Kritik an Unternehmen - was ist erlaubt?

Michael

Admin
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Obwohl es bereits ein Thema gibt, das Informationen für Unternehmen und deren Verhalten im Internet bereitstellt, möchte ich an dieser Stelle zusätzlich darauf eingehen, wie man Kritik an Unternehmen verfassen darf, damit sie unter dem Schutz der Meinungsfreiheit nicht von uns gelöscht werden muss und somit ihren Zweck erfüllen kann.
Die Weitergabe von (schlechten) Erfahrungen können für lesende Verbraucher sehr nützliche Informationen beinhalten. Andererseits können schlechte Bewertungen für Unternehmen existenzgefährdend sein. Deshalb gibt es sehr klare Regeln, wie man Kritik im Netz zu verfassen hat.

Gleich vorab: Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern. Schlechte Erfahrungen mit Waren oder Dienstleistern dürfen grundsätzlich wiedergegeben werden solange keine Rechte anderer verletzt werden und keine Aussagen getroffen werden, die als unwahre Tatsachenbehauptungen gelten können.

Subjektive Werturteile

Diese sind grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer schreibt, er wäre in dem Küchenstudio X unfreundlich beraten worden und die Planung wäre nicht die von ihm gewünschte, der gibt ein subjektives Werturteil ab.

Wer allerdings schreibt, der Verkäufer habe ihn zur Unterschrift gezwungen und musste während des Gesprächs dreimal zur Toilette zum Rauchen, dann muss das beweisbar sein. Und zwar mit Zeugen oder allem, was als Beweis herhalten kann. Wenn diese Aussage nicht beweisbar ist, dann handelt es sich um die berüchtigte unwahre Tatsachenbehauptung.

Gleichfalls ist die Grenze überschritten, wenn es sich um Schmähkritik oder Beleidigungen handelt. "Der Verkäufer war ein Idiot", oder ein "Schwindler" oder auch ein "Betrüger". Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche könnten die Folge sein. Da die Verfasser der Beiträge hier im Küchen-Forum weitestgehend anonym sind, treffen diese Forderungen den Betreiber des Forums, also mich. :'(

Boykottaufrufe

Auch diese sind in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt. Zumindest dann, wenn sie nicht auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhen. Z.B. " Händler X betrügt seine Kunden".
Verboten sind sie auch, wenn Unbeteiligte mit betroffen sind: "Kauft nicht beim Küchenstudio X, da dieses Produkte des Herstellers Y vertreibt."

Am Besten funktioniert Kritik durch eine sachliche Beschreibung der Unstimmigkeiten oder Mängel. Übertreibungen und Superlative zeigen in die falsche Richtung und tragen nicht zur Verständlichkeit für andere Leser bei.
Es ist auch immer wieder eine Überlegung wert, ob der Name des Händlers überhaupt zur Sache beiträgt. Wer nur ein Problem gelöst haben, und dafür eine zweite oder dritte Meinung einholen möchte, der tut gut daran den Händlernamen unerwähnt zu lassen. U.U. erfährt er dadurch große unternehmerische Nachteile, die er nicht verdient hat weil er ebenfalls an der Lösung des Problems interessiert ist und somit zu Unrecht denunziert wird.

Zusammenfassend bitten wir darum, zukünftig kritische Beiträge genauestens zu überdenken und rechtskonform zu formulieren.

"Ich fühle mich betrogen" ist etwas anderes als "Ich wurde betrogen" und spart uns allen eine Menge Ärger und Geld. Außerdem trägt es zur Fairness allen gegenüber bei und das wollen wir doch letztlich alle:
Fair behandelt werden. :top:

Danke fürs Lesen.
 

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