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AW: Meine Küchenplanung ...Bitte um Hilfe!
Hallo, Vanessa, Deine Argumente sind zwar praktisch gedacht, aber hier geht es um Gesetzgebung und wenn Dich da nur einer der Mitbewohner auf dem Kicker hat, kann er fordern, dass Du die Außenmauer in den neuen Zustand zurückbauen mussst, wenn Du ohne Genehmigung das Abluft-Loch gebohrt hast.
Ich wiederhole: Außenmauer ist Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen (Unterschied zu Sondereigentum), da kannst Du nicht einfach lustig drauf losbohren.
Stefferl müsste näher erläutern: Ist er Mieter (dann kann er ohne Genehmigung des Vermieters sowieso solche Maßnahmen nicht vornehmen), ist er Eigentümer....? Bisher kennen wir nur seine Aussage:
Hallo, Vanessa, Deine Argumente sind zwar praktisch gedacht, aber hier geht es um Gesetzgebung und wenn Dich da nur einer der Mitbewohner auf dem Kicker hat, kann er fordern, dass Du die Außenmauer in den neuen Zustand zurückbauen mussst, wenn Du ohne Genehmigung das Abluft-Loch gebohrt hast.
Ich wiederhole: Außenmauer ist Gemeinschaftseigentum in Wohnanlagen (Unterschied zu Sondereigentum), da kannst Du nicht einfach lustig drauf losbohren.
Stefferl müsste näher erläutern: Ist er Mieter (dann kann er ohne Genehmigung des Vermieters sowieso solche Maßnahmen nicht vornehmen), ist er Eigentümer....? Bisher kennen wir nur seine Aussage:
LEider ist nur Umluft möglich, da über der Küche direkt der Balkon der weiteren Mieter liegt,