Küche falsch geplant

stg

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Ja. Der Kaufvertrag ist aufgelöst. Der Anwalt hat den Erklärungsirrtum und Rücktritt geltend gemacht.
Das Küchenstudio wollte dies zunächst nicht akzeptieren und hat einen Alternativ Vorschlag unterbreitet. Der wurde aber zurückgewiesen. Dann würde eine vierstellige Abstandszahlung verlangt - die wurde aber natürlich nicht gezahlt. Offen sind noch die außergerichtlichen Anwaltskosten, die der Anwalt für die RSV eintreibt.

Also alles in Butter.
 

pari79

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Da der konkrete Kaufvertrag nie gezeigt wurde, kommt mir das Alles sehr spanisch vor!

Sachverhalt war, dass für einen noch zu bauenden Raum eine Küche geplant und verkauft wurde, wobei Maße falsch waren, weshalb die geplante Küche nicht passen kann. Laut TE konnte deshalb der Kaufvertrag aufgelöst werden.

Mir fehlt da völlig die Komponente Aufmaß, die doch irgendwie vertraglich geregelt sein sollte.

Denn drehen wir den Sachverhalt doch mal rum, weil beim Bau schnell mal was abweicht. Angenommen als Bsp. sind 3 vertraglich vereinbarte Korpusse à 1m, nur hat die gebaute Wand statt der 3m gemäß Plan real nach Aufmaß nur 2,95.

Sind nur 5 Zentimeter, aber die Korpusse passen nicht mehr wie geplant. Liegt nicht in der Verantwortung des Küchenstudios, also könnte das die Korpusse in den Raum stellen und verkünden: "Dein Problem, Kunde. Ich hab vertragsgemäß geliefert."

Will sagen: Es ist im Interesse des Käufers, dass es Regelungen gibt, die darauf abstellen, dass der konkrete Lieferumfang erst nach einem Aufmaß festgelegt wird.

Mein Eindruck ist daher, dass hier nicht alle Fakten präsentiert wurden...

Wobei meine Skepsis zugegeben auch daher rührt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man als Bauherr nicht realisiert, wenn einem eine Küche visualisiert wird, die jeweils einen ganzen Meter zu groß ist:

Standardherd, -kühlschrank und GSP haben grad mal 60cm, das sieht man doch sofort, wenn Raum und Küchenplan dermaßen abweichen. Zumal die geplante Küche wiederum sofort Einfluss nimmt bez. der Pläne für Sanitär- und Elektro-Anschlüsse...
 

mozart

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Die meisten Küchenstudios gehen nach Möglichkeit jedem Rechtstreit aus dem Weg.
Der Grund ist einfach-wenn der Kunde es nicht zulässt, ist an der betreffenden Küche am Ende kein Geld zu verdienen, völlig unabhängig davon, ob tatsächlich Mängel vorliegen, etwas schief geht oder nicht.
Sind noch keine Materialkosten entstanden, ist der Vertragsrücktritt sicherer, als das Weiterführen mit einem Kunden, der den Händler nicht auch leben lässt.
Das sehen wir ja auch hier-die naheliegende Lösung, die auf dem Mist beider Akteure entstandenen falschen Maße zu korrigieren, sich auszusprechen und das dann Projekt weiterzuführen, wurde von vornherein ausgeschlossen. Mit einem solchen Kunden möchte man letztlich nichts zu tun haben.

Es hat auch mit heutigen Einkaufsgewohnheiten zu tun, die keine Problemlösungskompetenz mehr erfordern. Was man bei Amazon kauft, kann man jederzeit zurückschicken.
Küchen und (in noch größerem Umfang) Neubauten kann man irgendwann nicht mehr zurückgeben-da muß man dann mit dem Anbieter durch. Das fällt immer mehr Menschen schwer, sie kennen nur alles ok oder zurück. Eine Küche ist aber kein Pürierstab, sie besteht aus Planung, Handwerk, meistens einigen Nachbesserungen oder Nachlieferungen, manchmal einem Kompromiss, wenn etwas bei der Montage anders ist, als ursprünglich geplant.
 

Wolfgang 01

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Naja, Handelsunternehmen, Handwerker etc. haben aber genug Möglichkeiten trotz aller "Umstände" dennoch ein gutes Geschäft zu tätigen.

Dazu bedarf es aber auch die Bereitschaft sich selbst zu ändern und sich anzupassen.
Leider sind zu diesen Schritten die wenigsten Händler bereit.
 

Parodia

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Ich freue mich, wenn der TE alles zu seiner Zufriedenheit erledigen konnte. Aber ich bleibe dabei - der geschilderte Sachverhalt ist - gelinde gesagt - sehr fragwürdig.
1. Anwalt hat Erklärungsirrtum und Rücktritt geltend gemacht? Ich dachte, der TE selbst hätte das getan.
2. Zum Alternativvorschlag des KS wurde nix erzählt.
3. Und dass der Anwalt einer Streitpartie die außergerichtlichen Anwaltskosten für die RSV eintreibt, ist gelinde gesagt vollkommener Bullshit.

Fazit: Ich habe nach wie vor (und vielleicht mehr denn je) Zweifel an der ganzen Darstellung.
 

stg

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1. Anwalt hat Erklärungsirrtum und Rücktritt geltend gemacht? Ich dachte, der TE selbst hätte das getan.
Ja, aber scheinbar wird es nur ernst genommen, wenn ein Rechtsanwalt das nochmal schreibt.
2. Zum Alternativvorschlag des KS wurde nix erzählt.
Ne andere Küche die passen würde. Wie gesagt wollte ich vom ks weg also abgelehnt.

3. Und dass der Anwalt einer Streitpartie die außergerichtlichen Anwaltskosten für die RSV eintreibt, ist gelinde gesagt vollkommener Bullshit.
Das ist meine laienhafte Wiedergabe. Wer die Kosten trägt ist mir egal, solange ich es nicht bin. Laut Anwalt muss das ks den Anwalt wegen Verzugs bezahlen. Nicht mein Bier.

Fazit: Ich habe nach wie vor (und vielleicht mehr denn je) Zweifel an der ganzen Darstellung.
So isset aber.
 

SchallRauch125

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Jetzt können wir uns raussuchen, ob der Vertrag aufgehoben wurde oder der TE angefochten bzw widerrufen hat, da gibt es freilich Spannenderes.
 

Wolfgang 01

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....zweimal Nein auf eine Frage kann ja durchaus auch ein wahrheitsgemäßes Ja ergeben:-)

Aber letztendlich ist es doch egal wie und was unternommen wurde. Tatsache bleibt, dass der TE nichts mehr mit dem "Verkäufer" zu tun haben wollte, aus Gründen die für ihn wichtig sind, und nicht für uns.
Und es hat geklappt.
 

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