Mängelbeseitigung bei neuer Küche

steinimuc

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Hallo zusammen,
ich bin inzwischen leider etwas überfordert mit den Mängeln bei meiner neu gekauften Küche und hoffe hier kann mir jemand helfen bzw. raten....
Ich habe mir bei einem großen Möbelhaus eine Alnoplan Küch in Hochglanz weiß geleistet mit "Blue in the Night" Naturstein-Arbeitsplatte . Preis der Küche - war günstiger Messevertrag;-) (ha,ha - dies nur am Rande) - € 29.800 (ohne Kühlschrank und Induktionsfeld).
Lieferung sollte letztes Jahr im September während meines Urlaubs erfolgen, Arbeitsplatte zwei Wochen später. Küche kam natürlich am letzten Urlaubstag.

Abgesehen davon, dass die Küche selbst ja toll ist gab es folgende Mängel:
Sockel einer Ecke war gestückelt und farblich anders, Rückwand des Raumtrenners war gestückelt und mit Abplatzer, Spots hatte man vergessen zu liefern und konnten nicht eingebaut werden, Einlegematten des Eckrondells passten nicht, Abdeckung der Unterbau-Neonröhre fehlte, Elektrogeräte konnten nicht angeschlossen werden, da mein beim Aufmessen nicht bemerkt hatte dass man einen Backherd, eine Wäremeschublade, einen Dampfgarer, die Spots und Neonröhre nicht alles einfach an eine Steckdose hängen kann - Installation hat dann mein Elektriker erledigt - obwohl im Kaufpreis inbegriffen.

Zudem wurde die Küche noch in einer komplett falschen Höhe geliefert. Im Aufmaßprotokoll wurde ausdrücklich die Sonderhöhe schriftlich festgelegt. Nach Telefonat mit dem Verkäufer hat mir dieser zu verstehen gegeben, Aufmaß zählt nicht, Vertrag ist unterzeichnet (da steht allerdings nirgends etwas von einer Höhe), ich hätte das Fensterbrett und die Fliesen zu entfernen wenn ich die Küche anders haben wollte, also habe ich notgedrungen erstmal klein beigegeben. Zudem habe ich dann noch festgestellt, dass mir im Vertrag ein Glasoberschrank zuviel berechnet wurde (O-Ton: ist doch egal, ist ja ein Meterpreis ).

Nach mehrmaligen Reklamationen per Mail und telefonisch bei drei verschiedenen Stellen - keine Reaktion bzgl. der Höhe der Küche und des zuviel berechneten Schrankes.

Allerdings hatte man mir angeboten vor Weihnachten die Reklamationen an einem Samstag zu erledigen. Die Rückwand und der Sockel wurden wieder gestückelt geliefert und somit gar nicht eingebaut, lediglich die Spots hatte man dabei und wurden eingebaut. Restliche Reklamationen waren nicht bekannt, da sie ja auf meinen ignorierten Mails standen.

In der Zwischenzeit kam die Arbeitsplatte (wieder ein Termin vorab zum ausmessen) - die ist allerdings wirklich toll (hat allerdings auch eine andere Firma im Auftrag des Lieferanten geliefert und eingebaut).

Freude war erstmal groß, nun konnten wir endlich mal kochen. Allerdings blieb es bei einmal Steaks, den der Dunstabzug zog nicht ab sondern blies alles nach unten. Es fehlte der Einbau eines kompletten Teil´s des Dunstabzuges - Die Steaks roch man noch am nächsten Tag im EG (Küche steht im OG). Zudem wurde noch festgestellt, dass der große Glasoberschrank eine Delle seitlich hat.

Bei der nächsten Reklamationsbeseitigung wurde dann der Sockel behoben und die Rückwand des Raumtrenners ausgetauscht und erstmals alle Mängel notiert - ausser Höhe der Küche und zuviel berechneter Schrank.

Glasoberschrank etc. wurde neu bestellt - Dauer 6 Wochen - habe weiterhin Höhe der Küche und zuviel berechneten Schrank reklamiert und siehe da vom Verkaufsleiter eine Antwort erhalten....

Allerdings fand er alles in Ordnung hat mir aber als Goodwill weil sich solange niemand gemeldet hat einen Einkaufsgutschein über € 200 angeboten, den ich abgelehnt habe.

Reparaturtermin wurde angekündigt - wir sind jetzt beim 28.02. diesen Jahres.
Ich habe schriftlich Termin gesetzt, dass an diesem Tag alle Reparaturen erledigt und zusätzlich die offenen Punkte geklärt werden und einen Preisnachlass von € 2.500 gefordert (€ 1.000 für Dunstabzug der zu dieser Zeit nicht funktionierte zzgl. Kosten für Leitung da nach erster Aussage des Schreiners der an dieser Stelle nie funktionieren wird, € 500 für zuviel berechneten Schrank und € 1.000 für die Höhe der Küche). Daraufhin hat sich für Abends der Verkaufsleiter angekündigt.

Reklamationen wurden alle!!! erledigt. Allerdings hat der ausgetauschte Glasoberschrank diesmal einen Lackfehler (schwarzer Fleck auf weiß Hochglanz macht sich nicht so gut) und beim Aus- und Einbau wurde meine Arbeitsplatte angeschlagen (ca. 0,5 cm). Ich hätte heulen können. Aber Abends kam ja der Verkaufsleiter....
Als er die erneuten Reklamationen gesehen hat, meinte er sofort, also wenn Sie das reklamieren, dann kann ich Ihnen mit den anderen Reklamationen nicht so weit entgegen kommen?????
Wir haben uns dann wie folgt geeinigt:
€ 500 Nachlass für den zuviel berechneten Schrank (ist ja kein echter Nachlass, kostet er ja wirklich)
€ 300 für meine Geduld und die Sturstellung des Verkäufers, da man ja erst heute festgestellt hat, dass ich Recht habe....
€ 500 Nachlass für die falsche Höhe der Küche
Glasoberschrank wird erneut ausgetauscht und Arbeitsplatte kommt die Firma nochmals vorbei und repariert die Stelle, wenn mir das nicht gefällt wird die Platte ausgetauscht.
Dunstabzug funktioniert jetzt, ist also ok.

Also wieder 2 Tage Urlaub (heuer bereits 4 Tage und jedesmal Anfahrt da ich auswärts wohne und arbeite).
1. Tag - Glasschrank wird ausgetauscht, durch das mehrmalige austauschen wurde neben der Verbindungsschraube zur vorderen Blende das Holz komplett gesprengt, die zweite Verbindungsschraube zwischen den beiden Glasoberschränken und der Blende fehlt komplett, dadurch wackelt die Blende an dieser Stelle, zudem wurde nun ein Glaseinlegeboden angeditscht.
2. Tag - Platte wird repariert, ist so ok. Loch ist zumindest zu. Wenn man weiss wo die Stelle ist fühlt man es.
Bin ich zu pingelig??? Eigentlich dachte ich wenn ich eine neue Platte - Wert dieses Teils ca € 3000 zahlen muss, will ich nicht einfach so eine reparierte erhalten?????

Also erneute Reklamation. Letzte Info: Glasplatte wird neu bestellt, Reparatur kann ich mir aussuchen oder € 100 Warengutschein (als ob ich da nochmal was kaufen würde) und Arbeitsplatte gibt es keinen Nachlass mehr, da man bei mir ja sowieso schon so großzügig war....

Muß ich mir das gefallen lassen???? Kann mir hier jemand raten???? Soll ich die Restzahlung jetzt begleichen???

Vielen Dank für Hilfe vorab
Liebe Grüsse
Erika
 
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kuechentante

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Kannst Du die Schrift nicht etwas größer machen. Das ließt sich fast nur mit Lupe.
 

Kücheplanlos

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Da du offensichtlich überfordert bist und dich von den Akteuren einschüchtern lässt, würde ich dir raten einen Anwalt zu konsultieren
 

Herda

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Du hast da fast D R E I ß I G T A U S E N D Euro gelassen. Die sollen mal in die Hufe kommen. Wenn da irgendwas wackelt würde ich dafür sorgen, dass bei denen die Wände wackeln. Das läuft ja nun auch schon n halbes Jahr. Ich hätte mir nen Anwalt genommen, um mir die restlichen Nerven zu bewahren und vor allem den wertvollen U R L A U B !!! Wenn ich mir was Neues kaufe, will ich es auch neu und nicht kaputt. Sind die Handwerkers nicht versichert? Und auch wenn es anscheinend auf nen Cent nicht ankommt...mit dem Meterpreis und dem Eckrondell haben die schon mehr als genug abkassiert!

So, jetzt hab ich mich auch noch mit aufgeregt..hihi. ;-)
 

racer

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Nun mal langsam...

erstens: was davon ist wirklich schriftlich vereinbart worden ?

zweitens: wenn Du einem Kompromiss bereits zugestimmt hast und es hier sogar schriftlich bestätigst, wird es wohl schwer, jetzt noch hizugehen und etwas anderes zu fordern..

drittens, der Händler hat das Recht zur Nachbesserung.. und zwar eigentlich, ohne, dass Du ihn dafür belangen kannst/darfst... auch wenn es dauert und dafür neue Termine nötig sind...

ein Foto von der Macke im Stein würde ich hier gerne sehen..

mfg

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Seit wann gibt es die ALNOPLAN in Hochglanz? :kfb:
 

steinimuc

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Sorry, da hab ich mich verschrieben ...
Es ist eine ALNOPOL
 

steinimuc

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Mir geht es eigentlich nur noch um die Beschädigung an der Arbeitsplatte . Klar habe ich den anderen "neuen" Reklamationen/Nachbesserungen zugestimmt und € 800 dafür Entschädigung erhalten (+ €500 für den zuviel berechneten Schrank).

Aber muss ich tatsächlich hinnehmen dass eine Platte (die beschädigte Seite ist der größte Teil der Arbeitsplatte und kostet schätzungsweise ca. €3.000 - Gesamtkosten der Platte ca. € 5.800) einfach repariert wird obwohl ich eine "neue" bezahlen muss? Ich habe sie ja schließlich nicht beschädigt.

Auf meine Frage wielange auf die Reparatur Garantie besteht konnte mir bisher auch keiner antworten, angeblich erhalte ich noch eine Nachricht.

Unterschrieben habe ich gar nichts. Ich habe lediglich einen Änderungsauftrag erhalten da steht: Kunde bekommt lt. T3B einen Gesamtnachlass über € 1.300 Grund mehrere Reklamationen. Neuer Gesamtendpreis € 28.300 Kunde überweist noch die restlichen 2500,- nach restlicher Rekla Bearbeitung.

Muss man tatsächlich jedesmal wenn wieder was kaputt gemacht wird seinen Urlaub opfern? Wenn was ausgetauscht wird würde ich es ja noch einsehen, aber wenn was beschädigt wird ist ja doch nochmal was anderes?

Wenn hier jemand Erfahrung hat wäre ich sehr dankbar um eine Info. Vielleicht bin ich auch zu pingelig? Sicher ist die Beschädigung nicht groß aber sie war nun mal da und unstrittig.

Bild folgt....
 
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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Wie gesagt, ein Foto wäre hilfreich...

mfg

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steinimuc

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Ich hoffe man kann was erkennen.....
 

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Geht es um die Macke in der vorderen Fase.. auf dem zweiten Bild ?

sowas schleift man normalerweise nach, dann sollte das behoben sein...

mfg

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steinimuc

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AW: Mängelbeseitigung bei neuer Küche

Ja, es wurde dreimal abgeschliffen und aufgefüllt.
 

steinimuc

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Hallo zusammen,

inzwischen hat sich noch nicht viel getan. Ein Preisnachlass bzw. ein Austausch der Arbeitsplatte wurde ja abgelehnt.

Daraufhin wollte ich von dem Möbelhaus eine schriftliche Bestätigung wielange Garantie auf die Reparatur besteht. Erst wollte man sich darum kümmern....

Nach ca. 3 Wochen habe ich dann eine Mail erhalten, dass wenn ich Fragen an den Lieferanten der Arbeitsplatte hätte, diese doch mit ihm selbst klären sollte.

????
Das hat das Fass endgültig zum überlaufen gebracht. Ich habe mir einen Anwalt genommen.

Nachdem dieser eingeschaltet war, habe ich nun letzte Woche eine Bestätigung des Lieferanten der Arbeitsplatte - mit dem ich ja keine Vertragsbeziehung habe - eine Bestätigung erhalten, dass auf die Reparatur 2 Jahre Garantie besteht.

Mein Anwalt hat mir erst mal geraten nichts zu unternehmen und abzuwarten bis die
1. Mahnung in´s Haus flattert.
 

Herda

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schade, dass es über diesen weg laufen muß. aber ich finde es toll, dass du uns berichtest, wie es weitergeht. wenn man die sache an fachleute abgibt, ärgert man sich auch weniger und kann sich wieder um andere dinge kümmern. ich drücke die daumen.
 
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