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Hallo Kollegen,
am Samstag wurde meine Küche geliefert und eingebaut. Das haben die Kollegen auch gut gemacht. Die Kollegen haben an einer Stelle die Wand vollständig durchgebohrt. Die andere Seite zeigte in den Wohnzimmer.
Eine Fläche von ca. 15 cm Durchmesser wurde beschädigt. Der Putz, inkl. Unterputz ist vollständig abgefallen. Den Schaden wird das Unternehmen selbstverständlich bezahlen.
Mit der Firma habe ich bereits gesprochen. Die möchten nicht eigene Fachkräfte schicken sondern einfach nur den Schaden bezahlen. Dazu hätte ich eine Frage: Wie gehe ich vor, wenn ich wissen möchte, wie hoch der Schaden ist?
Muss ich ganz einfach zu einer Stukateurfirma gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen? Könnt ihr mir hierfür einen Ratschlag geben? Den Schaden kann ich auch im Nachgang selbst reparieren.
Hätte da aber noch eine andere Frage: Sollte ich mich aber doch dazu entscheiden, den Schaden von einem Fachmann reparieren zu lassen:
Der Fachmann wird ja wahrscheinlich nur die beschädigte Fläche reparieren. Meiner Erfahrung nach wird das aber zu sehen sein. Das ist doch ein Problem. Wenn man an einer Wand nur eine gewisse Stelle nochmal verputzt, ist das im Nachgang sichtbar. Die Struktur des alten Putzes bekommt man ja nicht hin und der Fleck ist ja auch ungleichmäßig.
Anders ist es, wenn man eine komplette Wand verputzt. Ein dauerhafter optischer Fehler, für das ich ja nicht verantwortlich bin. Es wird immer zu sehen sein.
Das heißt, das Unternehmen bezahlt den Schaden, aber optisch wird das IMMER zu sehen sein. Bedeutet das also, dass ich hier einen Schönheitsfehler habe, der von einer externen Person verursacht wurde und ich diesen dann so hinnehmen muss? Die Reparatur wird zwar bezahlt, aber es überlässt Rückstände, die immer sichtbar sind und ich diese immer sehen werden..
Kann ich dann nicht die Komplette Wand nochmal verputzen lassen bzw. den Aufwand dafür bezahlen lassen? Habe ich kein Recht dazu?
Im Anhang habe ich ein Bild zugefügt.
Ich freue mich über Tipps für das Vorgehen. Vielleicht kennt der ein oder anderen solch einen Fall bereits..
am Samstag wurde meine Küche geliefert und eingebaut. Das haben die Kollegen auch gut gemacht. Die Kollegen haben an einer Stelle die Wand vollständig durchgebohrt. Die andere Seite zeigte in den Wohnzimmer.
Eine Fläche von ca. 15 cm Durchmesser wurde beschädigt. Der Putz, inkl. Unterputz ist vollständig abgefallen. Den Schaden wird das Unternehmen selbstverständlich bezahlen.
Mit der Firma habe ich bereits gesprochen. Die möchten nicht eigene Fachkräfte schicken sondern einfach nur den Schaden bezahlen. Dazu hätte ich eine Frage: Wie gehe ich vor, wenn ich wissen möchte, wie hoch der Schaden ist?
Muss ich ganz einfach zu einer Stukateurfirma gehen und einen Kostenvoranschlag machen lassen? Könnt ihr mir hierfür einen Ratschlag geben? Den Schaden kann ich auch im Nachgang selbst reparieren.
Hätte da aber noch eine andere Frage: Sollte ich mich aber doch dazu entscheiden, den Schaden von einem Fachmann reparieren zu lassen:
Der Fachmann wird ja wahrscheinlich nur die beschädigte Fläche reparieren. Meiner Erfahrung nach wird das aber zu sehen sein. Das ist doch ein Problem. Wenn man an einer Wand nur eine gewisse Stelle nochmal verputzt, ist das im Nachgang sichtbar. Die Struktur des alten Putzes bekommt man ja nicht hin und der Fleck ist ja auch ungleichmäßig.
Anders ist es, wenn man eine komplette Wand verputzt. Ein dauerhafter optischer Fehler, für das ich ja nicht verantwortlich bin. Es wird immer zu sehen sein.
Das heißt, das Unternehmen bezahlt den Schaden, aber optisch wird das IMMER zu sehen sein. Bedeutet das also, dass ich hier einen Schönheitsfehler habe, der von einer externen Person verursacht wurde und ich diesen dann so hinnehmen muss? Die Reparatur wird zwar bezahlt, aber es überlässt Rückstände, die immer sichtbar sind und ich diese immer sehen werden..
Kann ich dann nicht die Komplette Wand nochmal verputzen lassen bzw. den Aufwand dafür bezahlen lassen? Habe ich kein Recht dazu?
Im Anhang habe ich ein Bild zugefügt.
Ich freue mich über Tipps für das Vorgehen. Vielleicht kennt der ein oder anderen solch einen Fall bereits..
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