Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Michael

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Welchen Vertragsbedingungen der Kauf und die Montage einer Einbauküche unterliegt ist nicht eindeutig.
Die Richter sind sich uneinig und die Interpretationsvielfalt fast grenzenlos.
Um ein wenig Verständnis für die Materie zu bekommen und die evtl. Konsequenzen aus den Vertragsarten zu erörtern, habe ich diesen Beitrag verfasst.

Selbstverständlich werden wir neue Erkenntnisse, die aus der Diskussion zum Thema resultieren, gern ergänzend einfügen.

Hier gehts zum Beitrag:
Küchen-Forum - Kaufvertrag oder Werkvertrag?
 
Zuletzt bearbeitet:

MoArt

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AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Zur Ergänzung BGB §651:


Der zweite Link funktioniert nur, wenn man in kopiert und im Browser eingibt.

Bye Bernd
 

Michael

Admin
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AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Was die Sache nicht einfacher macht... ;-)

Im Gerichtsurteil wird für mein Verständnis der Werkvertrag falsch interpretiert. Demnach wäre ein mit wahnsinnigen individuellen Extras ausgestatteter Luxuswagen für 200.000,- Euro auch nur schwer an den Mann zu bringen und anderweitig höchstens mit hohen Verlusten einsetzbar. Trotzdem handelt es sich um einen Kaufvertrag.

Es entzieht sich auch der Logik, warum die Einbaugeräte einer 5jährige Gewährleistung unterliegen sollen während auf Elektrogeräte die EU-weite Gewährleistungsverpflichtung nur 2 Jahre beträgt.

Der gleiche Einbauherd im Media Markt vom Hof geholt = 2 Jahre
Vom Küchenparadies einbauen lassen = 5 Jahre
Bei Saturn geholt und von denen einbauen lassen = 2 Jahre

Da kann man fast glauben, irgendein Schlauer hat mal einen Richter besoffen gemacht und die restliche Schar steigt jetzt ins Trinkgelage mit ein. Dennoch gibt es immer wieder einzelne, die durchaus nüchtern ihren Job machen und somit die Lage richtig, oder zumindest realitätsnah, einschätzen.

Das war jetzt natürlich Satire... :cool:
 

neko

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AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Michael, das geht anders: Die sind Golfen gegangen und wer verliert...

neko
PS: natürlich auch Satire, heute ist Weiberfasching...
 

racer

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AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Wie gesagt, bin ich der festen Meinung, dass es hier nicht um Werkvertrag oder Kaufvertrag geht, sondern um "dieses genannte Sonderproblem bei festen Einbauten" im Kaufvertragsrecht (siehe beiliegenden Artikel, letzter Passus um Kaufvertragsrecht ober des Werkvertrages)

Schuldrecht

Wenn Du der Mercedeshändler den Mercedes mit Hilfe eines Kabels fest am Bauwerk verbinden würde, müßte er auch 5 Jahre Gewährleistung geben... ist doch ganz einfach.. ;D;D


mfg

Racer
 

frhofer

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AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Der Link funktioniert nicht mehr.... Mhhh... steh nämlich grad auch vor der Frage...
Gibts den Artikel noch wo?

Lg,

frhofer
 
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