Nun ja, um das kurz zu machen, ich sehe das so, wenn Du einen Preis in 2018 schriftlich bekommen hättest mit dem schriftlichen Vermerk einer Preisgarantie bis zur Auslieferung (wobei das schon kein normaler Händler machen würde) ( und Du das so auch offensichtlich nicht hast) (nur unter Kaufleuten gilt ansonsten das gesprochene Wort als Vertrag) dann müsste der alte Preis gelten.
Zumindest solange, bis Du von Dir aus, Veränderungen daran vornimmst. Wenn der Händler auf diese Veränderungen eingeht, sollte der der alte Vertrag damit aufgehoben sein. Das ist somit ein enormes Entgegenkommen des Händlers, schließlich könnte er ja auch einfach auf Einhaltung des bestehenden Vertrags pochen. Und das würde er wohl auch machen, solltest Du ihm nun sagen, dass Du die Küche woanders günstiger bekommen würdest, was Dich widerum in die denkbar schlechteste Verhandlungsposition bringt, die man haben kann.
Durch die Vertragsaufhebung und das Ansetzen eines neuen geänderten Vertrags bestimmt der Händler nun die Preise. Das heißt zum ersten wird er schon mal aufgrund der vergangenen Zeit die aktuellen Preise ansetzen und für den zusätzlichen Aufwand (Vertragsänderung / Umplanung etc.) wohl noch eine Aufwandsentschädigung.. Dir steht es frei, ein Gegenangebot einzuholen oder Dich hier im Forum schlau zu machen. Selbst wenn sich auf der Händlerseite nun ein eifriger Mitforist findet, der dein obig kopiertes Angebot mal eben in seine Maschine tippt und dir sagt, dass er das zum alten Preis mit neuer Aufstellung liefern würde, nützt das nichts, wenn der Händler mit Dir einen bestehenden Vertrag hat, auf dessen Lieferung er bestehen kann.
Dir sollte es somit gar nicht lieber sein, dass Du einen Vertrag in 2018 geschlossen hättest (wie Du hier immer sagst) und auf dessen Preise Du dich nun berufst, Dir sollte es wesentlich mehr helfen, wenn klar werde, dass es keinen Vertrag gäbe, nur dann könntest Du am Markt wieder verschiedene Angebote einholen und wärst in einer deutlich besseren Verhandlungsposition.
So, die Situation. Und nun die Frage, wann hast Du was unterschrieben oder bestätigt bekommen und dem nicht widersprochen.. ?
mfg
Racer
P.S. das ist hier natürlich keine Rechtsberatung. Wer das möchte, nehme sich bitte einen Anwalt.