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Guten Morgen,wir haben von einigen Monaten eine neue Küche eingebaut bekommen und streiten nunmehr mit unserem Küchenstudio über diverse Mängel etc.
Punkt 1: Die Dichtungslippe des Geschirrspülers (zwischen Gerät und Wange) rollt sich ein (Richtung Wange). Zunächst wurde versucht, dies durch Zurückbiegen mittels Schraubendreher zu beheben. Nachdem dies zweimal erfolglos blieb (die Lippe rollte immer wieder zurück), wurde nunmehr eine neue Dichtung bestellt und eingebaut. Bereits nach wenigen Stunden rollte sie auf der gleichen Seite wieder ein. Scheinbar sitzt hier der GSP nicht mittig im Korpus, denn auf der anderen Seite sitzt die Dichtung "bombenfest".Ist dies ein Mangel, der weiterhin zu beheben ist?
Punkt 2: Für unsere Beleuchtung wurde auf unsere Bitte hin ein Sensorschalter eingebaut, der bei der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war. Auf Nachfrage, welchen Modell eingebaut wurde bekommen wir die recht überraschende Aussage: "das läßt sich nicht mehr nachvollziehen". Haben wir generell einen Anspruch auf eine genaue Modellbezeichnungen der eingebauten Geräte, auch wenn diese quasi als Nachtrag zum bestehenden Kaufvertrag bestellt wurden?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Bavette
Punkt 1: Die Dichtungslippe des Geschirrspülers (zwischen Gerät und Wange) rollt sich ein (Richtung Wange). Zunächst wurde versucht, dies durch Zurückbiegen mittels Schraubendreher zu beheben. Nachdem dies zweimal erfolglos blieb (die Lippe rollte immer wieder zurück), wurde nunmehr eine neue Dichtung bestellt und eingebaut. Bereits nach wenigen Stunden rollte sie auf der gleichen Seite wieder ein. Scheinbar sitzt hier der GSP nicht mittig im Korpus, denn auf der anderen Seite sitzt die Dichtung "bombenfest".Ist dies ein Mangel, der weiterhin zu beheben ist?
Punkt 2: Für unsere Beleuchtung wurde auf unsere Bitte hin ein Sensorschalter eingebaut, der bei der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war. Auf Nachfrage, welchen Modell eingebaut wurde bekommen wir die recht überraschende Aussage: "das läßt sich nicht mehr nachvollziehen". Haben wir generell einen Anspruch auf eine genaue Modellbezeichnungen der eingebauten Geräte, auch wenn diese quasi als Nachtrag zum bestehenden Kaufvertrag bestellt wurden?
Vielen Dank für eine Einschätzung!
Bavette
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