AW: knick'n'clean | knicknclean | Knick+Clean | Luftreiniger für den Kühlschrank
Hallo „zoni“/Knicknclaen. Es liegen schon lange Fakten auf dem Tisch. Ich möchte hier das Thema auch nicht komplett wieder aufrollen, da es einerseits in dem von mir moderierten Forum, welches auch von Knicknclean/zoni mehrfach besucht wurde bereits ausgiebig diskutiert wurde und andererseits der User Knicknclean in Aussicht gestellt hat, dass es belad eine EU-Basierte Zulassung geben würde, worüber ich mich freuen würde, denn dann steht dem uneingeschränkten vertrieb nichts mehr in Wege. Bis dahin verhält es sich nach meinen Recherchen eben etwas anders.
Um die Frage von zoni/Knicknclean zu beantworten an dieser Stelle nur der Hinweis, dass die Behörden bereits tätig geworden sind. Mit Schreiben vom 16.04. 2010 hat der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden der Bundesrepublik Deutschland eine Anfrage hinsichtlich der Verwendbarkeit des Produkts „Knick`n`clean“ gestellt. 15 Bundesländer haben gegenüber dem Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. dokumentiert, dass sie sich der Einschätzung des Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz bezüglich der Verwendbarkeit des Produkts Knicknclean anschließen. Diese Nachfrage bei den einzelnen Ländern war erforderlich, da Lebensmittelüberwachung Ländersache ist und letztendlich die Länder entscheiden, ob sie das Produkt in ihrem Zuständigkeitsbereich Bereich erlauben oder nicht.
Hier ein paar Auszüge aus den vorliegenden Stellungnahmen der Länder (mit Ausnahme Bayern)
...Unser Bundesland schließt sich der Auffassung des Bundesministeriums an, wonach eine Einwirkung der Stoffe aus dem Produkt Knick’n clean auf Lebensmittel nicht zulässig ist...
...bezüglich Ihrer Anfrage zur Verwendung des Produktes "Knick`n`clean" teile ich Ihnen mit, dass wir die Beurteilung des BMELV unterstützen und in unserem Bundesland die Verwendung des Produktes untersagen...
...in unserem Bundesland wurde die Lebensmittelüberwachung gebeten, die Verwendung des Produktes " Knick`n `clean" zu untersagen, sofern es zum Einsatz kommen sollte...
...Herr Reimuth vom Fachkreis LM-Hygiene wurde informiert, dass sich unser Bundesland der Einschätzung des BMELV anschließt...
...Das Erzeugnis "Knick`n`clean“ ist für die Anwendung bei LM nicht verkehrsfähig ...
...in unserem Bundesland wurden die Behörden der Lebensmittelüberwachung gebeten, die Verwendung des Erzeugnisses "Knick`n`clean" zu untersagen, sofern es noch zum Einsatz kommen sollte...
Die Wörter „in unserem Bundesland“ wurden durch mich gegen das jeweilige Land mit der genauem Amtsbezeichnung ausgetauscht.
Fazit:
- Die Länder sind nicht untätig geblieben
- Der Unternehmer ist eigenverantwortlich für seine Produkte und muss im Rahmen seiner Sorgfneuspflicht die Konformität mit den einschlägigen Rechtsvorschriften gewährleisten.
Wir, der Fachkreis Lebensmittelhygiene e.V. sind seinerzeit diesbezüglich auf Anfragen unserer Mitglieder tätig geworden.
Ich bitte um Verständnis, dass ich hier keinen weiteren Thread zu dem Thema „Knicknclean“ eröffnen werde und möchte darauf hinweisen, dass an anderer Stelle dazu bereits genug geschrieben wurde.
Ich wünsche Herrn Bobke bei seiner in Aussicht gestellten „EU-Zulassung“ alles Gute und würde mich freuen, wenn er uns alle darüber informieren würde wenn es soweit ist.
Ich hätte mir gewünscht, dass bei allem Verständnis für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes, nicht nur für das Produkt eifrig geworben wird, sondern es auch Informationen hinsichtlich der Problematik der Zulassung gegeben hätte. Denn davon liest man weder auf der Homepage von "Knicknclean", noch in den vielen Fachzeitschriften (u.a. Allgemeine Hotel und Gastronomie Zeitung AHGZ) bisher nichts (aber auch das wird sich ja vielleicht bald ändern).
Jörg Reimuth