Küchenkauf ohne Unterschrift

t.mathias

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Hallo Zusammen,
Dies ist mein erster Beitrag in einem Forum. Ich weis das es Themen wie diesen hier zu Haufen gibt. Meine Sache ist aber ein bisschen anders gelaufen. Wäre schön wenn ich von euch gute Antworten bekommen könnte.

Wir sind (vielleicht) auch auf die Falle der Küchen per Laufmeter reingefallen. Wir haben einen Vertrag da steht drin, ca. 1750 € für den laufenden Meter für eine LEICHT Küche , durchgeführt von einem Unternehmen im Breisgau.

Vielleicht war es Glück oder Pech, aber zuhause haben wir festgestellt dass wir den Vertrag nicht unterschrieben haben, es gab ein Handshake und dann hat man Papiere vorbereitet. Im Vertrag stehen unsere Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer und so weiter... und auch Daten zu unserer zukünftigen Küche und eine kleine Zeichnung. Wir haben dann ein A4 Blatt unterschrieben wo drauf steht das die Firma bei uns Fotos machen darf, aber dort sind keine AGB oder Daten zur Küche drauf, zudem haben wir keine Kopie davon. Der Verkäufer hat den tatsächlichen Vertrag unterschrieben, aber da wo wir hätten unterschreiben müssen ist das Feld leer geblieben. (Siehe Anhang)

Können Ihr mir sagen ob der Vertrag trotzdem zustande gekommen ist und wir uns dran halten müssen?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Grüße
Mathias
 

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Wolfgang 01

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Den Handshake gabs zum Abschied aus Höflichkeit, den nicht unterschriebenen Vertrag erst mal zur Ansicht, als Vordruck sozusagen, wenn alles paßt unterschreibt ihr, dann erst ist der Vertrag bindend.

Würde ich mal so sehen...;D

Denn ein schriftlicher Vertrag benötigt immer eine Unterschrift.
 

menorca

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Weder bin ich juristisch gebildet noch dürfen wir hier eine Rechtsberatung geben, aber mein gesunder Menschenverstand sieht das genauso wie Wolfgang.
 

KerstinB

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Und ich habe mal bei der ersten Vertragsseite die persönlichen Daten etwas ausgeblaut ;-)
 

t.mathias

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Da hört sich schon mal nach Freude an :-) danke für eure tolle und liebevolle Hilfe :-)

Ich werde noch zu ganz ganz Sicheren Vorgehensweise, bei meiner Rechtschutz um Rat anfragen.
 

t.mathias

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Noch ganz kurz, habt Ihr gesehen das auf dem A3 Blatt wo drauf gezeichnet wurde eine Unterschrift von mir drauf ist? Zählt so was den?
 

Wolfgang 01

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Aber Vertrag nicht mit Vertragsentwurf (welchen ihr jetzt habt) verwechseln.
Wenn also bei der Rechtsschutz angefragt wird, würde ich statt Vetrag das Wort Vertragsentwurf verwenden, so einen Wisch habt ihr ja auch nur.
 

KerstinB

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Auf dem "Entwurf" steht etwas von "in den nächsten Tagen A-Konto-Rechnung". Das würde ich zunächst mal abwarten.

Und dann bitte mal die AGB leserlich einstellen, also scannen und als PDF speichern.

Und vor allem, nichts mehr unterschreiben ;-)
 

t.mathias

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Hallo Kerstin,
kannst du das hier besser erkennen?

Grüße
Mathias
 

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kingofbigos

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Hallo

in der Schweiz ist ein Handschlag bindend und der Vertrag damit gültig. In D und Österreich nicht. Ich bin kein Rechtsanwalt und das ist keine juristisch gültige Aussage sondern nur was ich in den Jahren so gehört habe.

Rüdiger
 

Keita

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Auch in Deutschland sind mündliche Verträge selbstverständlich bindend.
 

Wolfgang 01

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Natürlich ist der Kauf mit Handschlag oder mündlich hier in D gültig. Der Nachweis ist halt schwierig.

Da aber ein "Vertragsentwurf" besteht, ist der Handschlag wohl eher als höfliche Floskel zu verstehen.
 

t.mathias

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Hallo Zusammen,
vielen Dank für eure mithilfe. Hier noch die AGBs als PDF.

Grüße
Mathias
 

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tantchen

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Ich hatte vor Kurzem mal was wegen einer Dachgaube. Da hab ich z.B. einen anderen Handwerker nach seiner Meinung gefragt, weil ich vom Zimmerer den gemeinsam ausgearbeiteten Vertrag nicht unterschrieben zurückbekommen habe.

Da hab ich mir sagen lassen, dass nur unter Kaufleuten ein Handschlag rechtlich bindend wäre.... Ist ja auch bei Mietverträgen so: man kann ohne Vertrag vermieten. Aber man kann eben nichts beweisen, wenn keine Zeugen anwesend waren. Im Zweifelsfalle vor Gericht wird immer nur das gelten, was in einem Vertrag unterschrieben wurde.

Ihr habt zwar einen Vertrag - keinen Entwurf - vorliegen, aber der ist ja nunmal NICHT unterschrieben. Sehe das auch so, dass Ihr somit nicht dran gebunden seid. Man könnte ja sagen, Ihr hättet das Ding mal zum drüber schlafen mitnehmen und es ggf. später zuschicken wollen. Dass der Wisch mit der Skizze drauf Teil des Vertrages ist, steht dort ja nirgendwo drin, oder?

Würde jedenfalls lieber nicht erwähnen, dass es einfach vergessen wurde. Sondern dass es Absicht war.

Is aber auch keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung. :rolleyes:
 

Wolfgang 01

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Nicht so pauschal tantchen. Das verwirrt nur;-)
Einen schriftlichen Vertrag hast du erst wenn er unterschrieben ist. Selbst da könnte man noch differenzieren.
Vorher ist es nur ein Vertragsentwurf. Ist wie mit Urteilen vom Gericht.

Ein Handwerker zB. kann auch ein Kaufmann sein, muß es aber nicht. Demnach zu urteilen kann der Nichtkaufmann mit dem Kaufmann kein Handschlaggeschäft schließen. Dem ist aber nicht so.

Und natürlich ist dies keine Rechtsberatung.
 

kingofbigos

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Schätzung: Das ist mit Ärger, Einholung rechtlicher Auskünfte und noch mehr Ärger ausgegangen.
 

t.mathias

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Hallo Zusammen, ich war bis letzte Woche aktiv dran. Tatsächlich hat der Küchenbauer keine Unterschrift von uns auf dem Vertrag gehabt. Somit haben wir bis jetzt kein Ärger gehabt. Ich denke es wäre auch schwer gewesen ohne eine Unterschrift von uns. Aber ich muss auch sagen das die Küchenbaufirma auch nicht blöd gemacht hat, die waren sehr nett und haben es eingesehen das kein Vertrag zu Stande gekommen war.


Danke euch allen für die Hilfe und Tipps :-)
 

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