Kundenservice nach Insolvenz Gutmann?

Fsm

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Wir haben ein Problem mit unserem Gutmann Induktionskochfeld mit Muldenlüftung. Fehlermeldung ER47. Das Küchenstudio kann aufgrund der Insolvenz keine Reparatur mehr leisten. Gemäß Information ist hier nur ein Neugerät der Fa. Bielstein zu unseren Lasten möglich. Kann uns hier jemand helfen oder hat bereits ähnliches Problem mit Ersatzteilen ?
 

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racer

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Wolfgang,

ich kenne keinen Händler, der von sich aus 2 Jahre Garantie gibt ?

Händler reichen, wenn überhaupt die Garantiebedingungen durch, die die Hersteller ihnen gewähren. Wenn der Hersteller aber nicht mehr existent ist, ist auch nichts mehr mit Garantie.

Es gäbe noch die gesetzliche Gewährleistung. Die greift aber nur ein Jahr. Nach dem Jahr muss der Endkunde dem Händler beweisen, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat, was schwierig werden dürfte...

es bleibt somit nur der Versuch der Reparatur..

Gruß
Racer

P.S. Beitrag wurde korrigiert, die Frist für die Beweisumkehr wurde seit 2022 auf 1 Jahr verlängert
 
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moebelprofis

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Gutmann ist insolvent, das ist vollkommen richtig.
Die Firma, die einen Teil der Überbleibsl (u.a. ein paar Modelle, u.a. die Fonda) aufgekauft hat:
Homepage | Opera+

Kundendienst gegen Berechnung können vielleicht die leisten. Zum Thema Garantie hat @racer alles gesagt ;-)
 

Wolfgang 01

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ich kenne keinen Händler, der von sich aus 2 Jahre Garantie gibt ?
Ich kenne das nur andersherum...
Der Hersteller hat halt die Gewährleistung (6 Monate) dem Händler gegenüber und weitere Versprechen (Garantie) ist für den Hersteller freiwillig, bzw. kann er frei gestalten.

Der HÄNDLER hat dem Endverbraucher gegenüber die sogenannten Garantiebedingungen zu erfüllen, und die betragen hier in D auf Neuware 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweisumkehr.

Ich würde als Endverbraucher mich erst immer an den Händler wenden...egal ob der Hersteller nun Insolvent ist oder nicht.

Nachtrag... bei den 6 Monaten Umkehrbeweispflicht bin ich mir allerdings gar nicht so sicher... die ist glaube ich, nun auf 12 Monate verlängert worden (EU-Recht).
Gut, da muß man sich noch mal schlau machen.
 
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racer

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seit 1.1.22 gelten 12 Monate Beweisumkehr.. ich habe das oben korrigiert..

Gewährleistung ist das, was der Gesetzgeber in jedem Fall fordert und was in jedem Fall einzuhalten ist, Das gilt erst einmal für alle geschäftlichen Beziehungen. Sowohl zwischen Hersteller und Händler als auch vorallendingen zwischen dem Händler und dem Endkunden.

Ich wäre mir da aber auch nicht sicher, ob der Hersteller gegenüber dem Händler im HGB nicht sogar unter Vollkaufleuten die Möglichkeit hat, auch das noch einzuschränken mittels seiner "allgemeinen Geschäftsbedingungen"

Garantien sind das, was die Hersteller darüber hinaus dem Händler für Ihr Produkt gewähren. Garantien sind freiwillige Leistungen, die aber mit der Insolvenz und der Abwicklung eines Unternehmens komplett erlischen.

Wenn der Händler natürlich eine Garantie ausspricht (wie gesagt ich kenne keinen Händler, der das machen würde) dann wäre er auch in der Pflicht diese zu erfüllen.

Gutmann dürfte aber länger als ein Jahr insolvent sein.. somit ist die Herstellergarantie in jedem Fall vom Tisch.

Sollte der der Händler das Gerät aus der Ausstellung verkauft haben und das noch kein Jahr her sein, dann würde es im Rahmen der gestzlichen Gewährleistung nochmals spannend und dann müsste der Händler in der Tat für Ersatz sorgen !

mfg
Racer
 

Wolfgang 01

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Ich erkläre meinen Kunden, wenn sie danach fragen, immer so den Unterschied:

"Gewährleistung ist Sache des Händlers, und Garantie die des Herstellers". Mit dem Hersteller hat der Endverbraucher eigentlich nichts zu tun, sein Ansprechpartner und Garantierbringer ist und bleibt der Händler.
 

US68_KFB

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Funfact nebenbei, ich hatte vor Jahren mal einen Anwalt als Kunden, der hat zusätzliche Garantien im Ernstfall vor Gericht als vollkommen wertlos bezeichnet. Einzig die Gewährleistung sei halbwegs klar geregelt.
 

racer

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Garantien, das sollte man auch wissen, umfassen ja auch in den seltensten Fällen 100%. Sie werden nur auf bestimmte Teile, oder je nach Alter nur anteilig in Prozenten ausgesprochen..

Siehe die gute alte Autoindustrie. Das gibt es max. Neuteile, aber ohne Übernahme der Einbaukosten und je nach Kilometerstand oder Alter auch nur eine anteilige Kostenübernahme von X Prozent..

Garantie heißt also mitnichten, dass am Ende nicht doch auch Kosten für den Garantienehmer entstehen..

Es gibt aber ein anderes Gesetz, dass deutlich mehr "Sprengkraft" hat... sowohl für den Händler als am Ende vorallendingen für den Hersteller ! (so lange er wirtschaftlich existiert)

das Produkthaftungsgesetz.. das erneuert zwar nicht das Produkt selber, aber es regelt alle Schäden die aus einem fehlerhaften Produkt entstehen und zwar zeitlich ungebunden und das ist das fatale daran..

mfg
Racer
 

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