Küche nach Laufmeterpreis

Bioflamm

Hallo,

ich bin neu im Forum und bräuchte die Meinung von erfahrenen Küchenprofis.

Wir haben vergangene Woche auf einer Verbrauchermesse einen Vertrag von 5 Laufmetern Küche zu einem Laufmeterpreis von 1170.- plus 150.- für Lieferung und Montage unterschrieben.
Basis war ein Modell von Nolte PG 4 mit Granitarbeitsplatte PG1.
Weiter wurde uns zugesagt, dass wir alle Schrankmodelle aus dem Nolteprogramm beliebig nutzen können.( Apothekerschrank und Magiccorner nur 1 mal pro Wandseite).
Auf alle Elektrogeräte( ausser Miele ) erhalten wir 30% Rabatt.

Habe mittlerweile leider das Gefühl, dass wir vorschnell gehandelt haben.
Wie ist Ihre Meinung zu dem Thema?

Gruß
Joachim Lichtl
 

scharnhorst

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das hört sich nach einem ganz schlechten geschäft an. im fachhandel wäre die küche vermutlich ein paar tausend euro günstiger.
 

Küchen Klaus

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Hallo Bioflamm,

einen ausführlichen Beitrag findest du auf der Startseite weiter unten.
Von dort gelangst du zu den einzelnen Beiträgen.
 

peerless

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im schönsten Land der Welt *Ostfriesland* ;-)
Erstaunlich, dass Kunden sowas immer noch unterschreiben.

Solche will ich auch ;D

Nee, mal Spaß bei Seite .... günstig wird die neue Küche wohl nicht.
 

Bodi

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Fulda
Hallo Bioflamme,

rechnen wir mal:

Geschirrspülerfront + 60 cm Hänger = 702,- €
Eckspüle mit Hängern: 2106,- € (wenn so geplant)
Herdumbauschrank mit nem großen Loch drüber für die Haube 702,- €


Das sind schon 3510,- € .... ohne Schränke dazwischen, Geräte, Zubehör, usw
So Kunden will ich auch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ;-)

Das nenn ich mal ne gute Marge für den Verkäufer..

Seh wenigstens zu, dass du die Geräte zu nem vernünftigen Preis bekommst, und lass dich nicht mit 30 % auf den UVP abspeissen...

Das die L+M dann so günstig ist, ist kein Wunder!

Wenn du Glück hast, kannst du vielleicht noch aussteigen. Da würde ich sogar ne Stornogebühr von 20 % hinnehmen, weil bei einem richtigen Küchenplaner kannst du warscheinlich mehr sparen.

LG Bodi
 

Flyboy

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Hallo,
ich kann nur sagen Hände weg vom Meterpreis für Kunden.
Komme selber aus einem Haus wo mit Meterpreisen gearbeitet wird,insbesondere auf Messen um München.
Hier verliert der doch so aufgeklärte Kunde immer.Die Kunden die dort kaufen müssen ihr Hirn im Auto gelassen haben.
Bei den Holzteilen ist der Preis nicht ganz unrealistisch,aber dann in der Nachbesprechung wenn es um Geräte und Zubehör geht wird teilweise zum Katalogpreis verkauft.
Der Kunde kann nichts mehr machen denn er hat ja schon unterschrieben.
So fallen die Margen sehr hoch aus und aus 10000 Euro werden ganz schnell 20und mehr wenn man einen "guten Verkäufer" hat.
 

canadianwestwind

Themenersteller:in
hallo ihr superschlauen :2daumenhoch:
es ist keiner gefeit,der nicht jeden tag eine neue küche kauft 8)
und die AGB's nicht auswendig kennt !!!!!!!!!!!!!!!! ???
ich glaube,dass man schon genug gestraft ist,mit dem vertrag.........
hier auf hilfe hofft und beleidigt und ausgelacht wird. :'(
habt ihr überhaupt ne ahnung,wieviele in die falle dieser MARKETINGLEUTE tappen!? >:(
JEDEM kann das jederzeit passieren :w00t: ob mans glaubt oder nicht.
also bitte etwas mehr respekt,denn wer hier schreibt ist bestimmt verzweifelt :'(
grüsse wolfgang und maria
 

Michael

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Hallo Wolfgang,

sicher hast Du Recht. Es kann jedem passieren.
Allerdings scheint es auch üblich zu sein, erst zu unterschreiben und sich anschliessend Informationen einholen zu wollen.
Gerade bei diesem Thema können die dann nur so ausfallen, wie man sie hier lesen kann.

Das letzte was wir uns aber unterstellen lassen, ist Schadenfreude. Das belegen schliesslich die zahlreichen Beiträge, in denen hier helfend und informierend gearbeitet wird.

Wer einen Vertrag unterschrieben hat ohne sich vorher zu informieren, dem können wir hier auch nicht mehr helfen. Vertrag ist Vertrag.
Jeder weitere Versuch wäre eine verbotene Rechtsberatung im Foren, dem wir uns verweigern müssen.

@Joachim
In unserer Rubrik Küche und Recht gibt es einige interessante rechtliche Auffassungen zu dem Thema. Ohne einen Plan ist es uns schwer möglich zu beurteilen, ob das Angebot überteuert ist oder nicht.
Falls ihr euch zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag entscheidet, solltet ihr mit den Infos aus o.g. Rubrik einen Rechtsanwneu aufsuchen, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist.

Falls ihr allerdings schon im Besitz eines Küchenplanes seid, wäre es ein Vorteil ihn hier mal einzustellen.
 

canadianwestwind

Themenersteller:in
hallo michael
tut mir sehr leid.......wollte niemandem was unterstellen :-[ SOOOOOOOOOOOOOOOORY
aber ich würde mal sagen,dass ...naja so 80% der bevölkerung nicht weiss,dass
es bei verschiedenen verträgen KEIN 14tägiges rücktrittsrecht gibt. :(

hallo joachim,was meinst du mit küchenplan ???
grüsse wolfgang
 

Michael

Admin
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Naja...

Beim Fernabsatzgesetz ist es 1 Monat
Bei Finanzierungsgeschäften sind es 14 Tage

Das sind allerdings auch grundsätzliche wichtige Informationen. Handelt es sich um eine Finanzierung, sieht die Sache u.U. ganz anders aus.

Weiterhin gibt es Einschränkungen bzgl. der Möbelanordnung und Spezifikationen. Es gab schon Richter, die haben Kündigungen von Verträgen zugestimmt, da der Vertrag nicht über eine konkrete Sache abgeschlossen wurde.
Z.B. fünf Meter Küche mit Einbaugeräten nach Wahl zum Preis von.... abzunehmen bis zum.... // Halte ich für wenig konkret. Über so ein WischiWaschi-Produkt lässt sich nach deren Rechtsverständnis kein Vertrag verfassen.
Ich unterschreibe auch keinen Vertrag zum Kauf eines Autos, Ausstattung nach Wahl. Das leuchtet sicher jedem ein.
Warum sollte es sich bei Küchen anders belaufen?

Ich wiederhole nochmal meine Empfehlung mit den Infos einen Rechtsanwneu zu besuchen.

P.S. nachdem ich mir den gesamten Thread nochmals in einem Stück durchgelesen habe, kann ich Deinen Ärger etwas nachvollziehen. War wirklich wenig Hilfreiches dabei, und ich habe sogar mitgemacht :-[
Wir bessern uns ;-)
 

martin

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Barsinghausen
Hallo Michael,

Du irrst: auch beim Fernabsatz gibt es lediglich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Ein 4-wöchiges Rücktrittsrecht müssen nur gewerblichen Anbieter bei Online-Versteigerungen gewähren. Dies gilt übrigens dort dann auch für Festpreis-Artikel.
 

Michael

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Hallo Martin,

so sei es.
Wobei es mir wirklich eine Freude wäre, denjenigen, der für unsere Gesetzgebung verantwortlich ist, mal mit diesem Kollegen zu bearbeiten. :knuppel:

Und wenn ich schon dabei wäre, würde ich dem schmierigen Abmahnanwneu auch gerne eins überbrezeln, wenn ich dürfte.

DARF ICH ABER NICHT.

Auf den Abmahner bin ich nur deswegen gekommen, weil es schon Ebayer gab, die wegen der von Dir genannten 4-wöchigen Rücktrittsklausel abgemahnt wurden.

Es ist nämlich 1 Monat ;-)

Darf man in den AGB eigentlich 1 Monat schreiben? Oder muss es "ein Monat" heissen?
Man weiss es nicht :'(
 

Küchenfan

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Vielleicht 31 Tage?
00009147.gif
 

Küchenfan

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Sollte auch nur ein Scherz sein.
arf_2.gif


Das sind eben unsere Gesetze.

4 Wochen sind nun mal nur 28 Tage.
1 Monat 28-31 Tage.
Wenn man generell sagt "31 Tage", reicht das wahrscheinlich trotzdem nicht.

Könnte man nicht sagen:

Im Monat Jan., März, ... usw. 31 Tage
Im Monat April, Juni,... usw. 30 Tage
Und im Februar 28 Tage.
Und alle 4 Jahre bekommt der Verbraucher im Februar einen Tag geschenkt.

flatto-noe.gif


Auch hier hat wieder einer was zu meckern.

Aber wir verlassen das Thema...
00000020.gif


RETOURE
 

Küchen Klaus

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Hallo Bioflamm,

sofern du nicht aus dem Vertrag rauskommst stelle bitte deinen
Grundriss ein.

Ich denke, dass wir zusammen alles daran setzen werden die Küche für den
Anbieter so teuer zu machen wie es nur irgendwie geht. Dazu müßten wir auch
den Vertrag kennen. Ist eine Verknüpfung von Küchen-und Gerätekauf zwingend
vereinbart worden ?

Ich stelle mir vor, da es sich ja um einen Meterpreis handelt, dass wir z.B. auf alle
Ober-und Hochschränke nochmal Aufsatzschränke draufplanen ( müssen ja
nicht zwingend eingebaut werde, und du hast noch ein paar Schränke für den Kellerraum)

Zu den anderen Beiträgen:

Wir müssen uns damit abfinden, dass wir in Deutschland sind. Das hier die Rechtssprechnung " im Namen des Volkes" mindestens zu 50 % vom Volk nicht verstanden wird, ist dem Volk geläufig.
Es wird durch das Vertragsrecht z.B. der Meterverkauf ( man könnte dies auch auch vorsätzliche, auf Unwissenheit abzielenden unseriöse MAchenschaften bezeichnen) abgesegnet. Wo bleiben hier die Verbraucherverbände, die sich doch sonst um Furz und Feuerstein kümmern ?? Andererseits dürfen - wie Michael das schrieb - sich windige Winkeladvokaten daran bereichern, wenn mal ein Wort nicht den Buchstaben des Gesetzes entspricht.
 

mart

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oh ja, eine Planung so teuer wie möglich zu erstellen?
:w00t: da wäre ich auch dabei Küchen Klaus!
Man würde dann sicher ausschließlich Jalousieschränke planen - erst recht zwischen Arbeitsplatte & Hängeteilen! :2daumenhoch:
 

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