Lieferverzug und Teilmontage der Küche

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Hallo,

meine Frau möchte gerne heute oder morgen Nachmittag noch zum Möbelhaus fahren, wo wir unsere Küche gekauft haben und sich beschweren bzw eine einvernehmliche Lösung für unser Anliegen herbeiführen. Daher hier erst mal nur die Kurzform unseres Problems...
Wir haben uns im Dezember 2016 für den Kauf einer Küche (nur Holz) in einem Möbelhaus entschieden. Diese Küche hat einen Kaufpreis von 5100€ und sollte spätestens in der KW8/9 geliefert werden. Als Sicherheitspuffer hat sich der Verkäufer aber die KW10 in den Vertrag eingetragen. Wir haben den freundlichen Verkäufer und den Abteilungsleiter auch mündlich darauf hingewiesen, dass dieses der spätest mögliche Termin ist, da wir wegen Renovierung des Raumes ab Mitte Januar/Anfang Februar ohne Küche sein werden. Uns wurde auch eine frühe Kommunikation über Liefertermine an das Möbelhaus zugesagt, sodass wir auch frühzeitig einen Liefer- und Montagetermin bei uns vereinbaren können, um die Planungs- und Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Dies ist leider unterblieben und wir haben nur durch penetrantes Nachfragen erfahren, dass unsere Küche Lieferverzug vom Hersteller hat. Auch anschließend mussten wir dem Möbelhaus weiter hinterher telefonieren um weiter auf dem Laufenden zu bleiben. Am 17.03. wurde uns dann mitgeteilt, dass unsere Küche nun im Möbelhaus eingetroffen ist und am 23.03. teilmontiert werden kann. Teilmontiert? Ja, teilmontiert! Denn der Hersteller hat anscheinend Lieferprobleme bei den Fronten und den Griffen. Bis heute haben wir leider immer noch keine Information vom Möbelhaus/Hersteller, wann wir mit der restlichen Lieferung und Montage der Küche rechnen können.
Was wäre jetzt das richte Vorgehen unsererseits und welche Rechte habe ich überhaupt?

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos!
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kingofbigos

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Was wäre jetzt das richte Vorgehen unsererseits und welche Rechte habe ich überhaupt?

Das erste müsst Ihr selbst entscheiden und das zweite kann Euch das Forum nicht beantworten, es gibt aber sicher im Internet genug Fallbeispiele dazu.

Man darf die nicht stattfindende Kommunikation durch das Möbelhaus als nicht besonders kundenorientiert bewerten. Ich unterstelle aber, dass das Möbelhaus nichts für den Lieferverzug kann.
 

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Um welchen Küchenhersteller geht es denn???
Neulich wurde hier im Forum ein Küchenhersteller
genannt der Lieferprobleme hat.
https://www.kuechen-forum.de/forum/themen/verspaetung-der-kuechenlieferung.25563/#post-427154

Ja, liest sich wie bei uns. Kann man meinen Beitrag dorthin verschieben?

Das erste müsst Ihr selbst entscheiden und das zweite kann Euch das Forum nicht beantworten, es gibt aber sicher im Internet genug Fallbeispiele dazu.

Man darf die nicht stattfindende Kommunikation durch das Möbelhaus als nicht besonders kundenorientiert bewerten. Ich unterstelle aber, dass das Möbelhaus nichts für den Lieferverzug kann.

Auf dem Kaufvertrag mit dem Möbelhaus steht ja ein Lieferdatum und dieses gilt es normalerweise auch einzuhalten. Wird dieses, wie bei uns, deutlich überschritten, sollten daraus Konsequenzen folgen dürfen, denn ansonsten hätte man das Lieferdatum auch weglassen können. Doch was sind in der Küchenbranche die üblichen Konsequenzen bei Lieferverzug?
Bekannte von uns haben für 2 Wochen Lieferverzug bei einer Couchgarnitur im Wert von ca 5000€ eine Entschädigung vom Möbelhaus in Höhe von 300€ angeboten bekommen. Da wir aber keinerlei Erfahrungswerte haben, wäre es vorab interessant zu wissen, was denn als normal und fair zu betrachten ist. Vielleicht haben wir ja auch das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Oder das Möbelhaus bietet uns eine Entschädigung von 1€/Tag an und wir müssen froh darüber sein überhaupt etwas als Entschädigung zu bekommen.
 
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Magnolia

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Bei einem Fixgeschäft hättest du evt. ein Rücktrittsrecht gehabt. In deinem Falle denke ich mal, dass du eher auf das Entgegenkommen (evtl. Gutschein, Draufgabe o.ä.) des Möbelhauses angewiesen bist und Nachtermine dir setzen lassen müssen.
Dies aus meiner Laiensicht......
 
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menorca

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Eine Rechtsberatung dürfen wir hier gar nicht geben. Und wir sind keine Anwälte und könnten es daher auch gar nicht.

Eventuell könnt ihr euch mit dem Küchenstudio darauf einigen, dass ihr eine kleine Übergangsküche hingestellt bekommt, bis eure komplette Küche geliefert werden kann, so dass ihr wenigstens kochen und abspülen könnt.
 

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Bei einem Fixgeschäft hättest du evt. ein Rücktrittsrecht gehabt. In deinem Falle denke ich mal, dass du eher auf das Entgegenkommen (evtl. Gutschein, Draufgabe o.ä.) des Möbelhauses angewiesen bist und Nachtermine dir setzen lassen müssen.
Dies aus meiner Laiensicht......
mal als extremes Beispiel:
der Hersteller kann die fehlenden Teile erst in der KW52/2017 liefern und der Kunde müsste dieses so hinnehmen, falls der Verkäufer keine Lust auf ein Entgegenkommen hat? Das kann ich mir nicht vorstellen...


Eine Rechtsberatung dürfen wir hier gar nicht geben. Und wir sind keine Anwälte und könnten es daher auch gar nicht.
in einem Forum erwarte ich auch keine Rechtsberatung, Hinweise auf Rechtsprechungen, Fallbeispiele oder Erfahrungen sind ja auch keine Rechtsberatung und sollten hoffentlich kein Problem in einem Forum darstellen.

Eventuell könnt ihr euch mit dem Küchenstudio darauf einigen, dass ihr eine kleine Übergangsküche hingestellt bekommt, bis eure komplette Küche geliefert werden kann, so dass ihr wenigstens kochen und abspülen könnt.
Da die Küche bereits teilgeliefert und aufgebaut wurde, haben wir aktuell gar keinen Platz mehr für eine Übergangsküche. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man bei einer solchen Überschreitung des Liefertermins, dieses als Kunde so einfach hinnehmen muss.
 

Michael

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Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man bei einer solchen Überschreitung des Liefertermins, dieses als Kunde so einfach hinnehmen muss.

So ist es aber und evtl. "Entschädigungen" liegen im Ermessen des Händlers und deinem Verhandlungsgeschick. Mit freundlicher Sachlichkeit kommt man da erfahrungsgemäß weiter als mit dem Jonglieren rechtlicher Aspekte, die es auch nicht gibt. Lieferverzögerungen sind alltäglich und wenn man dem Händler keine Mutwilligkeit nachweisen kann gehört sowas zum schlichten Lebensrisiko eines Jeden.

Sollte die Küche tatsächlich erst Weihnachten geliefert werden können sieht es natürlich anders aus. Da solltest du mit dem Händler einen Rücktritt vereinbaren und einen anderen Hersteller wählen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hättest du wohl nur wenn dieser auch vertraglich festgehalten worden wäre.
 

bibbi

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Was genau fehlt denn jetzt ? Griffe und Fronten ? Das heisst die Küche ist ansonsten funktionsfähig ?
 

Michael

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Gegen Verbraucherschutz hab ich generell nichts einzuwenden, aber was da teilweise wiedergegeben wird halte ich für sehr fragwürdig:

Anders als beim Rücktrittsrecht setzt ein Anspruch auf Schadenersatz zusätzlich voraus, dass der Händler die verspätete Lieferung auch verschuldet hat. Davon ist in der Regel auszugehen.

Klar muss man davon ausgehen und weiter im Text heißt es dann, dass sich der Händler nicht einfach auf Lieferschwierigkeiten beim Vorlieferanten berufen kann. Ist ja auch irgendwie logisch, dass der Händler schuld daran ist wenn seine Vorlieferanten nicht liefern können. :rolleyes:

Da wird einem als Verbraucher so richtig der Mund wässrig geredet wie positiv man einen evtl. Rechtsstreit entgegen sehen kann und in einem weiteren Beitrag zum Schadenersatz heisst es dann:

Es ist aber gar nicht so einfach, erst einmal einen ersatzfähigen Schaden zu finden. Das Problem ist nämlich, dass nur materielle, in Euro und Cent messbare Schäden ersetzt werden. Ersatz für so genannte immaterielle Schäden gibt es nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht, beispielsweise beim Schmerzensgeld für erlittene Körperschäden oder beim Schadenersatz für vertanen Urlaub im Reiserecht.

Klasse. :top:

Letztlich noch der Hinweis auf ein Referenzurteil bei dem eine Familie 250,- Schadenersatz für eine um drei Wochen verspätete Küchenlieferung zugesprochen bekommen hat.

Hat sich gelohnt. :cool:
 

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