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Das ist passiert...
Wir haben uns auf der Messe von einem Verkäufer überrumpeln lassen und einen solchen Kaufvertrag unterschrieben, d.h. wir haben erst danach gemerkt, dass dies ein Kaufvertrag ist, da wir schon ziemlich erschöpft waren. Geworben wurde mit 33% Rabatt, begrenzt auf 40 Kunden ... auch hier stehen Meterpreise, Preisgruppe usw. aber keine genauen Angaben zur Küche. Ebenso steht in den AGBs der Hinweis, dass der Vertrag nach 3 Wochen wirksam wird usw. Wir wollen nun zurücktreten. Hätten Sie einen Kündigungstext für uns?
Ich hatte. Und der Leser revanchierte sich. Er machte mich auf ein Gerichtsurteil aufmerksam, das mein Rechtsgefühl bestätigt. Es wurde erlassen vom AG Frankfurt am 22.11.2002 unter dem Aktenzeichen 32 C 1677/02 – 48. Ich gebe den Leitsatz wieder, wie ihn die Rechtsanwneuskanzlei Prof. Schweizer formuliert hat:
"Haben sich die Parteien über wesentliche Punkte des Kaufvertrages, wie etwa Kaufgegenstand, Kaufpreis usw. nicht geeinigt, ist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen."
Ansonsten schildere ich den Fall verkürzt in meinen laienhaften Worten: Weil das fragliche Möbelhaus für alle an diesem Tage abgeschlossenen Kaufverträge einen Rabatt von 20% anbot, unterschrieb eine Kundin eine mit Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, wonach sie zum Preis von 13.000 Euro folgendes erwarb: "Eine Küche 300/900, Geräte und Arbeitsplatte werden noch ausgesucht."
Die Kundin zahlte 1.300 Euro an. Einige Tage später schickte sie an das Möbelhaus ein Kündigungsschreiben. Ihr Pkw sei defekt und sie müsse kurzfristig einen neuen anschaffen. Den Küchenkauf müsse sie deshalb verschieben.
Das wollte das Möbelhaus nicht so einfach hinnehmen und verlangte eine Abstandssumme von 30% des Kaufpreises, also 3.900 Euro. Da die Käuferin sich weigerte, klagte der Möbler auf Zahlung - ohne Erfolg. Ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, weil nicht alles konkret vereinbart war, entschied das Gericht. Die Anzahlung zeige lediglich, dass es einen Rechtsbindungswillen der Kundin gegeben habe. Aber es sei offen geblieben, wie die Küche letztlich aussehen sollte. Somit gebe es keinen konkreten Vertragsgegenstand, also auch keinen Vertrag.
Quelle: Clever Küchen kaufen
Wir haben uns auf der Messe von einem Verkäufer überrumpeln lassen und einen solchen Kaufvertrag unterschrieben, d.h. wir haben erst danach gemerkt, dass dies ein Kaufvertrag ist, da wir schon ziemlich erschöpft waren. Geworben wurde mit 33% Rabatt, begrenzt auf 40 Kunden ... auch hier stehen Meterpreise, Preisgruppe usw. aber keine genauen Angaben zur Küche. Ebenso steht in den AGBs der Hinweis, dass der Vertrag nach 3 Wochen wirksam wird usw. Wir wollen nun zurücktreten. Hätten Sie einen Kündigungstext für uns?
Ich hatte. Und der Leser revanchierte sich. Er machte mich auf ein Gerichtsurteil aufmerksam, das mein Rechtsgefühl bestätigt. Es wurde erlassen vom AG Frankfurt am 22.11.2002 unter dem Aktenzeichen 32 C 1677/02 – 48. Ich gebe den Leitsatz wieder, wie ihn die Rechtsanwneuskanzlei Prof. Schweizer formuliert hat:
"Haben sich die Parteien über wesentliche Punkte des Kaufvertrages, wie etwa Kaufgegenstand, Kaufpreis usw. nicht geeinigt, ist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen."
Ansonsten schildere ich den Fall verkürzt in meinen laienhaften Worten: Weil das fragliche Möbelhaus für alle an diesem Tage abgeschlossenen Kaufverträge einen Rabatt von 20% anbot, unterschrieb eine Kundin eine mit Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, wonach sie zum Preis von 13.000 Euro folgendes erwarb: "Eine Küche 300/900, Geräte und Arbeitsplatte werden noch ausgesucht."
Die Kundin zahlte 1.300 Euro an. Einige Tage später schickte sie an das Möbelhaus ein Kündigungsschreiben. Ihr Pkw sei defekt und sie müsse kurzfristig einen neuen anschaffen. Den Küchenkauf müsse sie deshalb verschieben.
Das wollte das Möbelhaus nicht so einfach hinnehmen und verlangte eine Abstandssumme von 30% des Kaufpreises, also 3.900 Euro. Da die Käuferin sich weigerte, klagte der Möbler auf Zahlung - ohne Erfolg. Ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, weil nicht alles konkret vereinbart war, entschied das Gericht. Die Anzahlung zeige lediglich, dass es einen Rechtsbindungswillen der Kundin gegeben habe. Aber es sei offen geblieben, wie die Küche letztlich aussehen sollte. Somit gebe es keinen konkreten Vertragsgegenstand, also auch keinen Vertrag.
Quelle: Clever Küchen kaufen