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Hallo liebe Community,
ich bin neu hier und leider auch ziemlich grün hinter den Ohren. Meine Freundin und Ich haben letztes Jahr auf einer Messe einen Vertrag über eine Küche abgeschlossen (Meterpreis natürlich). Bitte nicht auf diesem Thema herumreiten, ich bin mir selber nicht ganz sicher, ob das so eine gute Idee war. Aber das ist jetzt schon um die Ecke.
Damals im Vertrag wurde eine Anzahlung in Höhe von 1.300,00 € vereinbart.
Nun sind wir beide schon kräftig am umbauen und wir haben auch schon ein Angebot für die Küche. Nun verlangt der Händler folgende Zahlungsmodalitäten:
-Anzahlung: 50% innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung,
bzw. 12 Wochen vor dem Liefertermin der Küche - per Rechnung.
Hierzu meine 1. Frage: Im ursprünglichen Vertrag wurde nichts über eine zweite Anzahlung vereinbart. Muss ich dem trotzdem nachkommen?
Dann gehts aber noch weiter:
Der Händler würde uns noch einen Rabatt geben von 4%, wenn wir 90% der Gesamtsumme anzahlen. Ich habe mit ihm telefoniert und gesagt, dass wir dies nur gegen einen Bankbürgschaft machen würden. Er hat sofort zugestimmt und uns auch gleich das Angebot zukommen lassen. Hier hat er nun folgende Zahlungsmodalitäten aufgelistet:
2. Anzahlung 90% des Enbetrages bis zum 15.04.2011
Eine Bankbürgschaft wird nach Eingang der Anzahlung zugeschickt.
Das halte ich persönlich für ziemlichen Schwachsinn. Sollte die Modalität nicht eher folgendermassen heissen:
Anzahlung 90% des Enbetrages sofort nach Erhalt der Bankbürgschaft und
Die Anzahlung erfolgt nach Erhalt der Bankbürgschaft.
Wäre super, wenn mir irgendjemand was hierzu sagen könnte. Was haltet Ihr hiervon? Bin ich überhaupt verpflichtet noch eine Anzahlung zu leisten?
Vielen Dank für Eure Antworten
ich bin neu hier und leider auch ziemlich grün hinter den Ohren. Meine Freundin und Ich haben letztes Jahr auf einer Messe einen Vertrag über eine Küche abgeschlossen (Meterpreis natürlich). Bitte nicht auf diesem Thema herumreiten, ich bin mir selber nicht ganz sicher, ob das so eine gute Idee war. Aber das ist jetzt schon um die Ecke.
Damals im Vertrag wurde eine Anzahlung in Höhe von 1.300,00 € vereinbart.
Nun sind wir beide schon kräftig am umbauen und wir haben auch schon ein Angebot für die Küche. Nun verlangt der Händler folgende Zahlungsmodalitäten:
-Anzahlung: 50% innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung,
bzw. 12 Wochen vor dem Liefertermin der Küche - per Rechnung.
Hierzu meine 1. Frage: Im ursprünglichen Vertrag wurde nichts über eine zweite Anzahlung vereinbart. Muss ich dem trotzdem nachkommen?
Dann gehts aber noch weiter:
Der Händler würde uns noch einen Rabatt geben von 4%, wenn wir 90% der Gesamtsumme anzahlen. Ich habe mit ihm telefoniert und gesagt, dass wir dies nur gegen einen Bankbürgschaft machen würden. Er hat sofort zugestimmt und uns auch gleich das Angebot zukommen lassen. Hier hat er nun folgende Zahlungsmodalitäten aufgelistet:
2. Anzahlung 90% des Enbetrages bis zum 15.04.2011
Eine Bankbürgschaft wird nach Eingang der Anzahlung zugeschickt.
Das halte ich persönlich für ziemlichen Schwachsinn. Sollte die Modalität nicht eher folgendermassen heissen:
Anzahlung 90% des Enbetrages sofort nach Erhalt der Bankbürgschaft und
Die Anzahlung erfolgt nach Erhalt der Bankbürgschaft.
Wäre super, wenn mir irgendjemand was hierzu sagen könnte. Was haltet Ihr hiervon? Bin ich überhaupt verpflichtet noch eine Anzahlung zu leisten?
Vielen Dank für Eure Antworten