Küchenkauf nach Meterpreis ...

Michael

Admin
Themenersteller:in
Beiträge
18.377
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Hallo Gesorthy,

danke für deinen realistischen Bericht, der sich mit unserer Kernaussage trifft: Es gibt nicht nur unseriöse Angebote. Nur weiß man es vorher nicht und begibt sich ein wenig an den Roulette-Tisch und hofft auf die richtige Farbe im Kessel. ;-)

Du hast alles auf rot gesetzt und offenbar gewonnen. :top:
 

ulla

Premium
Beiträge
4.498
Wohnort
München
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Ich bin erstaunt, ich dachte Küche werden nur auf Messen nach Metern verkauft, aber im Möbelhaus? Was es gibt... wünsche Dir Glück!
 

Belbär1956

Mitglied

Beiträge
1
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Belbär

Hallo miteinander,

habe letztes Jahr auf der Messe einen Meterkaufvertrag unterschreiben. Wurde im Küchenstudio super beraten. Als ich das schrifltiche Angebot erhalten habe, hat mich der Preis umgehauen. Habe zwischenzeitlich weitere Angebote um rd. 6000 € weniger erhalten. Dem Küchenstudio habe ich mitgeteilt, dass ich die Küche nicht abnehme. Werde von dort hingehalten.

Wie komme ich verbindlich aus dem Vertrag?

Wer hat Erfahrungen damit?
 

menorca

Moderatorin

Moderator
Beiträge
19.812
Wohnort
München
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Hallo Belbär,

Vertrag ist Vertrag, mal als erstes. Die genauen Vertragsbedingungen stehen bestimmt im Kleingedruckten, dabei eventuell auch Stornobedingungen.
Wenn dich das Küchenstudio aus dem Vertrag entlässt, dann sicher nur gegen Stornogebühren.

Du kannst uns den Vertrag zum Drüberschauen scannen und als PDF zusenden. Uns interessiert der Vertrag und der Name des Händlers. Persönliche Daten kannst du unkenntlich machen.
Und bitte nicht hier hochladen sondern an die Mail unseres Admins Michael schicken. Die befindet sich im Impressum: Impressum

Normalerweise empfehlen wir, die Planung hier mit uns zusammen zu optimieren (zb Ecken auszulassen, da sie doppelt gerechnet werden (immer an der Wandseite entlang, und eine Ecke hat zwei Wandseiten)). Das kommt normalerweise immer noch günstiger als die Stornogebühren plus die Kosten für eine andere Küche.
Solltest du das wollen, eröffne bitte im Planungsboard dein neues Thema. Vorher lesen: Was wir benötigen
 

Cooki

Team
Beiträge
8.940
Wohnort
3....
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Hallo belbär,

lass Dir ein Angebot vom Mitbewerb geben und konfrontiere Deinen Händler damit.

Erstmal sollte man miteinander reden und nicht alle Händler, welche Küchen nach Metern verkaufen, sind auch schwarze Schaafe und haben auch einen Ruf zu verlieren.
 

Null Problem

Mitglied

Beiträge
4
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Hallo Belbär.
Ich habe vor einiger Zeit diesen Thread hier mal eröffnet - glaube ich zumindest :-). Ich hatte das gleiche Problem. Nur sieht es nicht so aus, wie viele hier geschrieben haben.

Denn es sieht ja aus juristischer Sicht folgendermaßen aus:


Wenn das Küchenstudio darauf besteht, dass die Küche bei denen abgenommen werden muss, dann muss dazu ein Vertrag vorliegen.

Ein Vertrag kann aber nur dann vorgelegen haben, wenn ALLE vertragsrelevanten Punkte fixiert sind(Erlass vom AG Frankfurt am 22.11.2002 unter dem Aktenzeichen 32 C 1677/02 - 48). Dann müssen Sie sich auch daran halten. Der Preis ist DEFINITIV ein sehr vertragsrelevanter Punkt. Entweder war der fixiert - dann kann er sich danach aber nicht mehr erhöhen.


Oder aber die Einzelheiten sind nicht fixiert, dann haben Ihr aber auch keinen Vertrag.

Ich an Deiner Stelle würde das durchziehen. Bei mir war das so, dass unsere Küche letztlich bei dem Messehändler nach dem "Preis Schock wie Du ihn jetzt auch hattest" günstiger war als alles was wir sonst uns im Küchenstudio "gleichwertig" raus gesucht haben.

Ich hätte, weil ich mich zwischendurch sehr aufgeregt hatte, eigentlich gerne die Küche gerade da nicht abgenommen. Aber wie gesagt, sie war nach den Nachlässen wirklich so ca. 3 bis 4.000 € günstiger und dann haben wir das gemacht.

Aber trotzdem würde ich gerne mal einen solchen Fall vor Gericht sehen. Einfach aus ehrlichem Interesse... (s.o.)

Viel Glück
 

Michael

Admin
Themenersteller:in
Beiträge
18.377
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Ich habe vor einiger Zeit diesen Thread hier mal eröffnet - glaube ich zumindest :-)

Das war zwar ich, ist aber Null Problem. ;-)

Natürlich teilen wir das ehrliche Interesse und auch die Auslegung des Gerichtsurteils von 2002. Offenbar sind die Gerichte im Punkt des Preises dazu übergegangen, daß der Preis pro Laufmeter Küche und Montage ja feststeht und somit der Vertrag wirksam ist.

Der gesunde Menschenverstand sagt uns etwas Anderes. Das juckt die Juristen aber nicht.
 

Null Problem

Mitglied

Beiträge
4
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Sorry Michael.

Asche auf mein Haupt. Dann habe ich irgendwo anders mal ein Thread eröffnet :-[

Wie Belbär sagte hat sich sein Preis nachträglich um 6.000 € erhöht. Und bei den Meterpreise wird ja immer damit geworben, dass dies ein Top Angebot ist, für das man sofort unterschreiben müsse, weil diese Top Konditionen nur hier gelten würde. Wenn man unterschreibt, dann kann man sich hinterher aussuchen, was immer man will... etc.

Von daher bin ich ziemlich gespannt, wie ein solch konkreter Fall dann wieder vor Gericht ausgehen würde. Ich hätte da keine Angst in meinem Fall gehabt. Und der Küchenstudiomensch hat das sehr wohl gemerkt und dann war seine Küche hinterher wirklich billiger als jeder Konkurrenzangebot. ...

Heute bin ich übrigens mit der Küche sehr glücklich.

Schönen Abend
 

Michael

Admin
Themenersteller:in
Beiträge
18.377
AW: Küchenkauf nach Meterpreis ...

Momentan ist niemandem anzuraten gegen solche Verträge gerichtlich vorzugehen. Das kostet nur Geld und die Erfolgsaussichten gehen gegen null.
Wie ich kürzlich im Hauptthema zum Meterpreisverkauf ergänzt habe, sieht die Sache so aus:

Die rechtswirksamkeit von Meterpreis-Verträgen ist laut HGB § 375 gegeben. Es handelt sich bei solchen Verträgen um den sogenannten Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Beim Vertragsabschluss werden nur Art und Menge der Ware vereinbart. Eine Frist wird vereinbart, nach der der Käufer die Ware näher bestimmen muss. Wenn er dies nicht tut, kann der Verkäufer die Bestimmung vornehmen oder die anderen in § 375 HGB genannten Rechte ausüben.

Interessant hingegen sind rechtliche Einwände gegen einzelne Vertragsbestandteile. Primär dürfte da die Art der Berechnung wirksam sein. Tote Ecken zum Beispiel werden doppelt berechnet und enthalten nur Luft. Ist das rechtlich in Ordnung?
Oder die Floskel mit der Schrankrückseite. Was ist wenn ein Bestandteil keine Schrankrückseite hat und trotzdem voll berechnet wird?

Wir weisen auch immer wieder darauf hin, daß die Verträge grundsätzlich den Passus enthalten, daß mündliche Nebenabsprachen nicht wirksam sind. Das unterschreibt der Kunde und sämtliches Geschwätz des Verkäufers auf der Messe ist nur heiße Luft.
 

Ähnliche Beiträge

Neff Hausgeräte Ballerina Küchen Blum Bewegungstechnologie Weibel - Intelligente Küchenlüftung

Neff Spezial

Blum Zonenplaner

Weibel Abluft-Tuning

Weibel Abluft-Tuning
Oben