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Hallo,
meine Frau möchte gerne heute oder morgen Nachmittag noch zum Möbelhaus fahren, wo wir unsere Küche gekauft haben und sich beschweren bzw eine einvernehmliche Lösung für unser Anliegen herbeiführen. Daher hier erst mal nur die Kurzform unseres Problems...
Wir haben uns im Dezember 2016 für den Kauf einer Küche (nur Holz) in einem Möbelhaus entschieden. Diese Küche hat einen Kaufpreis von 5100€ und sollte spätestens in der KW8/9 geliefert werden. Als Sicherheitspuffer hat sich der Verkäufer aber die KW10 in den Vertrag eingetragen. Wir haben den freundlichen Verkäufer und den Abteilungsleiter auch mündlich darauf hingewiesen, dass dieses der spätest mögliche Termin ist, da wir wegen Renovierung des Raumes ab Mitte Januar/Anfang Februar ohne Küche sein werden. Uns wurde auch eine frühe Kommunikation über Liefertermine an das Möbelhaus zugesagt, sodass wir auch frühzeitig einen Liefer- und Montagetermin bei uns vereinbaren können, um die Planungs- und Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Dies ist leider unterblieben und wir haben nur durch penetrantes Nachfragen erfahren, dass unsere Küche Lieferverzug vom Hersteller hat. Auch anschließend mussten wir dem Möbelhaus weiter hinterher telefonieren um weiter auf dem Laufenden zu bleiben. Am 17.03. wurde uns dann mitgeteilt, dass unsere Küche nun im Möbelhaus eingetroffen ist und am 23.03. teilmontiert werden kann. Teilmontiert? Ja, teilmontiert! Denn der Hersteller hat anscheinend Lieferprobleme bei den Fronten und den Griffen. Bis heute haben wir leider immer noch keine Information vom Möbelhaus/Hersteller, wann wir mit der restlichen Lieferung und Montage der Küche rechnen können.
Was wäre jetzt das richte Vorgehen unsererseits und welche Rechte habe ich überhaupt?
Vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos!
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meine Frau möchte gerne heute oder morgen Nachmittag noch zum Möbelhaus fahren, wo wir unsere Küche gekauft haben und sich beschweren bzw eine einvernehmliche Lösung für unser Anliegen herbeiführen. Daher hier erst mal nur die Kurzform unseres Problems...
Wir haben uns im Dezember 2016 für den Kauf einer Küche (nur Holz) in einem Möbelhaus entschieden. Diese Küche hat einen Kaufpreis von 5100€ und sollte spätestens in der KW8/9 geliefert werden. Als Sicherheitspuffer hat sich der Verkäufer aber die KW10 in den Vertrag eingetragen. Wir haben den freundlichen Verkäufer und den Abteilungsleiter auch mündlich darauf hingewiesen, dass dieses der spätest mögliche Termin ist, da wir wegen Renovierung des Raumes ab Mitte Januar/Anfang Februar ohne Küche sein werden. Uns wurde auch eine frühe Kommunikation über Liefertermine an das Möbelhaus zugesagt, sodass wir auch frühzeitig einen Liefer- und Montagetermin bei uns vereinbaren können, um die Planungs- und Wartezeiten möglichst kurz zu halten. Dies ist leider unterblieben und wir haben nur durch penetrantes Nachfragen erfahren, dass unsere Küche Lieferverzug vom Hersteller hat. Auch anschließend mussten wir dem Möbelhaus weiter hinterher telefonieren um weiter auf dem Laufenden zu bleiben. Am 17.03. wurde uns dann mitgeteilt, dass unsere Küche nun im Möbelhaus eingetroffen ist und am 23.03. teilmontiert werden kann. Teilmontiert? Ja, teilmontiert! Denn der Hersteller hat anscheinend Lieferprobleme bei den Fronten und den Griffen. Bis heute haben wir leider immer noch keine Information vom Möbelhaus/Hersteller, wann wir mit der restlichen Lieferung und Montage der Küche rechnen können.
Was wäre jetzt das richte Vorgehen unsererseits und welche Rechte habe ich überhaupt?
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