Meine neue Küche: ein einziger Montage- und Planungsfehler

Uta

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Hallo Allerseits,

ich habe (leider erst vorige Woche) dieses Forum entdeckt und mich nun heute angemeldet, da ich hoffe, hier auch Rat zu erhalten, denn hier schreiben offenbar viele Fachleute die wirklich Ahnung haben.

Am 08. und 09.09.2016 wurde meine neue Häcker -Küche (Front Akazie hell, quer gemasert) mit einer Laminat -Arbeitsplatte von Lechner (Ceramo Stone) teilweise aufgebaut. Teilweise deswegen, weil so viel schiefgelaufen ist, daß viele Teile gar nicht oder falsch bestellt waren und nun noch nicht alles nutzbar ist. Außerdem wurde auch falsch montiert und Einiges muß neu bestellt werden. Wenn ich das jetzt alles aufzähle was schief gelaufen ist, dann schreibe ich hier sicher einige Seiten und Stunden.

Ich habe letzte Woche Montag eine Mängelliste mit 34 Punkten an den Händler gesandt zu der dann 3 Tage später noch 3 weitere dazu kamen. Und nun sieht es für mich auch noch so aus, als ob zu dem ganzen Ärger auch noch die Arbeitsplatte falsch bestellt wurde. Also gleich im Vertrag schon gar nicht das drin steht was ich haben wollte.

Das ist das, was mir gerade am meisten unter den Nägeln brennt. Ich schreibe gerne die nächsten Tage noch über die anderen Mängel, falls es interessiert (hoffentlich sprengt das nicht das Forum). ;-)

Auf der Webseite von Lechner heißt es: Die Standardkante der Kollektionen Laminat Arbeitsplatte matt und hochglanz ist die doppelrunde Postformingkante. Nun habe ich mich hier schon durch das Forum gewurschtelt was die unterschiedlichen Kanten angeht. Ich habe beim Planungsgespräch explizit darauf hingewiesen, daß ich eine runde Arbeitsplattenkante haben möchte. Die Arbeitsplatte ist aber recht eckig. Im Kaufvertrag steht drin: Dickkante Außenkante verrundet. Da ich bis gestern die Unterschiede zwischen Dickkante und Postformingkante noch nicht kannte, bin ich wegen des Wortes "verrundet" davon ausgegangen, daß es sich um die von mir gewünschte runde Arbeitsplattenkante handelt die da im Kaufvertrag steht. Nun habe ich da aber so meine Zweifel.

Bei mir war das allerdings in erster Linie eine Frage der Optik, ich mag die eckigen Kanten nicht so gerne. Und nun habe ich hier gelesen, daß die Dickkante auch nicht so robust sein soll und anfälliger ist für Feuchtigkeit als die Postformingkante.

Ich habe mal ein paar Fotos gemacht, sicher kann mir hier jemand sagen, ob es eine Postformingkante oder eine Dickkante ist. Nachdem ich mir die Fotos angesehen habe, bin ich aber recht sicher, daß es keine Postformingkante ist (das wäre dann Fehler Nummer 38). :stocksauer: Vielleicht kann mir auch jemand sagen, wie bei Lechner die Postformingkanten der Arbeitsplatten aussehen. Teurer sind die Dickkanten sicherlich auch noch, oder?

Das zweite Problem was ich habe: es wurde (genau nach Küchenplan) ein 125mm-Loch gebohrt und die Monteure kamen mit einem 150 mm Mauerkasten an, der natürlich nicht paßte. Wie ich nun feststellen mußte, war nicht der Mauerkasten falsch bestellt (der ist im Vertrag mit 150 mm angegeben) sondern das Loch im Plan ist falsch angegeben. Warum hier so eine Diskrepanz besteht ist mir allerdings nicht klar. Ich vermute fast, man hat dies nach dem Ausmessen der Küche geändert, denn es ist auch die Arbeitsplatte 2 cm höher als wir beim Verkaufsgespräch angegeben hatten (98 statt 96 cm). Nun ist 96 cm ja schon recht hoch, aber gerade noch im Toleranzbereich. Wir hatten die Oberkante des Fensterbrettes mit 96 cm Höhe gemessen und wollten dieses ausbauen und die Arbeitsplatte in die Fensternische ziehen lassen. Nun war aber das Fensterbrett nur 3 cm dick, die APL ist aber 4 cm dick. Lt. Plan kann man nun (wenn man die APL-Stärke aus dem Vertrag entnimmt und die Sockelleiste mit 15 cm und die Korpushöhe von 78 cm zusammen rechnet) eine Höhe von 97 cm ausrechnen. Nun ist aber die APL auf 98 cm hochgegangen, weil unsere Küche lt. Messung leicht abschüssig ist in Richtung Tür. Das hat man uns allerdings nicht mitgeteilt. Auf der Fensterseite hat die APL etwas über 97 cm.

Das Problem ist, daß in Richtung Tür, also da wo die APL nun auf 98 cm liegt der Ausziehtisch ist und wir nun unser Frühstück vom Teller fast direkt in den Mund schieben können. Außerdem ist direkt neben der Tür der etwas höher gelegte Geschirrspüler und darüber der Backofen (Neff Slide&Hide). Dieser ist noch nicht auf der endgültigen Höhe angebracht, weil der Geschirrspüler noch nicht eingebaut werden konnte, weil sie eine Wange nicht bestellt hatten und das deswegen noch nicht ging. Ich habe aber mal nachgemessen und ziemliche Bedenken, daß der Backofen viel zu hoch kommt und ich nachher nicht mehr auf das Backblech gucken kann. Oder immer auf einen Tritt steigen muß, wenn ich das Backblech entnehmen möchte. Der Händler meint, daß die Arbeitsplatte höher liegt läge an unserer Küche und da würden sie nichts ändern. Nur bin ich der Meinung das hätte man uns vorher sagen müssen, daß das so hoch geht, dann hätten wir das anders geplant (Arbeitsplatte gerade an der Wand entlang gezogen und die Fensternische in APL-Höhe gefliest).

Aber zurück zum Mauerkasten. Bei jedem Küchenhändler den wir bisher aufgesucht hatten hieß es, daß vermutlich das Loch vom alten Mauerkasten größer gebohrt werden muß. Der alte Mauerkasten war 15 x 15 cm, also größer als jetzt das neue Loch ist. Das alte Loch haben wir dicht gemacht, weil der Herd auf die andere Küchenseite gewandert ist und daher mußte ein neues Loch her.

Ich wollte so einen Mauerkasten haben der nach Gebrauch automatisch wieder einfährt, da das Loch in Richtung Westen geht und bei der alten Abzugshaube es oft bei starkem Wind zog. Außerdem kam im Winter immer kalte Luft aus der Abzugshaube wenn diese nicht lief. Also steht im Vertrag der Naber flow Star GTS 150. Nun meine Frage: macht es einen Unterschied, ob man den mit 125 mm oder mit 150 mm Größe kauft?
Ich habe dazu die Franke Format Wandhaube FDF 8354 XS, Luftleistung 315 - 685 Kubikmeter/Stunde, Schalleistung 54 - 71 dB(A), Abluftstutzen 120 - 150 mm (also jedenfalls steht diese im Vertrag, was dann nachher tatsächlich kommt wird sich dann zeigen wenn sie da ist).

Ich habe Bedenken, daß die Saugleistung ggf. geringer ist oder es lauter wird.

Foto vom Anschluß zum Mauerkasten habe ich auch beigefügt. Vermutlich müßte der Hängeschrank niedriger, wenn man einen 150 mm Mauerkasten nimmt, oder was meinen hier die Fachleute?

Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen würde und sage schon einmal im voraus: Danke! Schon alleine dafür, daß Sie (oder Ihr?) überhaupt bis hierhin gelesen haben (habt).

Viele gefrustete Grüße von Uta
 

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Uta

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Ich habe es mir schon fast gedacht, nachdem ich mir die Bilder genauer angesehen habe. Toll, das ist dann Fehler Nummer 38, naja eigentlich ist es sogar Nr. 39, denn einen Fehler hatte ich noch vergessen mitzuteilen. Wenn ich dem Verkäufer sage ich möchte eine runde Kante, dann sollte er auch eine runde Kante bestellen. Und dann gehört auch eine runde Kante in den Vertrag. Ich kann das als Laie ja nicht wissen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruß Uta
 

Nice-nofret

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DAH: das kleinere Loch führt natürlich dazu, dass die DAH lauter UND schwächer zieht. Und zwar deutlich spürbar.

Arbeitshöhe : man kann Arbeitsplatten sowohl von unten ausdünnen, als auch von der Brüstung etwas abschlagen.

Alles was heiss und schwer ist, sollte man nicht über Schulterhöhe heben - deshalb sollte de oberste Schiene eines BO auch nicht höher als Schulterhöhe sein.
 

Kücheplanlos

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Du hast doch bestimmt Planungsbilder gehabt mit Maßen? Die hättest du schon nochmal selber nachschauen und kontrollieren sollen.
Ist blöd gelaufen und hätte man auch sicher besser abstimmen können aber den Vertrag hast du ja nun mal unterschrieben, da kannst du dann bei vielen Sachen sicher nur auf Kulanz hoffen denn geliefert wurde was vertraglich vereinbart war.
Die APL kann man ja noch korrigieren in der Höhe die Kante kann man allerdings nicht mehr ändern da der Schichtstoff abgeschnitten ist.
 

Boschibär

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Stelle doch mal bitte die Planungsbilder die du zum Vertrag bekommen hast sowie Fotos der jetzigen Situation ein.
Die Mängelliste würde mich auch interessieren. Poste sie doch einfach mal komplett dazu.

Zu den Fragen:

1. Es ist definitiv eine Dickkante - hast DU aber auch lt. Kaufvertrag unterschrieben.
2. Abluft würde ich darauf bestehen, dass das neu gemacht wird. 150er Flachkanal auf dem Schrank entlang müsste passen. Das Loch muss aufgestemmt werden. Entweder muss dann der Schrank ausgeklinkt werden für den Übergang Flach auf Rund oder es passt ein Flachkanal-Anschluss für den Mauerkasten. Das kann ich von den Fotos nicht beurteilen.

Ganz allgemein:
Ich kenne die anderen Mängel nicht, vielleicht verschwinden viele bei der Endmontage (schiefe Fronten, Flecken, etc)
Mach Dich nicht verrückt. Wird schon werden!

Nachtrag:
Das mit der Arbeitsplatte verstehe ich nicht so ganz.
Errechnet ergibt sich eine Höhe von 97cm. Durch den schiefen Boden sind es teilweise 98cm
Durch diesen einen cm könnt Ihr nicht mehr normal essen sondern schiebt Euch das Essen direkt in den Mund? Die Küche wird grundsätzlich in Waage gestellt und wenn der Boden nicht gerade ist, ergibt es sich nunmal, dass der Abstand Fußboden zu Arbeitsplatte variiert.
 

Uta

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DAH: das kleinere Loch führt natürlich dazu, dass die DAH lauter UND schwächer zieht. Und zwar deutlich spürbar.

Arbeitshöhe : man kann Arbeitsplatten sowohl von unten ausdünnen, als auch von der Brüstung etwas abschlagen.

Alles was heiss und schwer ist, sollte man nicht über Schulterhöhe heben - deshalb sollte de oberste Schiene eines BO auch nicht höher als Schulterhöhe sein.

Danke, das mit der DAH habe ich auch bereits vermutet, aber besser ist es immer, das von unabhängiger Stelle nochmal zu erfahren, wer weiß, was einem nachher so alles erzählt wird. Ich gönne mir ja nun nicht extra teure Geräte um nachher wegen so einer Schlamperei nichts davon zu haben und damit auf gleichem Niveau zu arbeiten als wenn ich mir eine DAH aus dem Baumarkt geholt hätte (wobei die vermutlich nicht mal schlechter sein müssen).

Was die APL angeht: wenn sich da beim Aufmaß Diskrepanzen ergeben, dann erwarte ich, daß man mir das mitteilt. Ich kann das doch nicht ahnen. Schon gar nicht, wenn man mir schreibt, daß das Aufmaß unsere Planung bestätigt hat.

Mit dem Abschlagen der Brüstung ist das schwierig, weil die Außenwand aus gegossenem Beton und sehr, sehr hart ist. Da wäre das Ausdünnen der APL die einfachere Variante gewesen. Aber das hätten die vermutlich nicht hinbekommen. Sie haben es ja nicht mal geschafft, bei der Tür für den vorhandenen Kühlschrank die Aussparungen für die Scharniere an die richtige Stelle zu setzen. Wir haben daher noch die Tür der alten Küche vor der Kühlschranktür, nur unten abgesägt, weil der Kühlschrank in der Nische nun anders sitzt als in der alten. Aber selbst diese haben sie schief eingesetzt indem sie das untere Scharnier nicht in die Aussparung gesetzt haben, obwohl die vorhandenen Aussparungen ja vorher gepaßt haben.
Also "echte Profis" das kann man nicht anders sagen. :nageln:

Das kann man auch an anderer Stelle sehr schön erkennen: sie haben sich einen großen Karton genommen und dort den Abfall hinein geworfen. Ich sehe zufällig im Vorbeigehen darin graue Kunststoffteile, die mir für Transportsicherungen aber zu gut aussahen und nehme diese daher aus dem Abfallkarton heraus. Auf Nachfrage was das sei, bekomme ich von einem der beiden Monteure zur Antwort, das seien die Abdeckungen für das Abfallsystem. Als ich ihm sage, daß ich die aber aus dem Abfallkarton gefischt hätte, sagt er: dann hat der Kollege wohl nicht gewußt, was er damit machen soll. :rolleyes: Nein, ich übertreibe hier wirklich nicht.

Oberste Schiene des Backofens nicht über Schulterhöhe, das wußte ich nicht. Das wäre bei mir dann mit Schuhen 1,54 m, runden wir auf 1,55 m auf.

Sollte ein Küchenfachverkäufer diese Faustregel nicht auch kennen und beachten? Ich glaube mittlerweile: auch bei der Küchenberatung habe ich nicht gerade den Küchenspezialisten gehabt, auch wenn der sehr nett war.

Lt. Küchenplan liegt die Unterkante des BO auf 119 (durch die höhere APL also eher auf knapp über 120). Da der BO höher als nur 35 cm ist, ist das eindeutig zu hoch.
Wenn ich mir das alles richtig bedenke, dann ist das ja wohl eine Schnapsidee gewesen, den Backofen über den GS zu legen, wenn der GS höher gelegt ist. Ich hatte aber in der Ausstellung genau so etwas mal gesehen, da paßte das aber. Vermutlich war da die APL nicht so hoch.

Allerdings ist unter dem GS eine Schublade und zwischen Schublade und GS sind noch extra Füße, die das Ganze natürlich noch höher machen. Ich verstehe auch nicht, wozu diese Extrafüße gut sein sollen. Foto habe ich angehängt.

Danke für die Antwort.
 

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Boschibär

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Die Füße gehören zu der Backofennnische.
Die werden wohl noch abgeschlagen, wenn die Nische auf den GSP gesetzt wird.
 

Uta

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...

Zu den Fragen:

1. Es ist definitiv eine Dickkante - hast DU aber auch lt. Kaufvertrag unterschrieben.

...

Nachtrag:
Das mit der Arbeitsplatte verstehe ich nicht so ganz.
Errechnet ergibt sich eine Höhe von 97cm. Durch den schiefen Boden sind es teilweise 98cm
Durch diesen einen cm könnt Ihr nicht mehr normal essen sondern schiebt Euch das Essen direkt in den Mund? Die Küche wird grundsätzlich in Waage gestellt und wenn der Boden nicht gerade ist, ergibt es sich nunmal, dass der Abstand Fußboden zu Arbeitsplatte variiert.

Ja, ich habe das zwar laut Kaufvertrag unterschrieben, allerdings weiß ich erst seit Gestern was eine Dickkante überhaupt ist. Die Bezeichnung ist ja nun auch nicht wirklich selbst erklärend. Denn dick sind die runden Kanten auch. Und ich habe explizit darauf hingewiesen, daß ich eine runde Kante haben möchte, weil ich diese eckigen Kanten nicht leiden mag. Ich habe sogar noch extra nachgefragt und auch keinen Verdacht geschöpft, weil da ja auch verrundet hinter stand (was auch immer das nun heißen mag, denn die Kante ist ja eckig).
Ich muß doch als Kunde nicht vor dem Küchenkauf eine Ausbildung als Küchenfachverkäufer machen um sämtliche Fachbegriffe zu kennen.

Daß diese runden Kanten zudem auch noch unempfindlicher sind, das ist für mich der Hauptgrund, auch auf dieser Kante zu bestehen. Sonst hätte ich mich sicherlich auch mit der eckigen Form anfreunden können. Notfalls kauft man sich in ein paar Jahren halt eine neue APL. Die Küche war aber zu teuer als daß ich mir in 10 Jahren gleich wieder eine neue Küche kaufen möchte. Immerhin zahle ich dafür über 15.000 EUR. Ein weiterer Grund ist, daß so viel schief gelaufen ist, daß ich mittlerweile bei keinem Fehler mehr bereit bin Abstriche zu machen, dafür ist es einfach zu viel.
Und damit man das bitte nicht falsch versteht: ich will hier keinen Preisnachlaß, ich will eine ordentlich aufgebaute voll funktionsfähige Küche in der ich vernünftig arbeiten kann. Ich habe mir immerhin sehr, sehr lange Gedanken darüber gemacht, um eine optimale Küche zu bekommen bei der nicht nur die Optik, sondern in erster Linie die Funktionsfähigkeit und auch die Ergonomie eine Rolle spielen. Deswegen ja der hochgelegte GS und BO. (Ich hoffe ich habe Geschirrspüler richtig abgekürzt).

Bzgl. des Ausziehtisches: aufgrund der eigentlich geplanten APL-Höhe von 96 cm ist der Ausziehtisch eh schon recht hoch, wenn die APL nun noch 2 cm höher ist, wird es irgendwann kritisch. Ich hatte früher mal eine Küche da war die APL auf 92 cm Höhe und das klappte. Ich bin auch ein Sitzzwerg (lange Beine, kurzer Oberkörper), aber selbst meinem Mann (im Vergleich zu mir eher ein Sitzriese) ist der Tisch nun zu hoch. Und natürlich war das auch scherzhaft gemeint mit dem in den Mund schaufeln. Auch das wird sich vielleicht lösen lassen indem man höhere Stühle kauft, der BO aber wird sicherlich ein Problem werden (s. meine andere Antwort).

Die Pläne stelle ich hier noch ein.
 

Uta

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So hier kommt der Plan. Ging leider nicht größer. Ich habe leider gerade keine Möglichkeit die persönlichen Daten unkenntlich zu machen. Aber ich denke man kann es auch so erkennen. Die Mängelliste suche ich noch raus.

Leider sind aus dem Plan keine genauen Zahlen bzgl. des Hochschrankes für GS und BO ersichtlich. Aber so wie das aussieht, wird der wohl viel zu hoch sein. :-(
 

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kuechentante

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Der Backofen ist eindeutig zu hoch.

Das hättest Du auch schon in der Planung erkennen können/müssen.
Der wäre übrigens auch sowieso zu hoch.

Der kommt ja Schonmal Oberkante über die Unterkante der Hängeschränke.
Ob das nun auch eine Fehlberatung wer, lässt sich im Nachhinein sowieso nicht mehr beweisen.
....Wenn ich nur daran denke, worüber in stundenlangen Beratungsgesprächen über alles so gesprochen wird.... und dann ist manchmal der Kunde auch beratungssresistent.
Will ich hier nicht unterstellen, sondern nur darauf hinweisen, daß allein IMMER nur das Papier zählt.
Ja und wenn die Brüstungshöhe nicht stimmt , dann kommt natürlich das Ganze noch ein bisschen höher als geplant, wenn die APL da reinlaufen soll.

Komme gerade selber eben vom Aufmaß rein, wo der Kunde das auch so will.
Habe im Rohbau auf dem Meterriß bestanden, und mir das quittieren lassen.

Oftmals ist es dann auch so , daß eben gesagt wird soundsoviel Fubo-Aufbau kommt drauf ... und dann ist es nachher ganz anders.
 

Uta

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Der Backofen ist eindeutig zu hoch.

Das hättest Du auch schon in der Planung erkennen können/müssen.
Der wäre übrigens auch sowieso zu hoch.

Der kommt ja Schonmal Oberkante über die Unterkante der Hängeschränke.
Ob das nun auch eine Fehlberatung wer, lässt sich im Nachhinein sowieso nicht mehr beweisen.
....Wenn ich nur daran denke, worüber in stundenlangen Beratungsgesprächen über alles so gesprochen wird.... und dann ist manchmal der Kunde auch beratungssresistent.
Will ich hier nicht unterstellen, sondern nur darauf hinweisen, daß allein IMMER nur das Papier zählt.
Ja und wenn die Brüstungshöhe nicht stimmt , dann kommt natürlich das Ganze noch ein bisschen höher als geplant, wenn die APL da reinlaufen soll.

Komme gerade selber eben vom Aufmaß rein, wo der Kunde das auch so will.
Habe im Rohbau auf dem Meterriß bestanden, und mir das quittieren lassen.

Oftmals ist es dann auch so , daß eben gesagt wird soundsoviel Fubo-Aufbau kommt drauf ... und dann ist es nachher ganz anders.

Aber wenn ich, wie Du schreibst, das in der Planung schon hätte erkennen müssen, hätte das der KFB dann nicht erst recht erkennen müssen? Der ist schließlich der Fachmann und arbeitet tagtäglich mit diesen Plänen.
Dann hätte er doch darauf hinweisen müssen.
Es hat aber definitiv keine Warnung seitens des Verkäufers gegeben von wegen: "Lassen Sie das lieber, das ist zu hoch, da kriegen Sie die Bleche nicht mehr raus ohne auf einen Tritt steigen zu müssen." Aber so etwas erwarte ich eigentlich. Zumal man ja nur ein Papier hat und da manchmal auch die Vorstellungskraft fehlt. Ich weiß aber, daß ich genau so einen Aufbau (nur ohne das darüberliegende Fach) in einem Möbelhaus gesehen habe und das war nicht zu hoch. Deswegen wundere ich mich ja nun auch. Da stimmt irgendwas nicht, ich tippe auf diese zusätzlichen Füße unter dem Backofen. Wie aber schon jemand schrieb würden die evtl. noch weg kommen. Ich weiß auch nicht, was die für eine Funktion haben sollen.

Ich glaube gerne, daß es beratungsresistente Kunden gibt, dazu gehöre ich aber nicht. Ich weiß allerdings was ich will und was ich nicht will. Logischen Argumenten verschließe ich mich aber nicht. Und wenn etwas nicht machbar ist, weil der Backofen auf 1,80 m wandert, dann verstehe ich das. Ich habe mir ja auch Gedanken gemacht wie ich die Küche so ergonomisch wie möglich gestalte, man wird schließlich nicht jünger. Nur will ich z.B. keine Glastüren aufgeschwatzt bekommen, wenn ich die nicht haben will (hatten wir bei einer Beratung auch, daß einem der Verkäufer alles Mögliche aufschwatzen wollte, vom Eßtresen über Glasvitrinen bis zum zusätzlichen Dampfgarer und das in einer 8,25 qm kleinen Küche - da hätte nur noch die Kochinsel gefehlt). ;-)

Ich habe mir ja selbst vorher die Frage gestellt, ob das paßt und das auch angesprochen. Es ist aber schon etwas Anderes, ob man da ein Blatt Papier sieht oder eben die Realität. Die genaue Höhe war ja beim Verkauf gar nicht angegeben. Ich weiß, daß ich in den Möbelhäusern auch solche Beispiele gesehen habe, deswegen kam ich ja auf die Idee.
Ich werde wohl auch nochmal durch die Möbelhäuser laufen und mir diesen Aufbau den ich gesehen habe nochmal genauer ansehen.

Ja, wenn die Brüstungshöhe nicht stimmt, dann stellt man das beim Aufmaß doch fest. Dann kann man doch nicht einfach sagen: macht nix, wir machen einfach die Arbeitsplatte höher, wo 96 cm ja sowieso schon eine stattliche Höhe ist. Dann muß man doch den Kunden darauf hinweisen. Aber genau das ist ja nicht passiert. Ich weiß noch nicht mal, was da genau gemessen wurde, ein Meßprotokoll habe ich nicht bekommen. Wir hätten doch sonst eine Lösung finden können, entweder die Arbeitsplatte ausdünnen oder die Brüstung niedriger machen (wohl eher nicht die Wahl, da sehr harter Beton, der schon einige Handwerker verzweifeln lies - frag mal den Kernbohrer) oder die APL nicht in die Nische ziehen sondern dort fliesen. Aber wenn man keine Info bekommt, außer das alles paßt, dann steht man am Aufbautag vor vollendeten Tatsachen und guckt dumm aus der Wäsche.

Die Messung fand am 12.03.16 statt, am 19.03.16 habe ich per Mail beim KFB nachgefragt ob die Messung unsere Planung bestätigt hat und bat um Übersendung der Installationspläne für die Handwerker. Ich bekam am 21.03.16 die Antwort: "ja die Messung hat unsere Planung bestätigt." Theoretisch hätten die mir die Küche schon im April einbauen können, aber wir hatten ja da noch gar keinen Installationsplan und kein Frontmuster um Bodenfliesen auszusuchen (nein, die neuen Bodenfliesen sind nicht das Problem, die sind genauso dick wie die alten und schließen natlos an die alten Fliesen im Flur an). Und vorher mußte ich ja noch Handwerker organisieren, was heute gar nicht so einfach ist, die haben alle volle Auftragsbücher.

Zwischenzeitlich hatte der KFB Urlaub und wir hatten auch noch was Anderes um die Ohren. Anfang Mai baten wir dann um Übersendung eines Frontmusters (ich hatte erwartet, dies automatisch zu erhalten, so wie das damals bei meiner ersten EBK war) und nochmals um Übersendung der Installationspläne, welche wir dann auch erhielten. Das sind die, die ich vorhin eingestellt habe.

Und was das "IMMER nur das Papier zählt" angeht: so darf ich mich als Kunde doch wohl darauf verlassen, daß der KFB auch das in den Vertrag rein schreibt, was ich haben wollte. Da stehen schließlich Fachbegriffe drin mit denen ich nichts anfangen kann. Teilweise nur Nummern der Hersteller. Woher soll ich wissen, was sich dahinter verbirgt? Selbst wenn man googled findet man z.B. nichts Erhellendes zu einer Dickkante, außer hier im Forum, aber den Unterschied konnte ich auch erst sehen als ich mich angemeldet hatte und den Link (der nur für Registrierte anklickbar war) öffnen konnte und die Zeichnung sah.
Aber es gibt auch heute noch Menschen die nicht online sind. Rüstige Rentner, die einfach nur eine neue Küche haben wollen. Also kann man das nicht voraussetzen, daß sie jedes Fitzelchen aus dem Vertrag ergooglen.

Genauso wenig wie man voraussetzen kann, daß jeder Kunde weiß, daß es Wasserhähne mit verschiedenen Schwenkbereichen gibt. Ich kannte bis zum 09.09.2016 nur feststehende und schwenkbare Wasserhähne. Nun weiß ich, es gibt welche die nur 120 Grad schwenkbar sind und die kann man offenbar sogar so einbauen, daß sie nur 90 - 100 Grad Schwenkbereich haben. Ich weiß jetzt auch, es gibt auch welche mit einem Schwenkbereich von 170 Grad, was diese deutlich geeigneter macht für eine Spüle mit zwei Becken als so ein 120 Grad-Teil, was man (durch vermutlich falschen Einbau) auch noch auf 90 bis 100 Grad begrenzt hat. Also man wird ja nicht dümmer durch solche Fehler, aber ich muß mich da doch auf den KFB auch ein bißchen verlassen können.

Wenn ich das nicht mehr kann, dann brauche ich keinen KFB, dann sammle ich mir selbst was zusammen und suche mir Bestellnummern raus und bestelle direkt beim Hersteller.

Aber das ist ja auch gar nicht die Frage. Was die Abwicklung der Reklamationen angeht, da warten wir mal ab wie sich das gestaltet und ob der Händler kulant ist oder nicht. Teilweise hat der Händler auch schon neue Teile bestellt. Von der APL weiß er noch nichts, das erfährt er dann heute abend, bzw. morgen früh. Was die Durchsetzung meiner Ansprüche angeht, da weiß ich mir schon zu helfen, ich kenne meine Rechte als Verbraucher und scheue mich auch nicht sie durchzusetzen. ;D

Heute Abend wird erst einmal die Mängelliste um die weiteren Punkte erweitert und wenn die dann an den Händler raus ist, dann stelle ich die hier gerne rein. Ich denke bei der Masse an Planungs- und Montage-Fehlern muß man sich auch mal persönlich zusammensetzen um eine Lösung zu finden. Notfalls unter Einbeziehung der Geschäftsleitung, denn die hat einfach mehr Handlungsspielraum als der Kundendienstmitarbeiter.

Gruß Uta und danke für Deine Antwort...
 

Wazzup

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Ich zitiere mal was aus dem bau expertenforum "wenn man keine Ahnung hat muss man sich vor Vertragsabschluss fachkundige Hilfe holen" ihr habt das jetzt unterschrieben und könnt nur auf die Kulanz des Händler hoffen.
 

Uta

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Das bedeutet nach Deiner Meinung also, der Verkäufer hätte mir in den Vertrag auch ein paar Farbnummern unterjubeln können die besagen, daß ich nicht Akazie hell, sondern Fronten in grün, braun, lila und pink bestellt habe und darf dann ankommen und behaupten, ich hätte das doch so unterschrieben?

Nein, sorry, aber wenn das so wäre, würde niemand mehr eine Küche kaufen ohne sich einen Küchenfachberater mit zum Verkaufsgespräch oder zur Vertragsunterzeichnung mitzunehmen. Und kein Händler würde überhaupt noch Küchen verkaufen. Denn das macht kein Kunde mit.

Falsche Beratung ist falsche Beratung. Der Küchenberater könnte ja auch den Plan auf den Kopf gestellt zeichnen und dann hinterher behaupten, der Kunde habe den Plan ja gesehen und es so gewollt, daß die Unterschränke an die Wand geschraubt und die Oberschränke auf den Boden gestellt werden. Ich glaube da macht man es sich doch ein bißchen zu einfach. Kommt Ihr damit im Verkauf tatsächlich durch?
:unfair:

Sicher steht dann auch im Vertragstext irgendwo, daß die Schrauben so fest angezogen werden sollten, daß das Furnier bricht und die Schraubenköpfe zerstört werden. Ich habe das vermutlich nur übersehen, weil ich keine Ahnung habe. :cool:
 

Wazzup

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Das bedeutet nach Deiner Meinung also, der Verkäufer hätte mir in den Vertrag auch ein paar Farbnummern unterjubeln können die besagen, daß ich nicht Akazie hell, sondern Fronten in grün, braun, lila und pink bestellt habe und darf dann ankommen und behaupten, ich hätte das doch so unterschrieben?
?

Gebau so ist es, du bist voll geschäftsfähig und du unterschreibt das was auf dem Papier steht. Falsche Beratung so wie du es schilderst wäre wenn er dir zb. einen zu grossen Kühlschrank andreht obwohl ihr nur zu 2 seid.
Oder den Herd in 2 Metern höhe, so wie es hier der Fall ist. Trotzdem hast du es unterschrieben damit ist er seiner Pflicht entbunden.
Ich kann im Autohaus schlecht sagen ich will 300 ps und unterschreiben dann ein Vertrag für einen 1.0l mit 50 ps und will dann doch die 300.
 

martin

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Du machst es Dir aber auch ein bißchen einfach. Ein Auftrag, spätestens jedoch die Autragsbestätigung musst auch Du prüfen und wenn Du etwas nicht verstehst oder nachvollziehen kannst, musst Du nachfragen. Nicht nur der Händler (der in Deinem speziellen Fall sicherlich so einiges "verbockt" hat), auch Du hast eine Sorgfaltspflicht.
 

Uta

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Hier mal ein paar Beispielfotos von zu fest eingeschraubten Schrauben wo das Furnier gebrochen ist.
8.JPG
11.JPG
12.JPG
 

Wazzup

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Kommen da nicht so oder so noch Abdeckungen drauf?

Und schon mal was in Holz geschraubt? Vor allem sind diese Verschraubungen doch innen oder?

Was gibt es den noch für Mängel?
 

Uta

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Du machst es Dir aber auch ein bißchen einfach. Ein Auftrag, spätestens jedoch die Autragsbestätigung musst auch Du prüfen und wenn Du etwas nicht verstehst oder nachvollziehen kannst, musst Du nachfragen. Nicht nur der Händler (der in Deinem speziellen Fall sicherlich so einiges "verbockt" hat), auch Du hast eine Sorgfaltspflicht.

Ich glaube hier macht es sich jemand anders sehr einfach, ich hoffe, Ihr seid hier alle nicht bei dem Möbelhaus beschäftigt, bei dem ich gekauft habe. ;-)

Hier schreiben wohl ausschließlich Küchenverkäufer die der Meinung sind, sie könnten den Fehler den sie selbst gemacht haben (falsches Teil ausgewählt aus der Liste) dem Kunden in die Schuhe schieben. Wie bitte soll denn die Prüfung in der Praxis aussehen? Ich habe im Bekanntenkreis keinen Küchenfachmann. Mir ist auch noch nicht bekannt, daß man Küchenverträge erst einmal von einem Anwalt prüfen lassen muß.

Und was das Nachfragen angeht: wie soll das laufen? Ich frage den Verkäufer zu absolut jedem einzelnen Punkt, was das genau ist? Und dann frage ich ihn z.B.: bedeutet Dickkante gerundet auch wirklich die Arbeitsplatte mit der runden Kante? Dann sagt der Verkäufer "JA" und es ist doch nicht die runde Kante. Und dann? Dann kommt Ihr wieder daher und sagt: Du hast aber den Vertrag unterschrieben! Witzig. :cool:

Ihr könnt sicher sein ich habe nachgefragt, und was hat es genützt? Nichts!

Vorausgesetzt Ihr hättet Recht, das würde bedeuten, daß im Vertrag neben absolut jeder Position eine Bestätigung stehen müßte, daß es sich um das Teil handelt was der Kunde gewünscht hat, am besten noch mit Foto oder Zeichnung, damit man auch wirklich weiß, daß man nicht aneinander vorbei geredet hat. So in der Praxis gar nicht handhabbar und wird auch definitiv nicht gemacht.

Also es mag ja sein, daß hier Personen schreiben die eine Menge Ahnung von Montage haben. Aber in puncto Verbraucherrechte wird hier leider alles nur aus Sicht des Händlers betrachtet, frei nach dem Motto: Recht ist, was dem Händler nützt. Man beachte hier in dem Zusammenhang mal den § 242 BGB.

Vielleicht sollten wir das Thema beenden, denn es wäre ja eh offtopic, da es hier ja nicht um Vertragsrecht geht.

Ich werde aber berichten, was unterm Strich bei der ganzen Sache raus gekommen ist.

Gruß Uta
 

Wazzup

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Ich habe selber nix mit Küchen am Hut!

Aber ich habe gebaut und ich habe ein bisschen Erfahrung, leider täuscht du dich mit deiner Annahme das du nicht dafür verantwortlich bist die Bestellung zu überprüfen.

Wenn du es nicht glauben magst es gibt auch juristische Foren.
 
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