KFB bestellt nach KV-Abschluss die Küche nicht - Neuer KFB benötigt neue Unterschrift für KV

Andreas88

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Guten Abend,

folgende Situation. Mitte Oktober 19 haben wir unseren Kaufvertrag unterschrieben mit der mündlichen Zusage das unsere Küche vom Hersteller Mitte November 19 im Lager ankommt und sicherlich noch vor Weihnachten geschafft wird zu montieren.

Nach einen Anruf und schließlich Besuch Mitte November beim KFB hatte dieser einen groben Fehler zugestanden das er total vergessen hatte den Auftrag an den Hersteller zu schicken. Er habe dies sofort nach meinen Anruf bemerkt und die Küche nun bestellt und müsste noch auf die Auftragsbestätigung warten. Die Woche darauf ruft mich ein anderer KFB an und meint er müsse den Vorgang weiter bearbeiten und die Küche nun beim Hersteller bestellen da der vorherige KFB erkrankt ist und unseren Auftrag nicht weiter bearbeiten kann.

Schließlich hat der neue KFB nun einen neuen Kaufvertrag zugesandt mit der bitte diesen zu Unterschreiben und der Zusage das die Küche voraussichtlich erst Mitte-Ende Januar 20 eingebaut wird.

Total verärgert über die Situation überlegen wir uns nun tatsächlich vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kann ich das so einfach obwohl ich schon eine Anzahlung getätigt habe? Und steht uns jetzt evlt. ein Schadensersatzanspruch zu da wir jetzt vermutlich über min. 1 Monat ohne Küche sein werden wie eigentlich vorher abgesprochen war?

Vielen Dank für eure Hilfe.
 

mozart

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Ich mutmaße mal, daß es um die Bestätigung eines späteren Liefertermins geht.
Aber hier ist so vieles unklar, man kann eigentlich gar nichts dazu sagen, außer: Der Verkäufer ist ziemlich ungeschickt. Wenn bei mir mal was später kommt, war es natürlich die Industrie, ich doch nicht...
 

Wolfgang 01

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Auf keinen Fall unterschreiben. Du hast schon einen Kaufvertrag und der muß natürlich erst mal Rückgängig gemacht werden, bevor ein neuer Vertrag mit euch vereinbart werden kann, wenn ihr noch wollt.

Wenn ihr nicht sicher seit, was ihr unterschreibt, dann tut man das auch nicht.
 

Andreas88

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Danke für eure Antworten.

War heute beim neuen KFB und er hat mir die Sache erläutert und aufgeklärt...

Der vorherige KFB hat einen groben Fehler gemacht und deswegen hat sich jetzt der Neue der Angelegenheit angenommen. Dabei war für mich anfangs nicht klar wozu dafür ein neuer Kaufvertrag notwendig sei. Der neue KFB wollte das sein Name im Vertrag steht, damit eventuelle Fehler mit ihm kommuniziert werden. Hat sich wirklich sehr bemüht und nochmals Dinge verbessert die tatsächlich fehlerhaft waren.

Die bereits getätigte Anzahlung wurde auf den neuen KV veranlasst und ich erhielt eine Bestätigung dass der alte KV zu 0 € storniert wurde nach Unterschrift des neuen KV.

Als Entgegenkommen wurde mir ein Rabatt in Höhe von 300 € zugesagt sowie eine schriftliche Vereinbarung das bei Verzug vom neuen Liefertermin, der vom Hersteller ende nächste Woche kommen sollte, uns Schadensersatz zusteht. Glaube nach Gesetzgebung steht das einem sowieso zu. Aber zumindest haben wir das nun schriftlich und sie bemühen Sich nach Liefertermin-Zusage vom Hersteller schnellstmöglich die Küche bei uns zu montieren.

Geben wir dem ganzen also nochmal die Chance es wieder gut zu machen...
 

Andreas88

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Ahja und wir werden sehr wahrscheinlich eine Leihküche vor Weihnachten erhalten. Zumindest können wir so das nötigste erledigen und müssen nicht wie bisher in der Badewanne abspülen
 

Andreas88

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@mozart, im ersten Kaufvertrag stand drinnen "Wunschtermin" KW 48-50.2019.

Mit dem Wunschtermin sind die natürlich fein aus der Sache raus. Jedoch hieß es und das habe ich schriftlich, dass der Hersteller die Küche Mitte November nach geschehenem Aufmaß liefern kann. Sprich die hätten 6 Wochen für die Montage gehabt bis KW 48-50.

Aber da nie eine Bestellung an den Hersteller raus gegangen ist kann der natürlich keinen Liefertermin nennen :hand-man:
 
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