Mängel Granitarbeitsplatte

Richie4454

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Hallo,

ersteinmal vielen Dank für die Tipps die ich bei der Planung hier im Forum bekommen habe. Die Bilder stelle ich bei Gelegenheit einmal ein.

Der Kücheneinbau ist inzwischen bis auf einen Mangel abgeschlossen. Damit komme ich auch direkt zum Thema. Wir haben eine 3 cm dicke Grantiplatte Nero Assoluto. Am Ausschnitt zur Spüle (Unterbau) wurden Abplatzungen (2 bis 3 Stück, je 2 cm²) durch den Granitbauer aufgefüllt (verharzt??) und geschliffen. Das Küchenstudio hat uns einen Preisnachlass von 200 Euro auf Kulanz angeboten.

Meine Fragen lauten jetzt: Wie gehe ich damit um? Sind Abplatzungen durch fehlerhaften Ausschnitt hinzunehmen, wenn sie gespachtelt wurden? Wie soll ich mich verhalten? Wie dauerhaft haltbar sind solche Mängelbeeitigungen an der Unterkante des Spülausschnittes? Hält sowas?

Viele Grüße aus Berlin
Richie
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Die Sache würde ich pragmatisch sehen...

Wie ist die Optik ? Bei fachgerechter Ausführung hält das schon...

möglicherweise läßt sich eine Zusatzgewährleistung schriftlich fixieren...somit für beide Seiten eine praktikable Lösung; vorausgesetzt die restliche Plattenanlage ist in Ordnung.
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Hallo,

2 qm2 sind schon keine kleinen Stellen mehr. :-\

Ansonsten sehe ich das wie shopfitter.

Vernünftig ausgebessert sollte es kaum sichtbar sein, und ist auch haltbar.

Kannst DU mal Bilder einstellen?
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Hallo Richie,
zwar keine inhaltliche Hilfe ... aber meine Signatur weist dir dann für später den Weg :cool::-[:cool:
Und Shopfitters Hinweis mit einer schriftlichen Zusatzgarantie auf die Ausbesserungen fände ich einen guten Weg, sofern die Fotos der Stellen die Experten hier überzeugen.
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Vielen Dank schon mal. Bilder kommen am Wochenende. Morgen, wenn es wieder hell ist, muss ich ersteinmal für zwei Tage auf ein Seminar.
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

2 qm2 sind schon keine kleinen Stellen mehr. :-\

Cooki, da hast Du natürlich recht, manch einer hat ja nicht mal 2qm Arbeitsfläche insgesamt :dance:.

Aber inhaltlich stimme ich Shopfitter zu. Wenn die Oberfläche jetzt gut aussieht, dann bleibt sie das normalerweise auch. Wenn Ihr mal einen halben Tag bei den Steinmetzen verbringt, und euch anseht, wie die Originneuafeln stellenweise aussehen und wieviel dort manchmal nachgearbeitet werden muss um die Natur ein wenig zu korrigieren..

Ansonsten ist es ähnlich wie bei Massivholz. Nicht umsonst hat ein guter Schreiner Holzkitt und Füller. Aber ist es einmal drin, dann passiert normalerweise nichts mehr.

Zur Sicherheit brauchst Du nur auf dem Endabnahmeprotokoll zu vermerken, das die Arbeitsplatte an dieser Stelle (wenn ich richtig gelesen habe am Spülenausschnit VON UNTEN) ausgebessert wurde.
Sollte sich dort dann wirklich noch etwas verändern, hilft Dir das bei der späteren Reklamation auf jeden Fall.
Eine ausdrückliche, gesonderte Garantie brauchst Du meines Erachtens nicht. Die gesetzliche Gewährleistung sollte dann reichen.
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

gatto, das hohe C liegt mir nicht so, genauso wie die hohe 2 :cool:
 
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Hallo, steht im Kaufvertrag wörtlich: Grantiplatte Nero Assoluto?

Denn der Nero Assoluto ist kein Granit, somit hätte die Arbeitsplatte nicht die zugesicherte Eigenschaft und kann zurückgegeben werden.
 
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AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Hi Fachmann, ich kenne keinen Kaufvertrag, wo Gabbro Arbeitsplatte draufsteht. :-\

Am einfachsten, man schreibt Naturstein. Jedoch ist der Stein in seiner Ausführung auf dem Auftrag ja spezifiziert, womit sich das Wort Granit wieder erübrigt hat. ;-)
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Ich kenne auch keinen Kaufvertrag mit Gabbro, wie Du schon sagst, mit dem Wort Natursteinarbeitsplatte hat es sich erüprigt.

Aber wenn wirklich Granit Nero Assoluto steht was es ja nicht gibt, hat die Arbeitsplatte nicht die zugesicherte Eigenschaft.
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Wobei wir solche Erbsenzählerei lieber den Advokaten überlassen sollten.
Nero Assoluto sagt alles aus und ob da Granit oder sonstwas steht ist keine zugesicherte Eigenschaft sondern ein Fehler bei der Wahl von Begriffen, die sich beim Laien allgemein eingebürgert haben.

Da ich selbst die unterschiedlichen Begriffe kaum kenne, wähle ich vorsichtshalber immer "Naturstein".
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Ich kenne auch keinen Kaufvertrag mit Gabbro, wie Du schon sagst, mit dem Wort Natursteinarbeitsplatte hat es sich erüprigt.

Aber wenn wirklich Granit Nero Assoluto steht was es ja nicht gibt, hat die Arbeitsplatte nicht die zugesicherte Eigenschaft.

Hallo Fachmann,

gute Erklärung - aber leider hier völlig falsch.

Es wäre richtig, wenn der Kunde ausdrücklich einen Granit verlangt hätte, ihm die Farbe und Erscheinung des Materials hingegen ziemlich egal gewesen wäre - Hauptsache Granit !
Ich gehe aber mal davon aus, das der Kunde Nero assoluto haben wollte - das fällt dann aber unter "Falsa demontratio non nocet".
 
AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Vielen Dank schjon mal für die Informationen. Wir wollten einen Granit und man hat uns dann verschiedene Granite als Farbauswahl gezeigt unter anderem Nero Asoluto. Was ist denn da jetzt der Unterschied zu "richtigen" Granit?

Anbei übrigens noch zwei Bilder der Mängel. Ich hoffe, man kann es erkennen. Mir geht es eigentlich nur darum, ob wir hier einen Mangel haben, der eine Reduzierung des Kaufpreises von 3.500 Euro für die gesamte Arbeitsplatte zu läasst oder eher nicht. Das Küchenstudio hat uns 200 Euro angeboten, was grundsätzlich i.O. ist, da wir uns nicht streiten wollen und der Fehler aufgrund der Innenseite der Spüle nicht wirlich auffällt. Aber wenn die Eigenschaften des "Granits" beeinflusst werden, ist das für uns dann halt schon ein anderes Thema.
 

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AW: Mängel Granitarbeitsplatte

Hallo Richie,

keine Panik, Du hast schon das Richtige bekommen.
Zwar gehört Nero Assoluto -rein geologisch- nicht zur Gruppe der Granite, sondern ist ein Basneustein. Allerdings sind die allerwenigsten Steine, die im Handel als "Granit" ausgewiesen werden im geologischen Sinne Granite. Das liegt daran, das sich der Begriff "Granit" landläufig als Sammelbegriff für die sogenannten "Magmatischen Gesteine" durchgesetzt hat. Zu diesen Gesteinen gehört unter anderem die Gruppe Granit sowie Gabbro und auch Basneu.
Der Basneu hat übirgens sogar eine deutlich höhere Druck- und Biegezugfestigkeit als der "echte" Granit

Das ist übrigens wie beim Marmor und Sandstein.
Beide sind jeweils nur "Untergruppen" von
Metamorphen Gesteinen = Marmor, Quarzite, Tonschiefer und
Sedimentgestein = Sandstein, Kalkstein, Travertin

Ein Mangel, im Sinne wie der Fachmann_SK es ausgeführt hat wäre es nur dann, wenn Du Deinen Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hast, das Du Wert auf die Verwendung eines Granits "im geologischen Sinn" hast - allerdings gibt es keinen schwarzen oder dunkelgrauen "Granit". Dunkle "Granite" sind z.B. Diorite, Gabbros und auch Basneu.

Du kannst die Platte also ruhig liegen lassen. Das passt schon.

Und sofern die Ausplatzung -wenn ich richtig gelesen habe- im nicht sichtbaren Bereich liegt, dann halte ich einen Nachlass von 200,-€ für recht gut, denn ich glaube kein Gutachter würde eine derartige Ausplatzung (sofern sie nicht so massiv ist, das sie die Stabilität der Platte insgesamt beeinträchtigt) als Mangel im Sinne der Gewährleistung einstufen.
 
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