AW: Montage der Einbauküche ist steuerlich absetzbar
Die Zahlung muss über ein Bankkonto erfolgen und durch Kontoauszug nachgewiesen werden. Bei einer Lastschrift musst Du natürlich auch nachweisen, dass Du die Lastschrift nicht widerrufen hast. Das bedeutet, dass als Beleg die Rechnung + Kontoauszüge über einen Zeitraum von wenigstens 7 Wochen vorgelegt werden müssen. Bei vereinbartem Bankeinzug (nicht widerrufbar!) reicht der einzelne Auszug + Rechnung.