Küche hat Mangel (APL Höhe falsch) wieviel Geld einbehalten?

droid

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Hallo zusammen,

Unsere Küche wurde heute montiert. Leider wurde die APL Höhe anstatt mit 92cm, mit einer APL Höhe von 94cm ausgeführt. Da wir beide relativ klein sind und uns sehr bewusst für diese Höhe entschieden haben würden wir diesen Mangel nun gerne behoben haben. (Aufmaß Bericht wurde unterschrieben mit explizit 92cm APL Höhe, der unterschriebene Durchschlag liegt uns vor)

Nun stellt sich mir die Frage was zum einen eine angemessene Frist ist (wir hätten gesagt 3 Wochen) und zum anderen was ein angemessener Geldbetrag ist, welcher einbehalten werden kann? Bei einem Gesamtvolumen von 23.000€ stehen jetzt noch 2900€ als Lastschrift aus, welche wir erstmal geblockt hätten.

Nun würde ich mich über eure Einschätzung als Profis freuen.

Danke im voraus.

Viele Grüße Denis!
 

droid

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Da per PN noch nähere Infos gefordert wurden, hier die Infos kurz zusammengefasst.

Die APL läuft in eine Fensternische.

Dabei wurde beim Aufmaß bewusst festgelegt dass die APL nicht direkt an der UK Fenster abschließt sondern ein Spalt von 2cm verbleibt der dann verblendet wird (im APL Material) um die APL Höhe von 92 cm zu erreichen.
Dies wurde auch im Aufmaßbericht schriftlich so festgehalten und unterschrieben.
Die Option mit den 94cm APL Höhe und Abschluss direkt an UK Fenster wurde uns auch angeboten, aber wir haben uns eben anders entschieden.

In den Plänen des Kaufvertrages ist eine APL Höhe von 91cm (und entsprechende Sockelhöhe) vermerkt, da hier das Aufmaß noch nicht erfolgt war.
Beim Aufmaß wurde dann festgestellt dass aufgrund der Brüstungshöhe minimal eine APL Höhe von 92cm möglich ist. (insofern die APL in die Fensternische laufen soll) Dem haben wir zugestimmt (unterschrieben mit 92cm im Aufmaß Bericht).

Heute wurde dann die Küche aufgebaut (noch ohne APL, da Granit APL) und inkl. der dann noch zu montierenden APL sind wir nun bei APL Höhe von 94cm.

Diese Änderung zum Aufmaß wurde uns zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Da die 92cm für uns eh schon grenzwertig sind, können wir die 94cm ganz einfach nicht so akzeptieren.

So dass wäre die längere Version. (Pläne habe ich aktuell nicht zur Hand da ich gerade nicht zu Hause bin)

VG Denis
 

Wolfgang 01

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Moin,
wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde kannst du eigentlich alles einbehalten. So ein aktuelles Urteil.

Alles geht nun nicht mehr weil bereits das meiste bezahlt ist, deshalb kannst du die 2900.-€ einbehalten.
Besser ist natürlich man löst dieses Problem gemeinsam. Wärst du mein Kunde würde ich die Restzahlung bei Vertragserfüllung von dir verlangen. Also dann, wenn alles so ist wie vereinbart.
 

droid

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Also ich möchte schon mal voraus schicken, dass wir natürlich auf keinen Streit aus sind. Deswegen möchten wir das ganze auch gemeinsam lösen. Trotzdem denke ich sollten wir den Mangel so früh wie möglich auch schriftlich fixieren.

Sollten wir 2900€ abgebucht werden, ehe man in Ruhe darüber reden kann, würden wir aber die Lastschrift zurück geben.

Hier noch eine Kurzfassung da ich per PN gefragt wurde:

Kaufvertrag:

APL Höhe 91cm

Aufmaß hat ergeben:

Nur 92cm APL Höhe möglich (da wir mit 91cm APL Höhe nicht mit der APL in Fenster Nische gekommen wären). Diese 92cm wurden als Änderung zum Kaufvertrag schriftlich festgehalten und unterschrieben. (das unterschriebene Dokument liegt uns so vor)

Ich ärgere mich im Moment nur weil ansonsten super sauber gearbeitet wurde und ich mich sonst über nix beschweren könnte. Wäre die APL Höhe nicht gewesen, wären wir super zufrieden gewesen.

Bilder kann ich erst morgen liefern.
 

Wolfgang 01

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Das ist schon klar das man sich nicht streiten will. Warum auch? Probleme kann man lösen.

Trotzdem sollte man Verträge einhalten. Das verlangt doch der Händler auch von dir. Du bekommst eine schöne Küche, der Händler dafür seinen verdienten Lohn.

Du hast einen großen Teil deiner "Leistung" erfüllt, der Händler wohl noch nicht ganz. Ist der Vertrag vom Händler erfüllt, leistest du natürlich auch deine Vertragserfüllung. Da gibt es eigentlich nichts zu streiten.

Siehe mal das Gesetz, ich hatte das schon mal geschrieben:

§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Wenn man sich das so durchliest sollte klar sein, das es beiderseitige Verpflichtungen gibt. Übergibt der "Verkäufer" die Sache wie unter Punkt 1 gefordert, muß der "Käufer" die Sache natürlich abnehmen (damit ist aber keine Küchenabnahme gemeint, sondern nur die Abnahme der Sache) und auch bezahlen.

Wird Punkt 1 vom Verkäufer nicht erfüllt, muß der Käufer auch nicht die Bedingungen erfüllen, die unter Punkt 2 genannt werden.
 

Michael

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Zumindest könnte man die Küche noch problemlos auf das korrekte Maß bringen. Wenn die Arbeitsplatte erst einmal liegt wird es weitaus schwieriger.
Insofern hielte ich es für wichtiger das schnellstmöglich in die Wege leiten zu lassen als mir über die Höhe des Einbehaltes Gedanken zu machen.
 

menorca

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In welcher Stärke ist die Granit-APL denn bisher geplant? Und ist diese schon bestellt?
 

droid

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Hallo zusammen. Danke für Eure zahlreichen Tips.
Wir haben das natürlich gleich am entsprechenden Tag in die Wege geleitet und das Aufmaß der Granit APL gestoppt.
Gestern wurde nun die Höhe angepasst. Leider ist nun eine Zeile der G-Küche komplett schief. Nun bin ich ziemlich sauer, weil hier echt unsauber gearbeitet wurde. Nun drehen wir die nächste Runde... :stocksauer:

IMG_20190813_200623.jpg

Vorher hat alles gepasst bis auf die Höhe. Nun steht v.a. die Spülmaschine außerhalb jedem rechten Winkels. Das Geld, was per Lastschrift eingezogen wurde, habe ich inzwischen wieder zurück gebucht. Nun darf erstmal die Küche in der neuen Höhe sauber aufgebaut werden, bevor ein neuer Aufmaß Termin in die Wege geleitet werden kann und der Restbetrag beglichen wird.
 

martin

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Auweia, so schief schaff ich sicherlich noch nicht mal mit 2°/°°
 

mozart

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Möglich, daß der Monteur erstmal nur die Höhen geändert hat und die Schränke lieber mit aufliegenden Platten horizontal ausrichtet.
Ganz präzises Stellen geht am Ende nur in Verbindung mit der Arbeitsplatte .
 

martin

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@mozart : da kommt Naturstein drauf. Da ist nicht viel mit Rücken bei aufliegender Platte. Das Richtscheit ist erfunden und muss hier halt bei der Montage benutzt werden.
 

droid

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Ich habe gemessen linke Seite der Spülmaschine zur Wand vs rechte Seite zur Spülmaschine zur Wand knapp 5cm Unterschied. Nebenbei wurde schon alle miteinander verschraubt. Mal sehen was heute heraus kommt. So wird jedenfalls auf keine Fall ein Aufmaß der APL erfolgen. (APL Hersteller ist hier übrigens der gleichen Meinung und sagte mir telefonisch, dass es keinerlei Sinn macht so das Aufmaß für die APL zu nehmen)
 

droid

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Immerhin ein kompetenter Lichtblick im weiteren Prozessverlauf. :top:

Sagen wir mal so, wir haben von uns aus mit dem APL Hersteller kommuniziert. Wir hätten schon einen Aufmaß Termin gehabt und da es uns spanisch vorkam so ein Aufmaß für eine APL zu machen, haben wir dort angerufen und uns Ihre Meinung dazu eingeholt. Sie haben dann gleich Ihr Veto eingelegt. (was auch zu meinem Bauchgefühl gepasst hatte) Zum Glück muss ich sagen. :tounge:
Ich halte euch auf dem laufenden.
 

droid

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Nein natürlich nicht. Wir haben überhaupt noch nichts benutzt. Die Spülmaschine steht so da wie sie nach der Höhen Korrektur aufgebaut wurde. Nachdem ich mir gestern angesehen habe wie "sauber" der Ablauf Schlauch aufgesteckt wurde, ist das auch besser so. (ich mache heute Nachmittag auch davon noch ein Bild)

Von so kleinen Macken wie der abgeplatzten Ecke spreche ich gar nicht:
IMG_20190815_082739.jpg
 

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