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Guten Tag zusammen,
folgender Sachverhalt:
Unsere neue Küche wurde geplant, verhandelt und Kaufvertrag unterschrieben.
Kosten der Küche belaufen sich auf 4900,00.–
Das Küchenstudio bekommt gegen eine Bankbürgschaft eine Anzahlung von 4410,00.–
Bis dato heute habe ich noch nicht angezahlt.
Restbetrag in Höhe von 490,00.– ist bei erfolgter Montage (ca. KW 38/2016) zu zahlen.
Übermorgen erfolgt ein Aufmaß.
Im Vertrag steht, wenn nach Aufmaß Änderungen in der Küchenplanung erfolgen (müssen), erkläre ich mich einverstanden, dass nachberechnet oder gutgeschrieben werden kann.
Wie habe ich die Gutschrift zu verstehen? Da es kein Fernabsatz ist, kann ich nicht auf eine Auszahlung pochen, oder?
Im Falle dessen, dass die Küche bspw. 600,00.– günstiger nach Aufmaß sein könnte, ich allerdings schon die Bankbürgschaft angezahlt habe, würde ich ja schon 110,00.– hinterherlaufen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Lasse
folgender Sachverhalt:
Unsere neue Küche wurde geplant, verhandelt und Kaufvertrag unterschrieben.
Kosten der Küche belaufen sich auf 4900,00.–
Das Küchenstudio bekommt gegen eine Bankbürgschaft eine Anzahlung von 4410,00.–
Bis dato heute habe ich noch nicht angezahlt.
Restbetrag in Höhe von 490,00.– ist bei erfolgter Montage (ca. KW 38/2016) zu zahlen.
Übermorgen erfolgt ein Aufmaß.
Im Vertrag steht, wenn nach Aufmaß Änderungen in der Küchenplanung erfolgen (müssen), erkläre ich mich einverstanden, dass nachberechnet oder gutgeschrieben werden kann.
Wie habe ich die Gutschrift zu verstehen? Da es kein Fernabsatz ist, kann ich nicht auf eine Auszahlung pochen, oder?
Im Falle dessen, dass die Küche bspw. 600,00.– günstiger nach Aufmaß sein könnte, ich allerdings schon die Bankbürgschaft angezahlt habe, würde ich ja schon 110,00.– hinterherlaufen, oder?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Lasse