AW: Küchenhöhe
ich denke hier geht es um einen werkvertrag: das werk ist frei von sachmängeln, wenn es die vereinbarte beschaffenheit hat... usw.
zu einem schiefen boden...: sollten da nicht bedenken angemeldet werden/hinweise...
Wir müssen uns jetzt mal einigen, auf welcher Ebene wir uns unterhalten...
rein formaljuristisch:
Was hat der Küchenbauer mit dem Boden zu tun ? Nichts.
Es ist Sache des Bauherren oder desjenigen der den Boden baut, für eine ebene Fläche zu sorgen.
Rein formal ist der Küchenbauer dann aus dem Schneider, wenn er die vereinbarte Bauhöhe einhält, denn dann hat er die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hergestellt (oder kennst Du irgendeinen Vertrag, in dem GESCHRIEBEN steht, das die
Arbeitsplatte in Waage sein soll ?)
oder reden wir vor dem Hintergrund
realer Lebenssachverhalte
- natürlich erwartet jeder, das die APL in Waage ist
- natürlich geht es nicht an, das man eine Küche statt in 91 cm in 86 oder 96 abliefert
- natürlich ist es normal, das ein Boden SELTENST wirklich in Waage ist - und sich die Küche danach richtet dafür gibt es schließlich die Stellfüße
- natürlich ist es normal, das jemand auch mal einen Fehler macht
- aber eigentlich ist es auch normal, das man die Kirche im Dorf läßt
All das sind die Sachen, die die Gerichte als mögliche "nebenvertragliche Pflichten" werten - allerdings gibt es die für BEIDE Seiten und werden meistens über Urteile präzisiert.
Wenn die falsche Höhe zu objektiven Rückenproblemen oder technischen Fehlfunktionen führt - keine Diskussion, dann würde ich die Küche neu montieren - meine Kundin würde es mir danken und mit Sicherheit neue Kunden bringen.
Wenn all das jedoch nicht vorläge und ich das Gefühl hätte, es handelt sich lediglich um nachträgliche Rabattverhandlungen, dann bliebe die Küche wie sie ist.
Gatto1