Küche verplant???

Servicejoker

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Hier im Frankfurter Raum ist Bodo Bach eine Kultfigur. Bei Fragen startete er im Radio immer mit: „Isch hätt da genn emal e Problem“. Und genauso geht es mir.
Die neue Küche war ausgesucht und die Vorfreude meiner Frau groß. Umso ernüchterter ist sie jetzt. Mit einem von mehreren Problemen wende ich mich an Euch.
Der Küchenberater plante, der Mann fürs Aufmaß kam und korrigierte und die Backgroundgruppe im Möbelhaus kontrollierte noch einmal.
Nun kann bei geöffneter Klappe des Geschirrspülers die Hochschranktür nicht mehr komplett geöffnet werden. Es fehlen lt. einem weiteren Mitarbeiter des Möbelhauses ca. 5 cm. Von der Blende (11,5 cm) links sind abzuziehen: Zarge und Tür 4,0 cm sowie Griff 4,0 cm. Der linke Teil der Küche kann maximal 3,5 cm nach links verrückt werden, da sich sonst die Tür des Kühlschranks nicht mehr bis zu 90° öffnen ließe.
Habt Ihr eine Idee, was das Möbelhaus tun kann?
Ist das Einschalten einer dritten Partei (Rechtsanwneu) ratsam?
Oder sollten wir uns mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden geben?

Danke im voraus für Eure Antworten

Wolfgang
kuechendilemma-a.jpg


PS: Warum wird das Biuld um 180° gedreht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

bibbi

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Steht denn in Deinem Kaufvertrag ,daß die Hochschranktür nach dem Öffnen des GSP
aufgehen muss?? Du könntest die Front ja auch vorher öffnen.Oder klappt das auch
nicht ?? Eine Gesamtansicht des Küchenplans wäre hilfreich.

LG Bibbi
 

menorca

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Ist das noch ein Planungsproblem oder steht die Küche schon?

Und wie Bibbi schon sagte: eine Planansicht, wenigstens der Grundriss, wäre hilfreich.
 

Berde

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Laut Bild,Foto steht die Küche schon.

Warum muss die Tür des HS bei geöffneter GSP Tür aufgehen ?
Wahrscheinlich zum einräumen, dann würde ich die HS Tür vorher öffnen oder
die GSP Front um ein Stück anheben.

Oder war es Vorgabe das diese Tür bei geöffnetem GSP aufgehen muss?
 

menorca

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Oops, das Bild hab ich übersehen. :-[
Als Ausgleich dafür gab mal das Bild aufrecht gedreht:

kuechendilemma.JPG
 

Angelika95

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bei HH
Mh, ich kriege meinen Hochschrank bei geöffneter GSP gar nicht auf, die stehen glatt über Eck, deswegen stehen da die Vorräte drin und nur ganz wenig, was in die GSP muss ;-). Ich empfinde das aber nicht als Planungsfehler, schlimmer finde ich so Situationen wo man den Müll und die GSP nicht gleichzeitig offen haben kann. Wenn man über Eck geht, hat man ja immer Schränke die sich irgendwie blockieren...
 

floppinchen

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Über Eck ist immer schwierig, wenn da 2 Auszugsschränke stehen, kann man meist auch nur die Auszüge von 1 Schrank öffnen, das ist nun mal das typische bei Eck-Lösungen.

Wobei wenn ihr den HS aufmacht und dann erst den GSP, dann gehen doch beide auf. Muß denn irgendwas aus der GSP überhaupt in den HS oder geht es nur ums Prinzip ?

Fühlt sich das Küchenstudio /Möbelhaus denn überhaupt für diesen "Mangel" verantwortlich ? Was war denn ausgemacht ?
 

Servicejoker

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Vielen Dank erst einmal für Eure Antworten.
Komme leider erst heute dazu zu antworten.

In dem Hochschrank sind Teller, Untertassen, Schüsseln (siehe Bild!) die direkt vom Geschirrspieler in den Schrank sollen.
Natürlich kann man vorher die Tür des Hochschranks aufmachen (machen wir derzeit so, gibt ja auch keinen anderen Weg, es sei denn, die "Teile" werden auf der Arbeitsplatte "zwischengelagert"...
Wichtiger erscheint uns, dass bei der Planung - selbst vom Küchenberater - Wert darauf gelegt wurde, Geschirrspüler und auch nachträglich Tür des Hochschranks zu öffnen. In der Küche soll es ja nicht umständlich zugehen!
Nach der Planung kam der Mann zum Aufmaß und nahm Änderungen vor, da im Plan des Erdgeschosses nur sie Rohbaumaße angegeben waren. Dadurch musste der lange Teil etwas weiter nach links, da sich Klappe des Backofens und die Fensterbank "im Weg waren. Ebenso musste der linke Teil weiter nach rechts.
Ich denke, die Änderungen wurden in den Plan übernommen, aber keiner prüfte dann den Plan mehr.
Aus unserer Sicht liegt hier ein Planungsfehler des Möbelhauses vor. Deshalb auch meine 3 Fragen im Eingangsbeitrag:
Habt Ihr eine Idee, was das Möbelhaus tun kann?
Ist das Einschalten einer dritten Partei (Rechtsanwneu) ratsam?
Oder sollten wir uns mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden geben?

Dem Möbelhaus ist unsere Reklamation bereits bekannt. Aktueller Bearbeitungsstatus: wir kümmern uns drum. Nur zur Info: es gibt noch weitere Mängel!
Was würdet Ihr machen bzw. wie würdet Ihr vorgehen?

Heute mit sonnigen Grüßen
Wolfgang

PS. Warum wurde das falsch herum (um 180° gedreht) angezeigt?
 

KerstinB

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Bei mir wurde alles richtig rum angezeigt.

Habt ihr denn nach dem Aufmaß keinen korrigierten Plan bekommen? So grundsätzlich sehe ich das auch nicht als Fehler. Stell doch mal den Basisplan ein.
 

bibbi

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Tut mir leid für Dich,aber aus meiner Sicht ist dies kein Planungsfehler.
Da wir hier nicht nachvollziehen können, was vor oder nach dem Aufmaß geplant,
oder besprochen war (und wir immer noch keinen Gesamtplan oder Ansicht haben)
kann man ja nur vom aktuellen Bild ausgehen.
Hier sehe ich weder die 5cm Spielraum noch sonstige Fehler.
Wie schon mehrfach beschrieben,kann man bei Übereckplanungen nicht davon ausgehen alles gleichzeitig zu öffnen.
Dies ist keine Rechtsberatung,sondern nur meine persönliche Ansicht.

LG Bibbi
 

martin

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Der Fehler liegt ja wohl eher bauseits als beim Küchenplaner, wenn es eine Kollision zwischen BO und Fensterbank gibt. Ich denke, Du wirst einen RA oder Gutachter nur belustigen. Eine Änderung wird vermutlich Dein Geld kosten. Auf eine Entschädigung wirst Du vergeblich hoffen.
 

chrome17

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Weder in meiner neuen Küche kann ich Müll und Geschirrspüler gleichzeitig öffnen (Eckspüle) und in meiner neuen Küche werde ich da auch Probleme haben mit Geschirrspüler und den Auszügen über Eck. Haben die Ecken halt so an sich. Seh das Problem bei dir nicht, zuerst den HS zu öffnen und dann den GSP.
Selbst das geht bei mir nicht, dann hätte ich den GSP in die Mitte der Zeile nehmen müssen, und das wäre noch suboptimaler. Deine Küche sieht vom Bild her nicht sehr groß aus, da muss man wohl mit Kompromissen leben.
Trotzdem viel Spaß in deiner neuen Küche!
VG
 
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Es scheint sich um 1,5-2 cm zu handeln.
Lösbar wäre das evtl. mit nach Links verschieben der Hochschrankanlage (linke Blende kürzen) und einer neuen Eckblende, evtl. eines neuen kleinen Stücks APL.
Da das Ganze wahrscheinlich von keinem Gericht der Welt als Mangel angesehen werden wird, und die oben beschriebene Art der Beseitigung unverhältnismäsig teuer würde, sehe ich mit den jetzt vorhandenen Infos kaum eine Möglichkeit das zu regeln.
Eckprobleme sind leider oft Usus, und das Ganze wird sich nach kurzer Gewöhnungszeit einspielen.
Als Alternative könnte man noch überlegen, die Hochschranktüre rechts anzuschlagen, dann ist der Hochschrank (ausser den Innenauszügen) zumindest mal besser nutzbar.
Um das zu beurteilen bräuchte man mal die genauen Maße der Ecke
 

bibbi

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Zitat:
Oder sollten wir uns mit einer finanziellen Entschädigung zufrieden geben?

Ist das wirklich ernstgemeint ??

LG Bibbi
 

menorca

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Und dann gäbs da eventuell noch die Möglichkeit, die Küche anders einzuräumen.
Denn selbst wenn die Tür vom Hochschrank aufgeht, dann wird sie kein 180° Scharnier haben wegen der Griffe am Nachbarschrank, also nicht komplett aufgehen. Ist das Einräumen dann also wirklich bequem?
 

Berde

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Wichtiger erscheint uns, dass bei der Planung - selbst vom Küchenberater - Wert darauf gelegt wurde, Geschirrspüler und auch nachträglich Tür des Hochschranks zu öffnen. In der Küche soll es ja nicht umständlich zugehen!

Wenn das Vorgabe war!!!,wäre es doch ein Planungsfehler
zumindest hätte man nach Aufmaß darauf hinweisen müssen, das die Tür und der GSP
kollidieren.
Natürlich nur meine private Meinung.
 

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