Küchen-Recht

Proxos

Hallo sehr geehrte Damen und Herren, ich weiß nicht ob ich hier bei Ihnen richtig im Forum bin.
Ich bin Händler seit schon mehreren Jahren und tätig im Küchenbereich.
Nun habe ich einen Fall den ich bis jetzt noch nicht hatte.

Bei einem Kunden wurde die Küche montiert und mit in der Montage war eine verkleidung durch Schränke ( in der tiefe gekürzt) von einer Therme.
Bei der Montage wurde auch ein schornsteinfeger mit hinzu gezogen, bezüglich brandschutz etc.
Da nun ein Schrank ein Hochschrank mit borten war und dieser so gekürzt werden muste, dass keine Borten, mehr rein passen, wurden diese halt nicht montiert(Borten). Nun besteht der Kunde auf seine Borten und wenn diese nicht montiert werden, so ist er nicht gewillt die Küche zu dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen. Natürlich würden wir diese borten gerne montieren, aber die passen halt nicht mehr rein, da der schrank von der tiefe lt. Schornsteinfeger, fast bis zur front gekürzt werden sollte.
Das Argument des Kunden:

"Sie hätten schon vor der Bestellung den Schornsteinfeger hinzu holen sollen, und mir habe sie gesagt die Borten werden montiert."

Mit den Borten habe ich legidlich gesagt das diese so eingesetzt werden wie es möglichist. Daran kann der Kunde sich natürlich nicht erinnern.
Nun meine Frage kann der Kunde nun verlangen, das die Borten montiert werden? Es geht ja immerhin um die Bezahlung der Küche.
Vielleicht sind hier im Forum ja ein paar spezis im Küchenrecht.
 

Küchen Klaus

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Hallo Proxos,

wir sind hier im Forum nicht so förmlich, deshalb kommt jetzt das "Du" zurück.

"Sie hätten schon vor der Bestellung den Schornsteinfeger hinzu holen sollen, und mir habe sie gesagt die Borten werden montiert."

Grundsätzlich hat der Kunde hier Recht. Ich zumindest mache das so.

Schreib ihm doch die Böden gut. Damit müßte er einverstanden sein. Wenn der Schornsteinfeger im Vorfeld die Kürzung "angeordnet" hätte, würde die Situation keine andere sein.
 

Proxos

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Hallo danke für DEINE :-) Antwort.
Ihr geht es darum das ich ihr gesagt haben soll das die Böden dort rein kommen. Und das ich dem Schornsteinfeger nicht vorher gefragt habe, sondern erst bei der Montage der Küche.
Sie meint halt das sie für einen schrank den sie nicht nutzen kann so wiel geld bezahlt hat/muß.
Wenn ich Ihr jetzt vorschlage das ich ihr die Borten(ca 150EURO) gutschreibe, wird sie zum anwneu gehen.
Der Schornsteifeger sagte bei der Montage, dass der Schrank um ca 50 cm gekürzt werden muß. Somit passen dort halt keine Böden mehr rein.

kommt sie damit durch???
 

KurtHelmut

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...

Der Schornsteifeger sagte bei der Montage, dass der Schrank um ca 50 cm gekürzt werden muß. Somit passen dort halt keine Böden mehr rein.

kommt sie damit durch???

Hallo Porxos,

sehr wahrscheilich JA! :(

Merke: Vor Gericht und auf hoher See ...

@Klaus hat zu 100% recht. Lass Dich auf keinen Streit ein. Der Kunde hat immer recht, auch kann wenn er kein Recht hat. ER (oder SIE) wird nie und immer Dir zugeben, "ach ja, da hab ich mich geirrt".

Da für mich der eigentliche Sinn des Schrankes ja ist, die "hässliche Therme" zu verkleiden ist, gäbe es unter Umständen noch eine Lösung.

Drehe doch den Spieß mal um.

Sage OK! Ich nehme den Schrank zurück und schreibe ihn zu 100 % gut. Wäre immer noch vieeeeel billiger als ein (mit großer Sicherheit) verlorener Prozess. Aber obacht! Nicht dass der Kunde/die Kundin auf die Idee kommt, den ganzen Auftrag zu wandeln (zu stornieren).

Soll sich der Kunde doch an der Optik der Therme erfeuen. Und vielleicht kommt er ja dann "angekrochen" und bittet darum, die häßlichze Therme doch noch zu verkeiden.

Ubrigens.
Hätte im Angebot/Auftrag gestanden, "Verkleidung von Therme mit Hochschrankmaterial" hättest Du jetzt ein Problem weniger.
Sorry, ich weiß, das hilft Dir jetzt auch nicht weiter, aber halt für's "nächste mal .."

Drücke Dir die Daumen
Gruß Kuhea
 

Küchen Klaus

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Oh jeh,

eines verstehe ich nicht, wieso sollte der Schrank soweit runtergekürzt werden? Mehr Luft drin ist doch immer besser.

Stell doch mal die Skizze ein. Dann kann man sich das besser vorstellen.
Eventuell kann man die Sache ja mit einem neuen Korpus aus der Welt bekommen.

Zum Thema Anwalt. Das wird einfach zu teuer. Da legt man nur Geld dazu.
Ist halt so. Als Händler hat man immer die A....karte.
 
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kitchenboy

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hallo proxos
auch ich würde einen streitfall vermeiden es ist halt so, dass selbst wenn dein kunde nicht völlig recht bekommen sollte doch seine rechtschutz für seine kosten aufkommt und du i.d.r. deine selber tragen muß. zudem gehen solche sachen vor gericht meist mit einenm vergleich aus und du hast auch nicht viel zeit dabei verloren. wenn ich dich richtig verstanden habe befindet sich der hochschrank zwischen zwei weiteren elementen evtl. auch einem mauerwerk und ist somit eigentlich nur noch ein frontrahmen, da die böden ja wg. der therme nicht die nötige tiefe haben können würde ich diese einkürzen neue reihenlochbohrung und schon hat der kund seine 45mm tiefen böden was auch immer er daruf stellen möchte. falls ich die anordnung falsch verstanden haben wäre eine kleine skizze oder beschreibung sinnvoll. aprospros was meinst du mit borten, ich kenne diese nur als dekoratives element aus stoff oder tapete um eben diese auf zu peppen.
viele grüße kb
 

Tinolino

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okay, arger Knackpunkt, ich arbeite in einem grossen Unternehmen, da sind solche Fälle versichert oder zumindest kann man sagen : ACH AUF DEN PROZESS LASS ICH MICH EIN, aber du schienst ja ein kleines Küchenstudio zu sein. da wäre ich vorsichtig, aber machs doch wie es KUHEA schon schrieb, nimm den Schrank zurück und sag ihr das, vielleicht kommt dann NEE DASS SIEHT DOOF AUS, LASSENS SIE MA BITTE SO ;-)


Drücken dir die Daumen
Gruss
 

kitchenboy

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hallo
ja ja so einfach ist das mit den schrank mal eben so zurück nehmen ja auch nicht, erstens ist dieser ja schließlich eingebaut, sprich die kundin müßte mit der rücknahme einverstanden sein (halte ich für ausgeschlossen) zudem einfach ausbauen geht auch auch nicht rechtslage bgb beachten eigentum und besitz. zweitens wirst du mit diesem argument keine große freude bei der kundin auslösen zudem was ist mit den evtl. vorhandenen befestigungslöchern wo auch immer. bleibt eigentlich nur die gütige einigung böden / borten soweit es möglich ist anbringen damit hast du dann wenigstens alle sin deiner macht stehendes getan. alternativ kannst du ihr noch anbieten, wenn auch für dich ungünstig, den schrank so zulassen wie er ist und diesen ihr voll gut zu schreiben, vielleicht geht es ihr ja auch nurt darum noch eine kleinigkeit raus zu holen. Vergiss dann aber nicht dieses im abnahme protokoll so unterschreiben zu lassen.
gruß kb
 

Proxos

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AW: Küchen-Recht

vielen Dank für Eure info. Denke das werde ich so machen.

Ihr habt mich aber richtig verstanden. DIESER Schrank steht zwischen zwei anderen Hochschränken.

Mit Borten sind die Einlegeböden gemeint.

Ist halt alles ein wenig sch.....!
Wie Ihr schon sagt der Kunde hat imer recht :stocksauer::stocksauer::stocksauer:

Danke

Gruß Proxos
 

kitchenboy

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hallo
ich denke der schrank hätte nicht soweit eingekürzt werden müssen wir haben solche verkleidungen damit gelöst und mit wohlwollen des schornsteinfegers indem wir vor der therme soviel platz gelassen haben, dass man die verkleidung noch bequem abnehmen kann für die nötige belüftung der therme kann man den unterboden kürzer gestallten und oder im sockelbereich lüftungsgitter einarbeiten.
gruß kb
 

Küchen Klaus

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Hallo Proxos,

sind das zwei Schränke wie auf der Skizze ? Dann könnte man doch, zwar mit etwas Aufwand den Abschnitt der rechten Seite wieder einbauen und die Böden links mit Winkeln befestigen.

Auf jeden Fall mußt du dir von der Dame bestätigen lassen, dass sie nichts reinstellt, was die Lüftung beeinflußt. Wenn man böse ist, läßt man dann den Schornstenfeger nochmal auflaufen um die Beladung nach Landesfeuerungsverordnung zu prüfen.

Das wäre mein Vorschlag. Vielleicht hat Michael ja auch noch eine Idee. Er schraubt "geringfügig" mehr als ich. ;-) Wart mal ab, was er so schreibt.
 

slahrmann

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Hallo Fachleute, im Prinzip hat der Kunde recht, der Schrank ist nicht nutzbar. Als Fachhändler hätte ich vorher mich informieren müssen wie tief der Schrank gekürzt werden muss. Wenn nichts schriftlich vereinbart ist über diese Ausführung, was von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist die Beweiskraft schlecht. Da dieser Schrank sooderso in der Tiefe nicht zu 100% nutzbar war, verbleibt aus meiner Sicht nur die Gutschrift der Böden und anteilig die Nutzbarkeit zur Auftragsvergabe. Was bleibt ist die Sichtverleidung.
Auf jeden Fall sollte man sich mit dem Kunden einigen und deswegen keinen Rechtsstreit eingehen, lohnt sicht nicht, weil ich vorher nicht den Kunden ausreichend informiert habe.
Ich kann auch nicht empfehlen dort Böden einzubauen, weil die Therme meines Erachtens eine Zuluft braucht. Wie das vor Ort genau aussieht kann der Zeichnung nicht entnommen werden.
Am besten Absprache auch mit dem Schornsteinfeger.
 

Proxos

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hallo zusammen.
So ich habe noch mal mit dem Schornsteinfegermeister telefoniert. Dieser bestätigte mir jetzt, das unterhalb der therme Böden eingearbeitet werden dürfen. Natürlich finde ich das jetzt etwas sehr spät, da der rechte Schrank ja doch um einiges gekürzt worden ist. (der linke etwa nur 20cm, dort soll ein Staubsauger stehen) Erst wurde uns bei der Montage gesagt, das der kompl. recht Schrank von der tiefe gekürzt werden muß und nun doch nicht.
Nun werde ich noch mal den rechten Schrank bestellen und Ihn unterhalb der Therme nicht so weit kürzen lassen, so dass dort auch 2 Einlegeböden passen.
Natürlich wollen wir uns mit dem Herr gutmütig einigen.

Ich habe allerdings schon den Anwalt von unserem Verband angerufen und mich etwas informiert.
Laut seinen erkenntnissen,

Zitat: ist der Kunde nur halb im recht. Diesem ging es ja in erster Linie darum das die Therme verkleidet wird und das der "Schandfleck" weg ist. Man hätte auch mit Wangen arbeiten können und die Türen dort drann befestigen können, doch das würde sich Preislich nicht viel tun (Wangen, Oberboden, Türen, Schaniere, etc. Somit haben Sie als Küchenhaus, alles richtig gemacht. Sie haben den Schornsteinfegermeister zu gezogen und mit Ihm abgesprochen wie weiter zu verfahren ist. Man kann allerdigs aus KULANZ dem Kunden, die nicht verwendbaren Einlegeböden und etwas den verlohrenen Stauraum, eine Minderung des Kaufpreises anbieten. In einem Angemessenen Preisrahmen.


Gruß
 

kitchenboy

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hallo slahrmann
der einbau der böden bezog auch nur auf die noch vorhandene tiefe ich erinnere 45mm, zudem so oder so eine luftzufuhr für die therme gegeben sein muß und diese wird nicht nur durch den abstand von front zur therme bestimmt, es ist und bleibt ein geschlossener raum also sockel gitter mindestens.
gruß kb
 

Michael

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AW: Küchen-Recht

Hallo zusammen,

auf 45mm würde ich auch keine Böden mehr setzen. Weiterhin können, und dürfen, wir hier keine Rechtsberatung geben.
Allerdings habe ich zum Stichwort: "Der Kunde hat immer Recht" in den letzten Jahren andere Erfahrungen gemacht.
Immer öfter wird hier von vielen Richtern nicht nur das Recht angewendet, sondern durchaus der gesunde Menschenverstand gebraucht.

Wenn der Schrank mit weniger Kürzung erneuert wird und der untere Bereich mit nutzbaren Böden versehen wird, kann niemand dafür garantieren, dass bei einem Defekt der Therme wegen unzureichender Belüftung nicht der Händler dafür verantwortlich gemacht wird. Weil dieser den Schrank so konstruiert hat, dass er mit Haushaltswaren bestückt werden kann, wird das auch getan.

M.E. wäre der richtige Weg, freundlich aber bestimmt von der Nutzung dieses Rahmens (mehr ist es nicht mehr) abzusehen.
Bautechnische Sicherheit muss hier vor früheren Absprachen stehen. Als Händler oder Monteur darf ich durchaus mal zugeben, die Situation falsch eingeschätzt zu haben. Nach neuen Erkenntnissen muss ich mich nach denen richten und nicht nach meinem Wissen von früher.

Wenn der Kunde anschliessend noch auf den Einbau der Böden besteht, hat er entweder immer noch nicht kapiert worum es hier geht, oder er möchte nur einen Preisnachlass.
Im zweiten Fall habe ich in der Vergangenheit einige Richter kennengelernt, die so ein Verhalten gar nicht mögen.

Die Sicherheit sollte vorgehen.
 

Proxos

Themenersteller:in
AW: Küchen-Recht

Hallo genau das was Michael schrieb haben wir dem Kunden auch gesagt, bezüglich dem Vollstellen.
Der Kunde besteht allerdings auf diese Böden. Also der Schornsteinfeger gibt grünes lich, also werde ich den schrank tauschen und in der montagebestätigung aufführen, das der schrank nicht befüllt werden darf. Wenn sie das dann doch tut........ Gut wir haben die Montagebestätigung unterschrieben.

Schade das man solche uneinsichtigen Kunden haben muß.
 
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