Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Bavette

Mitglied

Beiträge
12
Guten Morgen,wir haben von einigen Monaten eine neue Küche eingebaut bekommen und streiten nunmehr mit unserem Küchenstudio über diverse Mängel etc.

Punkt 1: Die Dichtungslippe des Geschirrspülers (zwischen Gerät und Wange) rollt sich ein (Richtung Wange). Zunächst wurde versucht, dies durch Zurückbiegen mittels Schraubendreher zu beheben. Nachdem dies zweimal erfolglos blieb (die Lippe rollte immer wieder zurück), wurde nunmehr eine neue Dichtung bestellt und eingebaut. Bereits nach wenigen Stunden rollte sie auf der gleichen Seite wieder ein. Scheinbar sitzt hier der GSP nicht mittig im Korpus, denn auf der anderen Seite sitzt die Dichtung "bombenfest".Ist dies ein Mangel, der weiterhin zu beheben ist?

Punkt 2: Für unsere Beleuchtung wurde auf unsere Bitte hin ein Sensorschalter eingebaut, der bei der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war. Auf Nachfrage, welchen Modell eingebaut wurde bekommen wir die recht überraschende Aussage: "das läßt sich nicht mehr nachvollziehen". Haben wir generell einen Anspruch auf eine genaue Modellbezeichnungen der eingebauten Geräte, auch wenn diese quasi als Nachtrag zum bestehenden Kaufvertrag bestellt wurden?

Vielen Dank für eine Einschätzung!
Bavette
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Hallo Bavette,

der Geschirrspüler steht zwischen zwei Schränken und hat keinen eigenen Korpus. Stellt sich die Frage, ob der Abstand zwischen den beiden Schränken oben wie unten 60/(45 bei 45cm breitem GS)cm beträgt. Wenn ja, und die Dichtung sich immer noch einrollt ist das wohl eher ein Fall für den Kundendienst des Geräteherstellers. Sollte der Abstand zwischen den Schränken größer sein und daher die Dichtung einseitig nicht anliegen, so müssen die Monteure den richtigen Abstand herstellen.

Punkt 2: Habt Ihr den Sensorschalter denn zusätzlich bezahlt ? Dann muss auf der Rechnung ja auch irgendetwas stehen. Dem Händler ist natürlich auch freigestellt, das Ding mit einem Handelsmarkennamen zu versehen. Dann wäret Ihr immer noch nicht schlauer. Grundsätzlich muss es möglich sein, dass der Händler anhand seiner Einkaufsrechnungen nachvollziehen können muss, was verbaut wurde, der Schalter ist ja nicht bei Ihm vom Himmel gefallen. Nur, wenn der Schalter funktioniert, warum wollt Ihr das denn dann wissen ?

Wenn der Schalter irgendwann defekt ist, müßt Ihr ihn doch sowieso ausbauen, dann seht Ihr doch, welches Modell es ist... oder verbaut einfach einen anderen.

Ich hoffe mal, dass, wenn das alle Mängel sein sollten, Ihr keine Unsummen vom Rechnungsbetrag zurückhaltet.

mfg

Racer
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Klarstellung: Es handelt sich um einen hochgebauten Einbaugeschirrspüler, der in einem Korpus sitzt.
 

Anhänge

  • GSP links oben.jpg
    GSP links oben.jpg
    18,6 KB · Aufrufe: 225

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.214
Wohnort
Schweiz
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Nur so nebenbei:
;-) hochgebaute GSP sitzen nicht in einem Korpus, sondern zwischen zwei Wangen

Bauweise hochgebauter GSP:
Ein GSP ist bereits 60cm breit (bzw. 45cm) - deshalb kann er nicht IN einen 60cm breiten Schrank gepackt werden und bekommt nur eine Frontblende; hochgebaute GSP bekommen einen Unterbau (Auszug) einen Ueberbau und werden zwischen zwei Wangen gepackt um das alles zusammenzuhalten. Hochgebaute GSP sind somit immer Sonderschränke, und können auf jede beliebige Höhe gebaut werden.
Normaler versteckt der obere Teil der Auszugsblende den Sockel der GSP. Kannst du vielleicht auf den Aufbaufotos meiner GSP erkennen:
Foto 1 - hier sieht man, dass der Einschub für den Auszug unter der GSP nicht so hoch ist, wie im Schrank nebenan:
full

Foto 2: Hier kann man dann erkennen, dass die Oberkante der Auszugsfront unter der GSP genauso hoch ist, wie sie im Schrank nebenan sein wird.
full

https://www.kuechen-forum.de/forum/attachments/p1010668-jpg.63782/
Schematisch im Schnitt dargestellt:
https://www.kuechen-forum.de/forum/galerie/hochgebauter-gsp-seitenansicht.64469/full

*klugscheissermodus aus*
 

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Damit ist dann aber auch klargestellt, dass er Abstand nicht falsch montiert sein kann.
Da die Wangen ja links und rechts an dem Unterbau bzw. evtl. Überbau fest montiert wurden, kann die Nischenbreite ja nur exakt sein.

Die Monteure trifft somit keine Schuld. Wenn die Dichtung sich rollt ist das ganz klar ein Fall für den Kundendienst des Geräteherstellers !

mfg

Racer
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Hallo Bavette,Punkt 2: Habt Ihr den Sensorschalter denn zusätzlich bezahlt ? Dann muss auf der Rechnung ja auch irgendetwas stehen. Dem Händler ist natürlich auch freigestellt, das Ding mit einem Handelsmarkennamen zu versehen. Dann wäret Ihr immer noch nicht schlauer. Grundsätzlich muss es möglich sein, dass der Händler anhand seiner Einkaufsrechnungen nachvollziehen können muss, was verbaut wurde, der Schalter ist ja nicht bei Ihm vom Himmel gefallen. Nur, wenn der Schalter funktioniert, warum wollt Ihr das denn dann wissen ?
Selbstverständlich wurde der Schalter separat in Rechnung (ohne nähere Angabe) gestellt. Nachdem allerdings der Preis auf der Rechnung um 50 % höher ist, als der (leider nur mündlich) vor Montage genannte Preis haben wir einmal nachgefragt, ob hier ein abweichendes Modell verbaut wurde. Daraufhin wurde erklärt, dass der Sensorschalter ausgetauscht wurde (was nicht zutrifft; das Modell war von Anfang montiert und wurde nie ausgetauscht) und uns ein Modell genannt, das allerdings schon optisch nicht mit dem unseren übereinstimmt. Dann kam die Aussage: "können wir nicht mehr nachvollziehen". Dieser Küchenkauf alles andere als reibungslos (unvollständige Anlieferung der Teile, teilweise fehlerhafte oder falsche Teile, bis jetzt jetzt mindestens 6 Termine zur Mängelbeseitigung) und die hier genannten Punkte sind die "harmlosen".
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Damit ist dann aber auch klargestellt, dass er Abstand nicht falsch montiert sein kann. Da die Wangen ja links und rechts an dem Unterbau bzw. evtl. Überbau fest montiert wurden, kann die Nischenbreite ja nur exakt sein.Die Monteure trifft somit keine Schuld. Wenn die Dichtung sich rollt ist das ganz klar ein Fall für den Kundendienst des Geräteherstellers !mfgRacer
Das Gerät kann also nicht "schief" zwischen den Wangen stehen? Es scheint nämlich ganz so zu sein. Die rechte und obere Dichtung sitzt stramm zwischen Gerät und Wange und die linke Dichtung relativ lose. Die Dichtungen haben alle die gleiche Breite.
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Klar, das Gerät kann auch schief eingebaut worden sein.
Um welches Gerät handelt es sich denn?
 

Nice-nofret

Moderatorin

Moderator
Beiträge
22.214
Wohnort
Schweiz
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

meinst Du mit 'schief': nicht mittig oder verkanntet?
 

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Wolfgang,

nur mal im Ernst... von diesen "Dichtungen" die ja fast mehr der Optik gelten, als das sie wirklich eine dichtende Funktion hätten rollt sich ca. jede dritte... würde ich mal annehmen...

das Geschirrspülergehäuse hat natürlich ein wenig Luft links und rechts. Selbst der Geschirrspüler könnte bauart bedingt im vorderen "Korpusbereich" schon eine Maßtoleranz von 1 mm mit sich bringen.

Einfach mal auf die Frontkante vom GS eine Wasserwaage legen, dann sollte man sehen, ob der gerade steht. Dann die Abstände zwischen dem GS und den Wangen links und rechts messen. Einmal oben einmal unten... dann ist man schlauer... hier mag übrigens ruhig ca. 1mm gleichmäßige Differenz drin sein, dass liegt dann aber in der Toleranz, dafür sind ja die "Dichtungen" da, um das auszugleichen.

mfg

Racer
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Also dient diese Leiste nur der Optik und dienen nicht dem Schutz vor Feuchtigkeit? Wenn dem so ist: Prima! Das wollte ich nur wissen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Wenn die Montage so mies war, solltest Du die Punkte schriftlich fixieren und dem Händler eine letzte Frist setzen zur Erledigung.

Ganz ehrlich, ich halte diese beiden Punkte auch für extrem harmlos und ich denke, Du solltest die so aktzeptieren. Wenn Du Punkte hast, die nicht so harmlos sind, würde ich den Händler deswegen "eher auf den Pott setzen", damit die erledigt werden.

Sechs Nachbesserungstermine sind schon extrem viel. Habt ihr bis heute schon irgendetwas schriftlich gemacht ? und vorallendingen, welche Punkte sind denn über die besagten hinaus noch zu klären ?

mfg

Racer
 

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Wenn das Gerät zu ist, ist es zu... da hat diese Dichtung keinen Anteil der Dichtigkeit des Gerätes..

Wenn Du den Geschirrspüler ordnungsgemäß betreibst, soll heißen, nicht direkt nach dem piepen aufmachst und schön nach außen ausdampfen lassen, sondern geschlossen lassen und warten bis der Trocknungsvorgang komplett abgeschlossen ist sowie die Dampfbildung nicht mehr stattfindet, hat die Dichtung keine entscheidend schützende Funktion !


mfg

Racer
 

Wolfgang 01

Spezialist
Beiträge
5.191
Wohnort
Lipperland
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Hallo racer,

ich habe ja nur auf eine Frage geantwortet. Mehr nicht. Und, natürlich kann das Gerät auch schief eingebaut worden sein. Muß es aber nicht.

Hinsichtlich der Dichtungen hast du recht. Manche rollen sich, manche nicht. Diese dienen allein der Optik.
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Hinsichtlich der Mängel an der Küche sind wir soweit wohl durch (zumindest bis jetzt). Reicht uns allerdings auch; alleine wegen der Beleuchtung waren die Herrschaften vier(!) mal vor Ort. Zur Klärung offen ist nur noch der Schaden, den die "Rumpeltruppe" bei der Anlieferung verursacht hat. Zunächst wurde selbst versucht, den Schaden zu reparieren. Nachdem das nur unvollständig gelang und wir ein Angebot von einem Fachmann eingeholt haben, ist das Weh und Ach ob der Höhe des entstandenen Schadens natürlich groß! Alles sehr unerfreulich ... Also, vielen Dank für die Einschätzung der beiden angefragten Punkte!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

racer

Team
Beiträge
7.291
Wohnort
Münster
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Wolfgang sollte kein Angriff sein.... :rose:

mfg

Racer
 

Cooki

Team
Beiträge
8.940
Wohnort
3....
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Es sieht so aus, als wenn es ein BSH Gerät ist. ( Siemens /Bosch / Neff ).

Wenn dem so ist, dann bestell Dir einfach Edelstahlblenden nach.

Sieht super aus und Du hast Ruhe.

Edelstahlblendsatz.jpg
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Ja, es ist ein Neff .Danke für den Tip!Gruß,Bavette
 

Bavette

Mitglied

Themenersteller:in
Beiträge
12
AW: Mangel - Anspruch auf Modellangabe der montierten Geräte

Punkt 2: Habt Ihr den Sensorschalter denn zusätzlich bezahlt ? Dann muss auf der Rechnung ja auch irgendetwas stehen. Dem Händler ist natürlich auch freigestellt, das Ding mit einem Handelsmarkennamen zu versehen. Dann wäret Ihr immer noch nicht schlauer. Grundsätzlich muss es möglich sein, dass der Händler anhand seiner Einkaufsrechnungen nachvollziehen können muss, was verbaut wurde, der Schalter ist ja nicht bei Ihm vom Himmel gefallen. Nur, wenn der Schalter funktioniert, warum wollt Ihr das denn dann wissen ? Wenn der Schalter irgendwann defekt ist, müßt Ihr ihn doch sowieso ausbauen, dann seht Ihr doch, welches Modell es ist... oder verbaut einfach einen anderen.
Hallo zusammen,wenn etwas schief gehen kann - geht es schief: Der Schalter ist nun defekt, Rekla ist raus und Händler reagiert natürlich nicht. Habt Ihr evtl. eine Idee, welcher Hersteller solche Senoren anbietet?Viele Grüßebavette
 

Anhänge

  • sensor.pdf
    13 KB · Aufrufe: 214
Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben