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Hallo miteinander.
Im Februar/März 2010 sind wir umgezogen und haben unsere Küche durch ein Umzugsunternehmen ab- und aufbauen lassen. Das war damals schon sehr kompliziert, da der Küchenbauer sich sehr ungeschickt angestellt hatte. Die Arbeitsplatte war falsch berechnet, die Küche fehlerhaft aufgebaut. Es musste 2x nachgebessert werden.
Jetzt stellen wir fest, dass die Arbeitsplatte unserer Winkelküche an der Verbindungsstelle "aufquillt". Als ich mir die Verbindung nun anschaute, stellte ich fest, dass von den zwei Verbindern nur einer korrekt angezogen war, der zweite nicht, weil er von der Strebe des Drehschrankes z.T. verdeckt war.
Nun die Frage: Kann ich die Umzugsfirma nach dieser Zeit für den Mangel noch haftbar machen, oder gilt hier nur die gesetzliche Gewährleistung ?
Vielen Dank für Eure Tipps und einen guten Rutsch.
Eliquas
Im Februar/März 2010 sind wir umgezogen und haben unsere Küche durch ein Umzugsunternehmen ab- und aufbauen lassen. Das war damals schon sehr kompliziert, da der Küchenbauer sich sehr ungeschickt angestellt hatte. Die Arbeitsplatte war falsch berechnet, die Küche fehlerhaft aufgebaut. Es musste 2x nachgebessert werden.
Jetzt stellen wir fest, dass die Arbeitsplatte unserer Winkelküche an der Verbindungsstelle "aufquillt". Als ich mir die Verbindung nun anschaute, stellte ich fest, dass von den zwei Verbindern nur einer korrekt angezogen war, der zweite nicht, weil er von der Strebe des Drehschrankes z.T. verdeckt war.
Nun die Frage: Kann ich die Umzugsfirma nach dieser Zeit für den Mangel noch haftbar machen, oder gilt hier nur die gesetzliche Gewährleistung ?
Vielen Dank für Eure Tipps und einen guten Rutsch.
Eliquas