schränke, gebrochenes Furnier in sämtlichen Schränken, durch Sägespäne verdreckter Backofen und Kochfeld (Brandgefahr), fehlerhaft plazierter Stromanschluß beim Backofen (lt. Montageanleitung des Herstellers darf sich die Steckdose nicht dort befinden wo sie sich befindet und wo sie im Plan eingezeichnet war), zu hoch montierter Backofen (Schublade im Schrank ist höher als im Plan eingezeichnet), schief montierte Kranzblende, nicht fachgerecht montierter Abluftkanal (lediglich provisorisch mit Klebeband verbunden) sind also nicht gravierend genug? Das mag vielleicht gelten, wenn es nur einer dieser Fehler aus der Liste wäre, den man mehr oder weniger aufwendig beheben könnte.

Aber dem ist nicht so, hier ist es die Vielzahl an Mängeln und fehlerhafter Montage die das Problem ausmacht.

Natürlich könnte man nachbessern und die Küche damit ordentlich machen, aber das würde z.B. den Austausch sämtlicher Hänge- und Unterschränke bedeuten, den Austausch der APL. Problem bei der Sache ist, daß diese Monteure es nicht schaffen würden, die neuen Schränke ordnungsgemäß zu montieren. Daß dem so ist, haben sie bereits bewiesen, indem sie zwei Montageversuche versaut haben und es bei zweiten Versuch noch schlimmer gemacht haben. Da man mir beim zweiten Versuch die gleichen Monteure wieder geschickt hat, wenn auch in Kombination mit anderen Monteuren deutet darauf hin, daß der Händler keine besseren hat, was ein weiteres Indiz dafür ist, daß er es nicht schaffen wird, die Küche ordentlich zu montieren, egal wie oft sie die Schränke neu bestellen.

Aber wir brauchen da nicht drüber zu diskutieren. Es gibt Mängel die unbestreitbar und nachweisbar sind und die jeder Gutachter sich ansehen kann. Die Behauptung, es gäbe keine Mängel ist einfach nur lächerlich. Die Entscheidung wird das Gericht fällen.

Und sollten wir Recht bekommen, so wird es für den Händler mit Sicherheit teurer als bei einer außergerichtlichen Einigung. Denn dann kommen Schadensersatzansprüche hinzu.

Sorry, aber wenn man Einige hier so liest, hat man den Eindruck, sie arbeiten bei diesem Möbelhaus, dessen Monteure es geschafft haben aus einer hochwertigen Qualitätsküche einen stümperhaft montierten Schrotthaufen zu machen.

Es wird auch nichts daran ändern, daß ich nicht einfach so klein beigeben werde. So wie die Küche derzeit aussieht ist sie inakzeptabel und ihr Geld nicht wert. Ich muß jeden Tag diese Mängel sehen und mich ärgern. So hoch kann der Preisnachlaß gar nicht sein, daß mir diese Küche gefällt. Das bedeutet: egal wie der Rechtsstreit ausgeht, ich werde diese Küche mit Sicherheit nicht behalten, sondern sie neu kaufen, bei einem Laden dessen Monteure Fachleute sind und eine Küche ordnungsgemäß montieren können ohne sie zu verhunzen. Für mich ist der Kaufpreis der Küche hoch, für das Möbelhaus sind es wohl eher Peanuts, es sei denn, der Laden steht kurz vor der Insolvenz.

Aber wie gesagt: wir brauchen nicht drüber diskutieren, das letzte Wort hat das Gericht und dann sehen wir weiter.
 

Michael

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Ich sehe es etwas anders. Es wurde nachgebessert - erfolglos. Die Art der Mängel kann man eigentlich nur noch durch eine neue Bestellung fast aller Möbel beseitigen, die dann auch wieder neu montiert werden müssen.
Ohne rechtsberatend eingreifen zu wollen erscheint mir ein anderer Punkt nicht ganz irrelevant: Du willst warten bis das Möbelhaus den Restbetrag einfordert und klagt - ich glaube es wäre besser in die Offensive zu gehen und gleich auf Wandlung zu klagen. Darauf muss sich aber auch die Rechtschutzversicherung einlassen was noch zu klären wäre.
 

Uta

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Daß kein Anspruch auf Schadensersatz besteht, sehe ich nicht so. Bin zwar kein Rechtsanwalt, aber wenn ich mir diese beiden Paragraphen des BGB so ansehe, dann meine ich, daß die auf meinen Fall passen:
BGB - Einzelnorm
BGB - Einzelnorm
Warum sollte ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen sein? Das ist doch der Grundsatz des BGB, daß Derjenige, der einem Anderen einen Schaden zufügt, dafür haftet.

Und Schaden ist genug da: alleine die Urlaubstage die ich nehmen mußte: für den ersten Aufbau, den Abbau, den Kernbohrer und den zweiten Aufbau, dann noch ein weiterer Urlaubstag für den zweiten Abbau, macht also 7 Urlaubstage. Die Neubestellung der Glasnischenrückwände wegen des Wiederabbaus, eigentlich sogar doppelt, weil die Maße im Plan ja um 2 mm zu klein sind und bei einer neuen Küche nochmals neu bestellt werden müssen. Die Kosten für den Kernbohrer weil das Loch im Plan falsch angegeben wurde. Von der Rennerei um einen neuen Küchenhändler zu finden (wer hat vernünftige Monteure und einen ordentlichen Preis?) und die Zeit die das kostet, reden wir jetzt gar nicht.
Würde man noch die Kosten für das Essen gehen berechnen, weil man nicht kochen kann..., ok, wir wollen ja nicht übertreiben. ;D Aber da kommt auch so Einiges zusammen.

Vielleicht lassen sich die meisten Kunden auf einen Vergleich ein, weil sie keine Lust haben noch länger zu warten und weil sie vielleicht ganz froh sind, wenn sie die Küche billiger bekommen? Dann gibt es natürlich keine Schadensersatzansprüche. Ich denke, der Händler geht immer noch davon aus, daß ich für die Küche einen Nachlaß raus schinden will. Da allerdings hat er sich geirrt.

Er kennt mich halt nicht. Noch nicht. Die hätten schon längst ihr Geld, wenn der zweite Versuch ein vernünftiges Ergebnis erbracht hätte, aber so... :knuppel:


@Michael: genauso ist es. Die Gefahr ist einfach zu groß, daß diese Monteure auch bei einer Neubestellung der Möbel die gleichen Fehler wieder produzieren. Ich gehe jedenfalls davon aus. In meinen Augen waren das absolute Stümper und daher werde ich diese Männer nicht mehr in mein Haus lassen. Sie haben es ja sogar geschafft, einen Kinken in die neu tapezierte Decke zu hauen, vermutlich bei der Montage eines Hängeschrankes (beim Hochheben mit der Ecke an die Decke gestoßen?). Wer weiß, was die noch alles kaputt machen würden?

Die Frage ist doch, wie oft der Händler die Möbel neu bestellen will um diese durch die gleichen Monteure bei der Montage wieder zerstören zu lassen? Ich jedenfalls bin nicht bereit für weitere vergebliche Nachbesserungsversuche weitere Urlaubstage zu verschwenden.

Die Gegenseite hat, genau wie wir, eine Frist gesetzt, diese ist verstrichen (wobei das eigentlich egal wäre, weil wir ja den Rücktritt erklärt haben und somit klar ist, daß wir nicht zahlen werden), insofern sollen sie doch klagen.

Deren Frist war relativ kurz und sie haben deutlich gemacht, daß sie nicht bereit seien, noch länger zu warten. Insofern gehe ich davon aus, daß die Klage nun in den nächsten Tagen eingereicht wird. Falls nicht, so ist das für mich auch ein Indiz dafür, wie groß sie ihre Chancen selbst einschätzen, vor Gericht zu gewinnen. Dann war das Ganze nur eine leere Drohung um mich einzuschüchtern.
 

bibbi

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Für mich ist das jetzt etwas verwirrend.Hast du jettzt Klage eingereicht oder wartest du darauf,das der Händler klagt ?
 
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