Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahlen?

maria1971

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Jetzt ist die Küche bestellt. Nach der Besuch paar Kuchenstudios haben wir zu eine Schullerküche von einem grossen Möbelhaus entschieden, da von Ihnen sehr gute Angebot bekommen haben.


Da die Küche nicht so oft kaufe, habe ich paar Fragen:

1. Laut Vertrag muss bei der Lieferung und Montage restliche Beitrag in bar zahlen. Was passiert, wenn paar Mängel festgestellt werden?
Kann angemessene Summe behalten bis die Mängel behoben werden?

2. wie läuft die Abnahme? Gibt es eine Checkliste um alle Funktionen zu prüfen? Was können Sie aus Ihre Erfahrung hier empfehlen?
 

tantchen

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Wann genau die restliche Summe in Bar bezahlt werden muss, solltet Ihr mit dem Küchenverkäufer aushandeln. Es könnte nämlich sein, dass die Firma auf die Zahlung besteht, sobald die Möbel geliefert werden. Heißt, die Lieferanten bzw. Monteure würden die Küche gar nicht ins Haus bringen, so lange sie das Geld nicht haben.

Geht also zum Händler und vereinbart z.B. einen Einbehalt von 10% der Restsumme bis nach Aufbau und Abnahme. Oder Ihr vereinbart gleich die komplette Barzahlung nach Montage und nicht schon davor.

Normalerweise ist es schon ok, einen angemessenen Betrag zurückzuhalten, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Aber dann muss man eben auch wissen, was genau im konkreten Fall angemessen ist. Einfach mal 2000,- zurückhalten, wenn nur eine Folien-Front getauscht werden muss, ist z.B. unverhältnismässig.

Also am Wichtigsten: klären wann genau der Restbetrag fällig ist und dann ggf. entsprechend verhandeln.
 

shopfitter

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Hi,

bezüglich einer Abnahmecheckliste inclusive "legitimer" Einbehaltssummen wollte ich mir schon länger mal Gedanken machen;-).

Vorab das nogo: Eine Küche sollte nicht an der "Bordsteinkante" bezahlt werden;-)
 

Snow

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@maria1971
Geh das mal locker an. Du scheibst ja, Bezahlung nach Lieferung und Montage.

Sollten bei Lieferung Teile fehlen oder beschädigt sein, wird das von den Monteuren sicher dokumentiert.

Empfehlenswert ist festzulegen, was die Montage alles beinhaltet, sind:

1. Sanitäranschlüsse
(SpüMa. WaMa, Mischbaterie.. )

2. Elektroanschlüsse
Herd, Kochfeld, Kühlgeräte, Haube....

berücksichtigt?

Ich gehe mal davon aus, alles inklusive.

Nach Montage wird der Teamleiter dich bitten, mit ihm gemeinsam die Küche abzunehmen.

Solltest du dann augenscheinliche Mängel beanstanden und Geld zurückbehalten wollen, wird sich der Monteur hurtig mit seinem Auftraggeber in Verbindung setzen.

Also, erst mal ruhig Blut, wird schon schief gehen
 

maria1971

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Hallo,
wie ist üblich, die restliche Zahlung nach Abnahme oder bei der Lieferung?
Und ist die Zahlung immer in Bar?
 

KerstinB

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Maria, das ist so unterschiedlich, da kann man keine Regeln aufstellen. Ich hatte z. B. 0 % Anzahlung und Zahlung NACH Lieferung/Montage per Überweisung.
 

hannalena

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Habe meine Gesamtrechnung 1 woche nach Montage bekommen und konnte ueberweisen.
Hanna
 

tantchen

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Manche Monteure haben auch EC-Karten-Lesegeräte. Die wollen ggf. auch nicht grade mit 10.000 bar rumlaufen.
Denke, dass man einen Kunden dazu verpflichtet, sich bei der Bank tatsächlich mehrere Tausen Euro zu holen und damit womöglich durch die Gegend zu spazieren, geht gar nicht...
Ich pers. fühle mich z.B. mit soviel Bargeld dabei immer unwohl und akzeptiere solche Bedingungen erst gar nicht.
 

kuechentante

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Ich gewähre Skonto bei BARzahlung (und damit meine ich nicht Karte), per Überweisung gibt es kein Skonto , denn das ist Kredit , den ich ja zusätzlich einräume.
Fälligkeit ist bei mir grundsätzlich der Montagetag , da nimmt der Kunde seine Küche in Betrieb.
Im Supermarkt , kann ich auch nicht die Ware mit nach Hause nehmen , und zahlen tue ich dann mal später.

Sollte mal was schiefgehen , bieten wir von uns aus einen Einbehalt in entsprechender Höhe an.
Damit fahren wir seit Jahren gut , und alle Beteiligten sind bestens zufrieden.
 

Snow

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Und wie sieht es mit Online-Überweisung aus, wenn der Kunde mir die Bestätigung der Überweisung ausdruckt?

Kann man dass als Zahlungsbeleg akzeptieren?
 

Gatto1

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Snow, so ein Ausdruck ist völlig nichtssagend. Den kannst Du als .pdf speichern und für den Ausdruck entsprechend manipulieren - und wenn dann kein Geld kommt hat man immer noch die Ausrede, das da wohl irgendwas "mit dem Computer nicht gestimmt hat".


Das Problem bleibt halt der mit dem Einbau verbundene objektive Eigentumsverlust an der Einbauküche. Hast Du eine Küche eingebaut und das Geld kommt dann nicht, oder nur teil- oder tröpfchenweise hast Du als Lieferant zwar das REcht auf Deiner Seite - aber was machst Du damit ?????
Deshalb kann ich jeden Händler verstehen, der seine Küche nicht ohne entsprechende Sicherheit in die Räume des (hoffentlich) solventen Kunden bringt.
 

maria1971

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Hallo,

danke für die Antworten.
Die Küche ist bei grosse Möbelhaus "Segmüller" bestellt.
Habe wegen Zahlungsbedinnungen gefragt:

50% bei Bestellung und 50% bei der Lieferung und Montage oder 1 Woche vor der Lieferung. Wenn komplett (vor der Montage) bezahlt ist und später Fehler oder Defekte festgestellt werden, habe ich kein Druckmittel mehr. Dann kann Wochen oder Monate dauern bis die Küche funktionsfähig ist.
Das macht mir die Sorge.

Ausserdem sagt mir Verkäufer mündlich, dass die Lieferung und Montage pauschal für ca 180 EUR in Rechnung gestellt wird. Die Küche von Schüller wurde in Wert ca 10.000 EUR bestellt.
Da die Montage von Steuer absetzen kann und die Lieferung und Montage real viel mehr kosten, frage ich ob an diese Stelle ich etwas machen kann?
 

KerstinB

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Also 50 % Anzahlung und dann noch Zahlung bevor die Küche aufgestellt ...nöö, ich würde das nicht machen.

50 % Anzahlung gegen Bürgschaft - ok, wobei auch schon sehr hoch, und Zahlung nach Lieferung. Im Zweifel auch bar NACH Montage und Feststellung evtl. Mängel (wg. Einbehalt), sonst Überweisung, im Zweifel diese wiederum online in Anwesenheit des Monteurs.

EDIT:
Und die Montage sollen sie reell ausweisen.
 

Gatto1

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Bedenkt bitte, das der Kaufvertrag bereits geschlossen ist und auch die Zahlungsmodalitäten dort vereinbart wurden. Daran kann man jetzt einseitig garnichts mehr machen.
Natürlich kann man versuchen, das neu zu verhandeln - vielleicht klappt das ja.

Was wäre denn Euer Vorschlag, wie man als Händler sicherstellen kann, das man nach der Montage auch tatsächlich noch den Restbetrag bekommt ?
 

KerstinB

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Deshalb habe ich geschrieben, "ich würde das nicht machen".

Maria .. sind die Zahlungsbedingungen denn zum Zeitpunkt deiner Bestellung bekannt gewesen und hast du sie in Form von AGB oder so akzeptiert und unterschrieben? Dann bleibt dir tatsächlich nicht mehr viel anderes als dich danach zu richten. Nur, damit das mal klargestellt ist.
 

maria1971

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Hallo,
...dass die Lieferung und Montage pauschal für ca 180 EUR in Rechnung gestellt wird...
Hab ich was an den Augen, bei einem Wert von 10.000 Euro ?
Tschuldigung, hab ich was überlesen?

ja, die Küche ist in Wert 10.000 EUR bestellt. Und bei grosse Möbelhaus "Segmüller".
Nachdem ich gefragt habe, ob die Montage separat in der Rechnung ausgewiesen wird, war die Antwort "mir Pauschal ca 180 EUR". Aber die Lieferung und Montage sind bei der Küche in Wert 10.000 EUR incl. Geräte mehr Wert.

Natürlich kann man versuchen, das neu zu verhandeln - vielleicht klappt das ja.
Und Verkäufer hat mir gesagt, dass bei grosse Möbelhaus (wie Segmüller) nicht möglich ist über Zahlungsbedinnungen zu verhandeln.

Die Rechnung sehe ich dann nur bei der Lieferung. Kann ich dann auf tatsächtliche
Wert für die Lieferung und Montage bestehen?
Wie hoch ist dann die arbeitskosten Anteil?
Ist so üblich?


50 % Anzahlung gegen Bürgschaft - ok, wobei auch schon sehr hoch, und Zahlung nach Lieferung. Im Zweifel auch bar NACH Montage und Feststellung evtl. Mängel (wg. Einbehalt), sonst Überweisung, im Zweifel diese wiederum online in Anwesenheit des Monteurs.

mir wurde gesagt, dass bei Segmüller die Bürgschaft möglich ist, aber gegen Aufpreis. Der Restbeitrag entweder in Bar oder per Überweisung 1 Woche vor der Lieferung. Anderes ist nicht möglich.

Manche Monteure haben auch EC-Karten-Lesegeräte.
ist nicht möglich.
 

KerstinB

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Dann hast du es ja unterschrieben, also nicht verhandelbar, deshalb ist deine Frage zu SPÄT und hätte vorher erfolgen müssen. Etwas muss ich da den Kopf schütteln. Warum unterschreibt man so etwas, wenn man kein gutes Gefühl dabei hat? Würde mich mal interessieren.

Zur Abwicklung, ich würde dann in bar zahlen, aber vorher penibel alles vergleichen und prüfen.

Auf die korrekte Ausweisung des Montageanteils kannst du meiner Meinung nach aber bestehen, es sei denn da steht in deinem Auftrag/Bestellung auch etwas von 180 Euro drin. Dazu würde ich einfach mal notieren, wann die Monteure anfangen und wann sie aufhören. Dann hast du die Stundenzahl und dann soll das Möbelhaus mal begründen, warum dafür nur 180 Euro Anteil realistisch sein sollen.
 

Michael

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AW: Küche. Montagefehler oder Defekt. Soll ich trotzdem restliche Beitrag in bar zahl

Wenn dort wirklich steht "50% bei Lieferung und Montage" kann das ja auch nach oder zum Ende der Montage heißen, ist also interpretierbar und setzt eine mängelfreie Ware und Montage voraus.
Egal was in den AGB steht, keiner muss etwas bezahlen was nicht geliefert wurde oder defekt ist. Das muss man auch nicht extra vereinbaren.

Die Lohnkosten werden aus gutem Grund so niedrig gehalten. Möchte jemand die Küche ohne Montage geliefert bekommen muss man auch nur 180,- abziehen und verdient nochmal ordentlich. ;-)

Im Bezug auf die Ansetzung als haushaltsnahe Dienstleistung ist es hier aber völlig egal welcher Betrag angesetzt wird. Wenn du ihn per Barzahlung leisten musst, wird er vom Finanzamt nicht anerkannt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
 

Snow

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..
Die Rechnung sehe ich dann nur bei der Lieferung. Kann ich dann auf tatsächtliche
Wert für die Lieferung und Montage bestehen?.

Ich verstehe nu nix mehr. Das alles liest sich für mich etwas undurchsichtig.

Was mich interessiert ist, wass habt ihr denn da wirklich unterschrieben?
 

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