Kaufvertrag - worauf achten ?

TiJa73

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Hallo zusammen,

wir haben uns zwar noch nicht endgültig entschieden, aber ich beschäftige mich gedanklich trotzdem schon mal mit dem Thema KAUFVERTRAG.
Dass der Hersteller, die Bezeichnung der Küche u.ä. drinstehen muss, ist klar. Aber sonst ???
Ich hab keinen Schimmer, was da alles rein soll / muss, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.

Also her mit Euren Ratschlägen bitte ;-)

Merci vielmals & nen schönen Abend noch
TiJa
 

KerstinB

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Da stelle ich mal die Liste ein, die ich schon mal vor 4 Jahren als groben Leitfaden erstellt hatte:

VOR DEM KAUF
  • nicht beim ersten Küchenplan sofort unterzeichnen, wenigstens eine Nacht darüber schlafen
  • keine Messekäufe (lfd. Meter usw.), es sei denn, man hat einen konkreten Plan und manifestiert diesen auch in den lfd.-Meter-Preis-Kaufvertrag
  • doch möglichst 2 oder 3 Angebote einholen
  • den Plan mit Interessierten und / oder hier im Küchenforum durchsprechen, weil einem da oft noch Ungereimtheiten auffallen
BEI AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / KAUFVERTRAG:
  • Vollständigkeit der Teile
  • korrekte Benennung von Hersteller und Küchenprogramm
  • Konkretisierung aller integrierten Geräte und Zubehörteile mit Typenbezeichnung/Hersteller
  • Fixierung, wer das Aufmaß vor Ort nimmt (Kunde oder Verkäufer) und damit Verantwortung für die Korrektheit der Küchenmaße = Paßgenauigkeit übernimmt
  • Liefertermin mit konkretem Datum bzw. KW
  • AGBs lesen, insbesondere auf Bestimmungen zu Lieferverzug / Ersatzlieferung von plötzlich nicht mehr lieferbaren Teilen / Zahlungsfristen etc. achten
  • Vorauszahlungen nur gegen Bankbürgschaft
  • incl. genauem Grundriss und Ansichten
  • Terminfestlegung bis wann Installationsplan dem Kunden übergeben wird, damit rechtzeitig Vorarbeiten geplant werden können
LIEFERUNG / MONTAGE:
  • Auf Vollständigkeit prüfen
  • Prüfen ob korrekte Geräte / korrektes Zubehör
  • wenn Mängel, diese schriftlich festhalten und gegenzeichnen lassen
  • wenn mängelfrei pünktlich zahlen ;-)
KÜCHE ist EINGERÄUMT:
  • Fotos fürs Küchenforum machen und veröffentlichen ;-)
 

Wendy

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Hallo

jedes einzelne Teil muß drinstehen - mit Typenbezeichnung.

Wirklich jedes - denn Du darfst davon ausgehen: Was nicht drinsteht, ist auch nicht Bestandteil.

Jedes Extra (und das ist der Schubladeneinteiler, das Licht, die Abschlußleiste, der Griff, der Handtuchauszug, der Mülleimer, die Blende) muß auch aufgeführt sein.

Ich stand gedanklich immer da, Kaufvertrag in der Hand und habe jedes einzelne Teil abgehakt. Quasi: Ich gehe von rechts nach links durch die Küche: Blende, Kühlschrank, Unterschrank , Besteckeinsatz, Herd (Umbauschrank, Herdtyp - genaues Modell!), Sockelschublade unterm Herd Bodentief) Spülmaschine (ggf. Verblendung! Genaues Modell!), Spülenunterschrank, Einbau-Mülleimer genaues Modell, Anschlußmaterial!, Arbeitsplatte , Wandanschluß. Und nun das ganze wieder zurück für die Oberschränke....

Wer macht Änderungen bei den Anschlüssen? Bekommst Du dafür einen Plan, wo genau was hin soll?

Wendy
 

TiJa73

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Hallo Kerstin, hallo Wendy,

vielen Dank für Eure Antworten - werd ich dann hoffentlich bald beherzigen können ;-)

Viele Grüsse
TiJa
 

AllesAmy

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Hallo!

  • Fixierung, wer das Aufmaß vor Ort nimmt (Kunde oder Verkäufer) und damit Verantwortung für die Korrektheit der Küchenmaße = Paßgenauigkeit übernimmt


  • Sollte dazu auch etwas in der Auftragsbestätigung stehen, wenn das Aufmaß bereits vor Vertragsabschluss und unabhängig davon vom KFB vorgenommen wurde?
    Auch wenn es unwahrscheinlich ist, so könnte sich der KFB ja auch mal vermessen; wenn es dann nicht passt: Wer haftet, wenn nichts dazu schriftlich festgehalten wurde?
    In unserem Fall wurde gemessen, und nun liegt gerade der Auftrag vor mir. Das ist der einzige Punkt, der keine Erwähnung findet.
    Wir fanden es schon ziemlich nett, dass der KFB einfach spontan zum Messen kam, damit wir in der Ferne nicht noch eine Übernachtung im Hotel buchen mussten. Wenn es jetzt nicht unbedingt nötig wäre, würde ich ihn daher nur ungerne mit der Änderung und der Bitte um erneute Zusendung des Auftrags nerven.

    Liebe Grüße,
    Amy
 

ulla

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Du kannst handschriftlich ergänzen, wann das Aufmaß vorgenommen wurde, wenn es Dir ein sichereres Gefühl gibt. Meines Wissen spielt aber das Datum keine Rolle. Es sei denn, es liegen Jahre zwischen Aufmaß und Kaufvertrag.

Das Küchenstudio haftet bei falschem Aufmaß.
 

Cooki

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Hallo Amy,

das ist unerheblich, solange nicht drauf steht:

Maße lt. Kundenaussage. Änderungen durch Fehlmaß gehen zu Lasten des Kunden.

Hier ist der Händler als Spezialist in der Pflicht, die Maße zu prüfen.
 

Magnolia

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AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Handschriftliche Änderungen habenn wir bei allen größeren Verträgen (Küche, Hausbau) am Rand mit
- Datum und
- unserer Unterschrift sowie
- Unterschrift des KFBs versehen lassen
 

frontloop

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43
AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

Da stelle ich mal die Liste ein, die ich schon mal vor 4 Jahren als groben Leitfaden erstellt hatte:

VOR DEM KAUF
  • nicht beim ersten Küchenplan sofort unterzeichnen, wenigstens eine Nacht darüber schlafen
  • keine Messekäufe (lfd. Meter usw.), es sei denn, man hat einen konkreten Plan und manifestiert diesen auch in den lfd.-Meter-Preis-Kaufvertrag
  • doch möglichst 2 oder 3 Angebote einholen
  • den Plan mit Interessierten und / oder hier im Küchenforum durchsprechen, weil einem da oft noch Ungereimtheiten auffallen
BEI AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / KAUFVERTRAG:
  • Vollständigkeit der Teile
  • korrekte Benennung von Hersteller und Küchenprogramm
  • Konkretisierung aller integrierten Geräte und Zubehörteile mit Typenbezeichnung/Hersteller
  • Fixierung, wer das Aufmaß vor Ort nimmt (Kunde oder Verkäufer) und damit Verantwortung für die Korrektheit der Küchenmaße = Paßgenauigkeit übernimmt
  • Liefertermin mit konkretem Datum bzw. KW
  • AGBs lesen, insbesondere auf Bestimmungen zu Lieferverzug / Ersatzlieferung von plötzlich nicht mehr lieferbaren Teilen / Zahlungsfristen etc. achten
  • Vorauszahlungen nur gegen Bankbürgschaft
  • incl. genauem Grundriss und Ansichten
  • Terminfestlegung bis wann Installationsplan dem Kunden übergeben wird, damit rechtzeitig Vorarbeiten geplant werden können
LIEFERUNG / MONTAGE:
  • Auf Vollständigkeit prüfen
  • Prüfen ob korrekte Geräte / korrektes Zubehör
  • wenn Mängel, diese schriftlich festhalten und gegenzeichnen lassen
  • wenn mängelfrei pünktlich zahlen ;-)

Dazu hab ich auch noch eine Frage - auch wenn das Thema schon älter ist:

Restzahlung nicht "nach Einbau" sondern "nach mängelfreier Abnahme", richtig?
Wie hoch sollten die jeweiligen Teilbeträge in etwa sein? Was ist da üblich? Also z.B. 30% bei Vertragsabschluss, 40% bei Lieferung, 30% bei Abnahme/Mängelfreiheit? Oder andere %-Werte?

Wie ist das mit dem Aufmaß? Aktuell gibt's nur den Plan mit Rohmaßen. Wenn jetzt zwischen Kaufvertragsabschluss und Lieferung die genauen Maße (Aufmaß) feststeht, und dabei festgestellt wird, dass statt dem (fiktiven) 80er Schrank doch nur ein 75er oder aber sogar ein 85er passen würde: Wie wird das normalerweise geregelt?
 

kloni

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85cm und 75cm Schänke sind ja eher ungewöhnlich, das geht nur mit einem Hersteller der diese breite auch anbietet.
Naja man kann als Kunde versuchen seine Eigenen Maßstäbe im Vertrag festsetzten zu lassen, ob einem von dem Verkäufer dann noch eine Küche geliefert wird ist die andere Frage.
 

menorca

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Man kann ja nun keine geplante Küche stellen, wenn die Wände das nicht zulassen.
Dann muss eben einvernehmlich umgeplant werden.

Aber üblicherweise plant dein KFB ja sowieso nicht bis auf den letzten Millimeter, nicht einmal Zentimeter. An den Wänden werden immer +/-5cm Blenden mit eingeplant, die eventuelle Wandunebenheiten oder nicht exakte Raumecken ausgleichen können und die sicherstellen, dass Türen und Auszüge beim Öffnen nicht an den Wänden entlangschrappen. Wenn der KFB vorher weiß, dass du Rohbaumaße angegeben hast, dann kalkuliert er das ein.
 

llllincoln

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Wir handhaben folgende Zahlungsbedingungen :
30 % Anzahlung und der Rest nach Montage. Bei Restsummen über 4000,- € holen wir eine Schufa Auskunft ein.
Sollte ein Mängel vorliegen darf der Kunde bis zur Mangelfreien Abnahme 10 % einbehalten. Ich halte selbst 10 % in 99 von 100 Fällen für viel zu hoch, da eine verkratzte Front vielleicht einen Mangel von 1 % darstellt.
Sollten die Rohbaumasse oder der angegebene Wasseranschluss stark abweichen , was leider häufig ist, wird die Küche umgeplant und ein neuer Kaufvertrag aufgesetzt. Hat der Kunde dann den neuen Vertrag unterschrieben hat, wird der alte Vertrag vernichtet.

Edit sagt : Kleinere Änderungen regel ich per Mail und lasse mir diese per Rückmail bestätigen und lege beide Mails in der Kundenmappe ab.
 
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