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Ich hab mir die Haustür vom Fachmann einbauen lassen, da war der Preis auch vorher ausgemacht und nur die Summe auf der Rechnung. Als es dann an die Steuer ging bin ich nochmal hin, hab mir ne neue austellen lasse auf der unten stand: Rechnung enthält Arbeitsstunden im Wert von xxx€, incl. xx€MwSt. Und den Betrag hab ich dann geltend gemacht...Wenn man so eine Wohnung vom Bauträger kauft, ist das ja eigentlich ein Fertigpreis für die Standardausstattung. Da frage ich mich, inwiefern man dann überhaupt Handwerker-Arbeitszeit von der Steuer absetzen kann.
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