Kaufvertrag ohne Unterschrift?

MadameMinka

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Hallo alle liebe Menschen die mir helfen wollen. :-)

Ich Kämpfe mich seit einem Tag quer durch das Internet mit folgender Frage. Ich hoffe das mir hier jemand einen Rat geben kann. Vorab ich werde mich nächste Woche auch noch telefonisch um einen Anwalt kümmern.

Nun zur Geschichte: Ich und mein Partner bauen aktuell unser Haus, deswegen kam im August letzten Jahres ein Küchen Bauer auf uns zu. Wir haben uns das Gespräch anhören wollen und wurden von ihm Okt. 2018 zur Auftragsbestätigung gedrängt. Dabei wurde ein Angebot von ihm unterbreitet welches uns zusagte und wir dann auch so wollten. Vertrag haben wir bis dahin nicht erhalten. Jedoch wurde gesagt, dass nur durch die Auftragsbestätigung der Preis "Fix" gemacht werden kann. Wir müssten auch direkt eine Anzahlung von 5.000 leisten was wir natürlich gemacht haben.

Ende Dezember wurden wir von unserer Baufirma aber darauf hingewiesen das sie nicht verstehen mit welchen Maßen der Küchen Bauer rechnet, diese wären so nicht im Haus vorhanden. Er hatte jedoch alle Pläne vorliegen.

Daraufhin haben wir das diesem mitgeteilt. Dieser meinte dann er habe einen neuen Mitarbeiter der könne das viel besser weil er vom Fach wäre. Wir daraufhin erstmal geschockt, würde ja bedeuten das er irgendwas angeboten hat. Auf alle Fälle waren wir vor Ort und dieser hat dann nochmals alles verändert weil das so wie auf der Auftragsbestätigung steht nicht gemacht werden kann.

Paar Tage später schreibt uns der Küchen Bauer an und sagt er hätte gerne die restlichen Kosten. Wir haben das verneint ohne Einbau wird das nicht bezahlt. Einbau ist auf Ende 2019 geplant. Aufmaß steht aktuell trotz Erinnerung noch aus.

Er war sauer aber hat es akzeptiert, danach haben wir einen Kaufvertrag erhalten. Dieser hat eine andere Nummer wie die Auftragsbestätigung und weicht natürlich vom Preis auch deutlich ab.

Wir haben diesen Vertrag nie unterschrieben. Die Auftragsbestätigung mit dem ersten Angebot, welches falsch ist haben wir jedoch unterschrieben.

Jetzt frage ich mich, ob dadurch wirklich ein rechtskräftiger Vetrag zustande gekommen ist. Die Firma wollte bis jetzt noch nie einen unterschriebenen Vertrag zurück. Was mir sehr komisch vorkommt.

Ich bin mit all meinem Latein am Ende, kann mir jedoch nicht vorstellen das dieses Verhalten erlaubt ist. Egal wer sich meldet, ich möchte mich direkt bedanken, das sich derjenige die Mühe gemacht hat den Beitrag zu lesen.

Liebe Grüße

MadameMinka
 

KerstinB

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Da bleibt nur Anwalt mit ALLEN Unterlagen, incl. Kontoauszug, der den Zahlungstext eurer geleisteten Zahlung zeigt. Da die hier keiner kennt, kann man dir noch nicht einmal einen richtigen Rat aus dem Leben geben. Die Zahlung lässt aber auf übereinstimmende Aktionen=Kaufvertrag schließen.
 

MadameMinka

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Die Nummer stimmt natürlich mit Auftragsbestätigungsnummer überein. Aber eben nicht mit dem nun anderen Angebot beziehungsweise Vertrag wie er es schreibt dieser wurde auch wie gesagt nicht unterschrieben. Aber Dankeschön habe ich mir fast gedacht, werde das auch auf jeden Fall tun
 

Wolfgang 01

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Dabei wurde ein Angebot von ihm unterbreitet welches uns zusagte und wir dann auch so wollten.

Dann wart ihr euch doch einig. Das ist schon ein "Kaufvertrag". Der Vertrag kann frei gestaltet werden. Muß allerdings auch gesetzliche Bestimmungen einhalten.

Wo habt ihr denn die Auftragsbestätigung bekommen? Beim Küchen Bauer in seinen Geschäftsräumen oder bei euch zuhause?
 

martin

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Und Rechtsberatung können und dürfen wir hier im Forum nicht geben.
 

MadameMinka

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Um noch alles klar zustellen. Wir waren uns sogar sehr einig beim Angebot. Aber dieses Angebot gibt es so nicht mehr. Das kann er laut seiner Aussage doch nicht einbauen weil er es falsch berechnet hätte.
In der Auftragsbestätigung steht klar ersichtlich das dient der Festsetzung des Preises und nimmt Bezug auf Angebot Nummer eins.

Mir ist bewusst das dies hier keine Rechtsberatung ist. Wir haben auch heute schon einen Termin vereinbart mit einem Anwalt der es prüft.

Ich wollte lediglich eine Rückmeldung ob des eventuell schon jemandem so ging. Man findet ja einiges wenn es um Küchen geht.
 

Wolfgang 01

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Grundsätzlich gibt es diesen Vertrag wohl noch. Warum auch nicht?
Er kann vielleicht nur nicht so ausgeführt werden wie vereinbart....
 

MadameMinka

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Ja das stimmt ja.die unterschriebene Auftragsbestätigung gibt es noch.

Man muss jedoch wissen, dass es eben nun Preisunterschiede gibt. Die Kuchen zeile plötzlich über 1 Meter kleiner ist. Dabei kann es sich wahrscheinlich um keine Verrechnung handeln. Weil die Pläne welche Ihm vorlagen immer gleich blieben. Finden es auch schwierig das obwohl die Küche kleiner ist nun die Küche teuer angeboten wird.

Aussagen wie wir können nur noch eine Stein Arbeitsplatte einbauen welche einen Mehrpreis natürlich haben wird. Sehe ich als bedenklich. Nur aufgrund vieler solcher Aussagen per Mail sind wir erst etwas enttäuscht worden. Davor wären wir wohl ohne Probleme dort geblieben und hätten nicht den Weg zum Anwalt gewählt. Wie gesagt wir sind mittlerweile im Kontakt mit einem Anwalt. Daher danke für den Informations Austausch.
 
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