Küchenkauf ohne Unterschrift

tantchen

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Dann hat lediglich der Messe Verkäufer halt die Provision nicht bekommen. :-) Dem Studio selbst dürfte ja in dem Sinne kein Schaden entstanden sein. Lieber einen zufriedenen Nicht-Kunden, der die "Kulanz" ggf. mal weitererzählt, als einen verärgerten "Zwangskunden"... *find*

Da stellen die nämlich nicht ihre eigenen Leute hin, sondern Profis, die darauf geschult sind, Messebesucher übern Tisch zu ziehen. Tja, Pech gehabt...
 

racer

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Verträge per Handschlag sind nur unter Vollkaufleuten bindend, bei Privatpersonen muss der Verkäufer das schon einwandfrei nachweisen, also per Unterschrift...

mfg

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Dennoch sollte man sich natürlich melden, falls man irgendwann eine Auftragsbestätigung ins Haus bekommen sollte...

Da gab es mal einen schönen Fall einer Versicherungsgesellschaft die einem Kunden am Telefon versuchte einen Vertrag zu verkaufen. Dieser lehnte ab, bekam aber daraufhin dennoch eine Bestätigung (ich habe es nicht mehr komplett im Kopf / also so, oder so ähnlich) Der Kunde wenigstens ärgerte sich so sehr darüber, dass er seinerseits der Versicherung eine Bestätigung über den Kauf seiner Gartenlaube schickte (die er eh abreißen wollte) Dieser Bestätigung wurde seitens der Versicherung nicht wiedersprochen und der Kunde bekam vor Gericht recht..
 

KerstinB

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@racer, sie sind auch unter Privatleuten oder Privat/Vollkaufmann gültig, nur in aller Regel schlecht beweisbar ;-). Denn Verträge sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen, was nicht an die Schriftform gebunden sind.
 

KerstinB

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Hauskauf sogar nur notariell .. hier sind natürlich allgemeine Kaufverträge, Arbeitsverträge, Mietverträge gemeint.
 

racer

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@racer, sie sind auch unter Privatleuten oder Privat/Vollkaufmann gültig, nur in aller Regel schlecht beweisbar ;-). Denn Verträge sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen, was nicht an die Schriftform gebunden sind.

Hallo Kerstin, ich denke, dass ich nichts Gegenläufiges geschrieben habe... vielleicht mag die Einschränkung "nur" in meinem Satz zuviel gewesen sein... dennoch geht das Verbraucherrecht in solchen Dingen sehr weit.. und wenn der Verkäufer die Kaufabsicht des Kunden nicht eindeutig nachweisen kann, wird vor jedem deutschen Gericht "das Eis dünn"...

mfg

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KerstinB

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Verträge per Handschlag sind nur unter Vollkaufleuten bindend, bei Privatpersonen muss der Verkäufer das schon einwandfrei nachweisen, also per Unterschrift...
Ich wollte eigentlich darauf hinweisen, dass es egal ist, wer einen mündlichen Vertrag schließt. Wenn sich einer nicht dranhält, dann ist die Beweisbarkeit der Knackpunkt, auch unter Vollkaufleuten.
 

KerstinB

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Wenn man konkludentes Handeln nachweisen kann, dann ist das ja ein Beweis ;-) ;-) und unterstützt das, was man sagt, dass es mündlich vereinbart ist.

Und mit dem Rest können sich dann die Anwälte rumschlagen ;-) ... die haben das gelernt ;-) (sollte man meinen)
 

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